Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 175

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 175 (GBl. DDR 1951, S. 175); Gesetzblatt Nr. 31 Ausgabetag: 13. März 1951 175 § 5 Gegen die Gebührenfestsetzung ist der Einspruch an das zuständige Ministerium für Land- und Forstwirtschaft des Landes gegeben. Gegen die Ablehnung des Einspruchs ist die Beschwerde beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik zulässig; dieses entscheidet endgültig. § 6 Diese Gebührenordnung tritt mit dem l.März 1951 in Kraft. Berlin, den 1. März 1951 Ministerium der Finanzen I. V.: Georgino Staatssekretär Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Neuorganisation des Hochschulwesens. Vom 3. März 1951 Auf Grund des § 10 der Verordnung vom 22. Februar 1951 über die Neuorganisation des Hochschulwesens (GBl. S. 123) wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission, den Ministerien des Innern und der Finanzen sowie den fachlich zuständigen Ministerien der Deutschen Demokratischen Republik folgende Durchführungsbestimmung erlassen: Zu § 2 Abs. 2 der Verordnung § 1 Die Abteilungen bzw. Referate für Volkshochschulen, die den Hochschulabteilungen der Ministerien für Volksbildung der Länder unterstanden, bleiben im Rahmen der Ministerien für Volksbildung der Länder weiter bestehen. § 2 Bei den Ministerien für Volksbildung in den Ländern ist eine Planstelle für einen Verbindungsmann für Hochschulfragen zu schaffen. Der Verbindungsmann für Hochschulfragen unterrichtet den Minister für Volksbildung über die Angelegenheiten der Universitäten und Hochschulen des Landes. Gegenüber den Universitäten und Hochschulen ist er nicht weisungsberechtigt. Das Staatssekretariat für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik kann jedoch dem Verbindungsmann für Hochschulfragen direkt die. Durchführung besonderer Aufgaben übertragen. § 3 (1) Die in der Geschäftstätigkeit der Hochschulabteilungen der Ministerien für Volksbildung der Länder entstandenen Vorgänge aller Art sind mit Ausnahme der Personalangelegenheiten abzuschließen. Die betreffenden Akten (mit Ausnahme der Personalakten) sind gemäß Anordnung vom 28. Dezember 1949 über die Aufbewahrung im Geschäftsverkehr nicht mehr benötigter Schriftstücke und Akten (MinBl. 1950 S. 1) zu behandeln. Es ist sicherzustellen, daß einzelne Akten auf Anforderung dem Staatssekretariat für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik übersandt werden können. (2) Die in den Hochschulabteilungen der Ministerien für Volksbildung der Länder geführten Personalakten sind der Personalabteilung des Staatssekretariats für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik zuzustellen. Die Einzelheiten der Überführung werden durch besondere Anweisung der Personalabteilung des Staatssekretariats für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik geregelt. (3) Sofern in Ausnahmefällen Akten nicht abgeschlossen werden können, sind diese mit einem ausführlichen Vermerk über die bisherige Bearbeitung und einem Vorschlag über die zukünftige Behandlung an das Staatssekretariat für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik zu senden. Der vorhandene Schriftverkehr zwischen den Hochschulabteilungen der Länder und den Universitäten und Hochschulen ist in jedem Fall zum Abschluß zu bringen. Erforderlichenfalls- sind die Universitäten und Hochschulen anzuweisen, sich direkt an das Staatssekretariat für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik zu wenden. . § 4 In Einzelfragen der Übernahme der Aufgaben der bisherigen Hochschulabteilungen der Ministerien für Volksbildung der Länder entscheidet das Staatssekretariat für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik auf Vorschlag der Ministerien für Volksbildung der Länder. Zu § 4 der Verordnung g g Das Staatssekretariat für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik übt die unmittelbare Leitung und Aufsicht über folgende Universitäten, wissenschaftliche Bibliotheken und Museen aus: A. Universitäten Humboldt-Universität Berlin, Universität Rostock, Universität Greifswald, Universität Leipzig, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Friedrich-Schiller-Universität Jena; B. Wissenschaftliche Bibliotheken Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur, Berlin, Öffentlich-Wissenschaftliche Bibliothek, Berlin, Deutsche Bücherei, Leipzig, Landesbibliothek, Weimar, Sächsische Landesbibliothek, Dresden, Landesbibliothek, Schwerin, Universitäts-undLandesbibliothek, Halle (Saale), Landes- und Hochschulbibliothek, Potsdam; C. Wissenschaftliche Museen Museum für deutsche Geschichte, Berlin, Goethe-Schiller-Museum, Weimar, Landesmuseum für Vorgeschichte, Halle (Saale). § 6 Die den Hochschulabteilungen der Ministerien für Volksbildung der Länder bisher nach der Vorläufigen Arbeitsordnung vom 23. Mai 1949 der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen, der Ersten Durchführungsbestimmung vom 24. Oktober 1949 zur vorläufigen Arbeitsordnung (Geschäftsregelung für die Verwaltungsdirektoren), der Verordnung vom 22. März 1950 über die Beschäftigungsverhältnisse der wissenschaftlichen Assistenten und wissenschaftlichen Hilfsassistenten an den Universitäten und Hochschulen (MinBl. S. 27) und den sonstigen geltenden Hochschulbestimmungen obliegenden Aufgaben werden nach Maßgabe der in den nachstehenden §§ 7 und 8 getroffenen Regelungen vom Staatssekretariat für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik übernommen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit - Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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