Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 27 (GBl. DDR 1951, S. 27); 27 Gesetzblatt Nr. 6 Ausgabetag: 20. Januar i95l § 3 Der an den Besitzer des hausgeschlachteten Tieres zu zahlende Höchstpreis beträgt für Schaf- oder Ziegendärme (Saitlinge) mit Butte je Satz 1, DM, der von der Sammelstelle an den mit der Sammlung beauftragten Hausschlächter zu zahlende Höchstpreis für I. Qualität Schaf- oder Ziegendärme (Saitlinge) mit Butte je Satz 1,20 DM. § 4 (1) Den Besitzern von hausgeschlachteten Tieren ist in schriftlicher Form die Ablieferung der Därme für das geschlachtete Tier von dem HauSschlächter zu bescheinigen. (2) Die nach § 2 Abs. 2 dieser Durchführungsbe- stimmung mit dem Sammeln von Därmen verpflichteten Hausschlächter sind zur Führung einer Schlachtliste zu beauftragen, in welcher der Nachweis über alle durchgeführten Hausschlachtungen und über die Ablieferung der gesammelten Därme zu erbringen ist. § 5 (1) Von allen darmbe- und -verarbeitenden Produktions- und Handwerksbetrieben sowie Genos- senschaften sind genaue Aufzeichnungen zu führen, aus denen a) bei Darmzugängen die Herkunft, die Darmart, Menge in Metern und die Kaliber, b) bei Darmabgängen der Empfänger oder Verwendungszweck, die Darmart, Menge in Metern, die Kaliber nachgewiesen werden müssen. (2) Darmverarbeitende Produktions- und Handwerksbetriebe sowie Genossenschaften sind verpflichtet, zusätzlich zu den Bestimmungen des Abs. 1 Buchst, b die Menge des Füllgutes in Kilogramm und Art des Füllgutes, unterteilt nach Koch-, Brüh- oder Rohwurst, aufzuzeichnen. § 6 (1) Die an Sammelstellen oder Darmschleimereien abgelieferten und dort bearbeiteten Därme, Mägen und Blasen dürfen nur in sortiertem Zustand abgegeben werden. (2) Die Abgabe darf nur nach Weisung der Ministerien für Handel und Versorgung der Länder erfolgen. § 7 (1) Für sortierte Därme gelten die handelsüblichen, einheitlichen Maße, Kaliber und Kennzeichen, die auf allen Lieferscheinen und Rechnungen anzugeben sind. Mitteldärme Bundmaß 10 m Kaliber mm Kranzdärme Bundmaß 20 m Kaliber mm Schweinedärme Bundmaß 20 m Kaliber mm Saitlinge Bundmaß 20 m Kaliber mm Farbbindung für I. Qualität unter 40 unter 30 unter 26 14 bis 16 gelb über 40 bis 45 über 30 bis 32 über 26 bis 28 über 16 bis 18 gelb/weiß über 45 bis 50 über 32 bis 35 über 28 bis 30 über 18 bis 20 blau über 50 bis 55 über 35 bis 37 über 30 bis 32 über 20 bis 22 blau/weiß über 55 bis 60 über 37 bis 40 über 32 bis 34 über 22 bis 24 rot über 60 bis 65 über 40 bis 43 über 34 bis 36 über 24 bis 26 rot/weiß über 65 bis 70 über 43 bis 46 über 36 bis 40 über 26 bis 28 grün über 70 über 46 über 40 über 28 grün/weiß Krausedärme Bund 10 m (2) Die Farbbindungen kennzeichnen das Kaliber der einzelnen Darmarten. (3) Die Farbbindungen betreffen nur sortierte Därme in I. Qualität; für II. Qualität ist die Kennzeichnung in den angegebenen Bindungen verboten. Auf den Lieferscheinen und Rechnungen ist II. Qualität als solche zu bezeichnen, unter Angabe der den Därmen anhaftenden Mängel. § 8 (1) Die Ministerien für Handel und Versorgung der Länder haben die erforderliche Anzahl von Sammelstellen oder Darmschleimereien zu bestimmen, an die die im § 1 Abs. 1 der Verordnung genannten Betriebe oder Einzelpersonen abzuliefern haben. (2) Für die nach § 3 der Verordnung durch die Ministerien der Länder zu erfolgende Lenkung behält sich das Staatssekretariat für Nahrungs- und Genußmittelindustrie der Deutschen Demokratischen Republik jederzeitige Weisungen vor. § 9 (1) Die Ministerien für Handel und Versorgung der Länder melden dem Staatssekretariat für Nahrungs- und Genußmittelindustrie der Deutschen Demokratischen Republik monatlich a) den Anfall der einzelnen Darmarten in 1000 m, b) die Verteilung auf die einzelnen Produktionsgruppen nach Darmart in 1000 m. (2) Die Meldungen müssen spätestens bis zum 20. des dem Berichtsmonat folgenden Monats erfolgen. Berlin, den 12. Januar 1951 Staatssekretariat für Nahrungs- und Genußmittelindustrie Albrecht Staatssekretär Bekanntmachung der neuen Fassung der Anordnung über die Überführung der Spiritus-Inspektion (Direktion), Berlin, in die Zuständigkeit der Hauptverwaltung Lebensmittelindustrie und Fischwirtschaft. Vom 5. Januar 1951 Durch das Abgabengesetz vom 9. Februar 1950 (GBl. S. 130) ist die Anordnung vom 5. Oktober 1949 über die Überführung der Spiritus-Inspektion (Direktion), Berlin, in die Zuständigkeit der Hauptver-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dor gerichteten Formierung Jugendlicher Ausdruck dessen unter anderem die vom Gegner bereits seit Bahren verbreitete feindliche These Bleib daheim und wehr dich täglich.

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