Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 308

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 308 (GBl. DDR 1951, S. 308); 308 Gesetzblatt Nr. 48 Ausgabetag: 25. April 1951 (3) Ergibt sich aus dieser Berechnung eine Obstkulturfläche, die größer als die mit Obstgehölzen bepflanzte Fläche ist, so ist für die Feststellung der Ablieferungspflicht der Umfang der gesamten mit Obstgehölzen bestandenen Fläche maßgebend. (4) Zwischenzeitliche Änderungen im Besitzverhältnis sind nur anzuerkennen, wenn der Besitzer diese durch Vorlage von entsprechenden Unterlagen der Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Rat des Kreises belegt. (5) Besitzer, Pächter und Obsterntepächter, deren Obstkulturanlagen in verschiedenen Gemeinden oder Kreisen des eigenen oder eines benachbarten Landes liegen, sind in den Gemeinden zu veranlagen, in denen die einzelnen Obstkulturflächen liegen. Bei der Berechnung des Gesamtumfanges der Obstkulturflächen zur Feststellung der Größengruppe sind sämtliche, auch die in anderen Gemeinden genutzten Obstkulturflächen zu berücksichtigen. § 12 Die den Ländern im Volkswirtschaftsplan auferlegten Planmengen an Obst sind nach Obstarten getrennt aufzuschlüsseln. Dabei sind bei der Aufteilung die unterschiedlichen Ertragsleistungen der einzelnen Obstgehölze (bedingt durch Alter und Baumform) und die besonderen Boden- und Klimaverhältnisse zu berücksichtigen. Die Hauptabteilungen Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Länder haben in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Land- und Forstwirtschaft der Länder die Planmengen an Obst unter Berücksichtigung der Erzeugungsbedingungen auf die Kreise aufzuteilen. Die Räte der Kreise haben nach denselben Bedingungen die Aufteilung auf die Gemeinden vorzunehmen. Die Aufteilung der Planmengen von Beeren-, Kern- und Steinobst, Weintrauben und Nüssen, getrennt nach Früh- und Spätobst, durch die Bürgermeister auf die einzelnen Anbauer ist unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Änderungen des Besitzverhältnisses im Baum- und Strauchbestand durchzuführen. Besitzer oder Pächter von kleinen Obstkulturflächen sind zu begünstigen. § 13 Die Höhe der auf die einzelnen Obstkulturflächen entfallenden Ablieferungsmengen ist differenziert nach der Größe der einzelnen Obstkulturflächen festzulegen. Bei der Ermittlung der Abgabemengen ist von folgenden Richtsätzen in Prozenten des zu erwartenden Ernteertrages auszugehen: Bei einem Umfang der Obstkulturfläche über 0,07 bis 0,15 ha 30%, 0,15 0,20 ha 40%, 0,20 0,25 ha 50%, 0,25 ) 0,50 ha 60%, 0,50 1,00 ha 70%, 1,00 2,00 ha 80%, 2,00 ha 90% für Obsterntepächter des zu erwartenden Ernteertrages unter Berücksichtigung der Schätzungs- und der Ablieferungsmengen, der Vorjahre, (unabhängig von der Größe der Anlage) 95%. § 14 (1) Die Bürgermeister haben die durch den Rat des Kreises mitgeteilten Planmengen an Obst artenmäßig auf die für Obst ablieferungspflichtigen Wirtschaften aufzuschlüsseln und darüber der Abteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse beim Rat des Kreises zu berichten. Die Berichte sind von diesen Abteilungen zu prüfen und zu bestätigen. (2) Nach Bestätigung der Aufteilung nach § 12 übergibt der Rat des Kreises dem volkseigenen Er-fassungs- und Aufkaufbetrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VEAB) die Pläne, damit er mit den Erzeugern Verträge über die für sie festgesetzten Ablieferungsmengen abschließen kann. (3) Der VEAB hat nach Abschluß der Verträge dem Rat des Kreises eine Aufstellung vorzulegen, aus der hervorgeht, daß die den Gemeinden auf erlegten Planmengen an Obst mit den Vertragsmengen übereinstimmen. g jg Dem Ministerium für Handel und Versorgung bzw. den Staatssekretariaten für Nahrungs- und Genußmittelindustrie und für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Deutschen Demokratischen Republik obliegt es, Maßnahmen zu treffen, daß 1. die Handelsorganisationen (HO), die Konsumgenossenschaften und der private Handel im Rahmen des Versorgungsplanes zur Deckung des Bedarfes der Bevölkerung an Obst, 2. die obstverarbeitenden Betriebe zur Herstellung. ihrer Erzeugnisse mit den Vereinigungen volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) Kaufverträge abschließen, worin sich die Betriebe und die Handelsorgane zu festgelegten Terminen zur Abnahme der im Vertrag vereinbarten Mengen an Obst verpflichten. § 18 Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Deutschen Demokratischen Republik hat eine laufende Überwachung des Abschlusses der Verträge und das Ministerium für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Republik die Überwachung der Verteilung des Obstes zu organisieren. § 17 Erzeuger, die im Rahmen des Gemüseanbauplanes zum Anbau von Erdbeeren verpflichtet sind, werden nach den vorstehenden Bestimmungen zur Ablieferung von Erdbeeren herangezogen, auch wenn diese Fläche 0,07 ha nicht übersteigt. Neuanlagen von Erdbeerkulturen sind im ersten Anbaujahr nicht zur Ablieferung heranzuziehen. § 18 (1) Der VEAB ist berechtigt, folgende Wildbeerenarten aufzukaufen: Blaubeeren, Preißelbeeren, Walderdbeeren, -him- beeren, -brombeeren, Sanddornbeeren, schwarzen Holunder, Hagebutten und Schlehen, und darüber Aufkaufverträge abzuschließen. (2) Die in der Verordnung unter § 19 Abs. 6 Buchst, b gewährten Vergünstigungen zum Bezüge von Zucker werden für jede Menge der abgelieferten Wildbeeren entsprechend dem Gewichtsverhältnis gewährt. 4. Abschnitt Pflichtablieferung von Tabak § 19 (1) Zur Ablieferung von Tabak werden gemäß § 1 der Verordnung alle Tabakpflanzer, die laut Anbau-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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