Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 213

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 213 (GBl. DDR 1951, S. 213); Gesetzblatt Nr. 36 Ausgabetag: 22. März 1951 213 gruppe zur anderen ist es notwendig, in jeder Betriebsgrößengruppe vor der Festlegung der Ablieferungsnormen vom Land auf die Kreise und von den Kreisen auf die Gemeinden die Durchschnittswirtschaft nach ihrem Flächenumfang festzustellen. Beispiele: Kreis A: Betriebsgrößengruppe i 5 bis 10 ha 10 bis 15 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt '. 13 860 ha 11 700 ha Anzahl der Betriebe 2 100 850 Größe der Durchschnittswirtschaft 6,6 ha 14 ha Kreis B: Landwirtschaftliche Nutzfläche insgesamt 15 390 ha 9 265 ha Anzahl der Betriebe 1 620 850 Größe der Durchschnittswirtschaft 9,5 ha 10,9 ha Das Beispiel ergibt also im Kreis A: Für die Durchschnittswirtschaft der Größengruppe von 5 bis 10 ha 6,6 ha der Größengruppe von 10 bis 15 ha 14,0 ha und im Kreis B: Flächenunterschied 7,4 ha Für die Durchschnittswirtschaft der Größengruppe von 5 bis 10 ha 9,5 ha der Größengruppe von 10 bis 15 ha 10 9 ha Flächenunterschied 1,4 ha (7) Vergleicht man die Größe der Durchschnittswirtschaft der Betriebsgrößengruppe 5 bis 10 ha zur Betriebsgrößengruppe 10 bis 15 ha im Kreis A gegenüber den gleichen Gruppen im Kreis B, so stellt man fest, daß der Flächenabstand sehr unterschiedlich ist. Diese Flächenunterschiede in obigem Beispiel von 7,4 ha zu 1,4 ha müssen bei der Festlegung der Ablieferungsnormen von den Ländern auf die Kreise und von den Kreisen auf die Gemeinden so Berücksichtigung finden, daß der Übergang der Ablieferungsnormen bei der weiteren Durchführung der Gemeindedifferenzierung für die einzelnen Wirtschaften gewährleistet ist. Abschnitt 2 Erzeugungsbedingungen und soziale Struktur (1) Unter Erzeugungsbedingungen sind solche Faktoren zu verstehen, die die Produktion pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse wesentlich beeinflussen. Hierzu gehören: Bodengüte, Klima, Höhenlage, betriebliche Ausstattung (z. B. tierische und motorische Zugkräfte, Wirtschaftsgebäude, Geräte, besondere Anlagen usw.), der Viehbesatz je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (Rindvieh. Schafe, Ziegen und Schweine) und die Grünlandverhältnisse (§ 13 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 28. Februar 1951 zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, GBl. S. 151 im Folgenden kurz „Erste Durchführungsbestimmung“ genannt). (2) Für die Festlegung der Milcherzeugung ist der Kuh- und Färsenbesatz und soweit möglich die Milchleistung je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche festzustellen. (3) Als Beurteilungsmaßstab für die Bodengüte, Klima- und Höhenlage dienen die Ernteertragsstatistik und als Vergleichswert die Ergebnisse der Reichsbodenschätzung oder andere in den Ländern und Kreisen unterschiedlich vorhandene Bodenbewertungsunterlagen, wobei auch die von der Bodengüte abweichenden unterschiedlichenErtragsmöglich-keiten, wie z. B. Getreide gegenüber Kartoffeln, nicht außer acht zu lassen sind. (4) Die gemachten Erfahrungen und die Beseitigung der bei der Durchführung der differenzierten Veranlagung des Jahres 1950 festgestellten Fehler und Mängel sowie gute Vorschläge der Bauern werden bei der Beurteilung der Kreise und Gemeinden nach ihren Erzeugungsmöglichkeiten mit maßgebend sein. (5) Neben den Erzeugungsbedingungen und der allgemeinen Betriebsgrößenstruktur sind auch die besondere wirtschaftliche und soziale Struktur ein weiterer Beurteilungsfaktor. So müssen Kreise und Gemeinden, die sich überwiegend aus Neubauern oder kleinbäuerliehenBetrieben zusammensetzen, wie z. B. die Gebiete des Erzgebirges und des Thüringer Waldes oder ausgesprochene Neubauernkreise und -gemeinden des Landes Mecklenburg, sowie die in den einzelnen Gemeinden im Aufbau besonders zurückgebliebenen Wirtschaften, durch Krieg oder höhere Gewalt zerstörte Wirtschaften bei der Festlegung der Durchschnittsnormen Berücksichtigung finden. Abschnitt 3 Differenzierung der Durchschnittsnormen (1) Im § 6 Abs. 3 der Verordnung wird bestimmt, daß in jedem Land, jedem Kreis und jeder Gemeinde die differenzierte Veranlagung so durchzuführen ist, daß die für die einzelnen Betriebsgrößengruppen festgesetzten Durchschnittsnormen eingehalten werden (vgl. auch § 14 der Ersten Durchführungsbestimmung). Damit wird sichergestellt, daß die Festlegung der Durchschnittsnormen weder zu Gunsten der einen noch zu Ungunsten einer anderen Betriebsgrößengruppe erfolgt. Beispiel A: Kreis A Betriebsgrößengruppe 5 bis 10 ha Durchschnittsnorin 10,0 dz Gemeinde Anbaufläche ha differenzierte Norm dz/ha Ablieferungs- menge t A 377,39 8,8 332,10 B 242,16 12,0 290,59 C 43,61 8,2 35,76 D 84,84 10,9 92,48 E 104,39 9,7 101,25 Insgesamt 852,39 10,0 852,18;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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