Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 290

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 290 (GBl. DDR 1951, S. 290); 290 Gesetzblatt Nr. 45 Ausgabetag: 20. April 1951 § 9 Zu § 22 des Gesetzes Die Vorschriften über die Haushaltsprüfung der öffentlichen Verwaltungen der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 8. Juli 1950 zum Gesetz über den Haushaltsplan 1950 (GBl. S. 681) sind auch im Jahre 1951 anzuwenden. § 10 Zu § 23 des Gesetzes (1) Die Anweisungen, betreffend die regelmäßige Berichterstattung über die Erfüllung der Haushalte der Republik, Länder, Kreise und Gemeinden, erläßt das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik Hauptabteilung Staatshaushalt durch Haushaltsrundschreiben. (2) Die Rechnungslegung der in Verwaltung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, der Länder sowie der in Verwaltung der Stadt- und Landkreise und der Gemeinden befindlichen Teile der volkseigenen Wirtschaft ist nach den Vorschriften der Neunzehnten Durchführungsbestimmung vom 15. Januar 1951 zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe Vorschriften über das Rechnungswesen der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 32) durchzuführen. (3) Die sich aus der Reorganisation der volkseigenen Industrie ergebenden Änderungen der Vorschriften über die Einreichung und Auswertung der Kontrollberiehte (Fassung vom 15. Januar 1951) werden vom Ministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministerien der Deutschen Demokratischen Republik als Anweisung zur Neunzehnten Durchführungsbestimmung vom 15. Januar 1951 zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe bekanntgemacht. § 11 (1) Die Haushaltsmittel bei den Sachkonten 520, 525 und 539 sind zu einem neuen Sachkonto 525 „Prämienfonds“ zusammenzufassen. Das gleiche gilt für die Sachkonten 720, 725 und 739. Die in den Haushalten für Betriebskindergärten der Verwaltung vorgesehenen Mittel werden hiermit gesperrt. (2) Der Fonds für die Verbesserung der Lebenslage der Arbeiter und Angestellten in der Verwaltung (Prämienfonds) wird'gebildet aus 2V2% des tatsächlichen Vergütungsaufwandes. In der Land- und Forstwirtschaft der staatlichen Verwaltung und für solche wirtschaftlichen Unternehmen, die mit dem Staatshaushalt nicht durch Finanz-, sondern durch Wirtschaftspläne verbunden sind, wird der Prämienfonds aus 3% des tatsächlichen Vergütungsaufwandes gebildet. (3) Der tatsächliche Vergütungsaufwand ergibt sich aus den Ist-Ausgaben bei den Sachkonten 500, 501, 700 und 701. (4) Die Richtlinien über die Verwendung des Prämienfonds erläßt das Ministerium der Finanzen gemeinsam mit dem Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik. § 12 (1) Die Haushaltsmittel müssen so bewirtschaftet werden, daß sie zur Durchführung aller Maßnahmen im Jahre 1951 ausreichen. Deshalb wird grundsätzlich monatlich nur ein Zwölftel der durch den Haushalt bewilligten Beträge zur Bewirtschaftung freigegeben. Sind die monatlichen Anforderungen 20% oder mehr höher als hiernach zulässig, so ist die Mehranforderung kurz und treffend zu begründen. (2) Die für Investitionen in den Haushaltsplänen vorgesehenen Beträge sind in gleichen Teilbeträgen bis zum 5. eines jeden Monats an die Deutsche Investitionsbank abzuführen. (3) Die in den Haushaltsplänen vorgesehenen Preisstützungen sind durch Abrechnungen zu begründen und erst nach deren Prüfung und Genehmigung durch das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik auszuzahlen. Abschlagzahlungen auf Preisstützungen sind zulässig, sie dürfen aber nur in der voraussichtlichen Höhe gewährt und müssen mindestens vierteljährlich abgerechnet werden, zum Jahresschluß am 20. Dezember 1951. (4) Ausgaben zur Auffüllung der Umlaufmittel sind nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium der Finanzen bzw. den zuständigen Finanzabteilungen der Kreise oder Gemeinden zu leisten. § 13 Die Verwahrungen der Republik, Länder, Kreise und Gemeinden sind mindestens monatlich für den Haushalt der Republik durch den Leiter der Hauptabteilung Staatshaushalt des Ministeriums der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik, für die Haushalte der Länder durch den Leiter der Hauptabteilung Finanzen des jeweiligen Ministeriums der Finanzen der Länder und für die Haushalte der Kreise und Gemeinden durch die für die Finanzen zuständigen Kreis- und Gemeinderäte auf ihre endgültige Übernahme in den Staatshaushalt oder ihre Weiterleitung an die zuständige Stelle zu prüfen. § 14 Verstöße gegen die Haushaltsdisziplin werden entsprechend § 7 der Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 (ZVOB1. S. 439) verfolgt. Berlin, den 20. April 1951 Ministerium der Finanzen I. V.: G e o r g i n o Staatssekretär Herausgegeben von der Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik Verlag: (363) Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17, Michaelkirchstr. 17 Fernsprecher: 67 64H Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich 4, DM einschl. Zustellgebühr Einzelnummern je Seite 0,03 DM sind vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen Druck: (73) Vorwärts-Druckerei, Bln.-Treptow. Am Treptower Park 28-30;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen. Z.ux- inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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