Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 22

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 22 (GBl. DDR 1951, S. 22); 22 Gesetzblatt Nr. 5 Ausgabetag: 16. Januar 1951 Artikel VII Zum Zeichen der Übernahme der Ehrenpatenschaft werden den Eltern oder dem Erziehungsberechtigten des Patenkindes eine Urkunde in der aus der Anlage ersichtlichen Form und das Sparkassenbuch durch den Innenminister des Landes, in dem das Patenkind seinen Wohnsitz hat, oder durch einen von ihm Beauftragten überreicht. Gleiches gilt für das im Artikel VI vorgesehene Geschenk. Artikel VIII Diese Anordnung berührt nicht die aus dem Gesetz vom 27. September 1950 über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (GBl. S. 1037) gewährte staatliche Hilfe. Artikel IX Diese Anordnung tritt am 3. Januar 1951 in Kraft. Berlin, den 3. Januar 1951 Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik W. P i e c k Der Ministerpräsident der Deutschen Demokratischen Republik Grotewohl Anlage zum Artikel VII vorstehender Anordnung DER PRÄSIDENT DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK übernimmt die EHRENPATENSCHAFT für das Kind geboren am in Berlin, den 19. (Siegel des Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik) (Unterschrift);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

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