Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 158

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 158 (GBl. DDR 1951, S. 158); 158 Gesetzblatt Nr. 28 Ausgabetag: 6. März 1951 abgelaufene Zeit erfüllt haben, können ihre Öl-saaten-Überschüsse in den zur Lohnverarbeitung zugelassenen Ölmühlen verarbeiten lassen. (2) Die Zulassung von Ölmühlen zur Lohnverarbeitung erfolgt .durch die Hauptabteilung Lebensmittelverarbeitung des Landes im Einverständnis mit der Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse des Landes. (3) Den Ölmühlen ist die Annahme von Ölsaaten von ablieferungspflichtigen sowie ablieferungsfreien Erzeugern nur gestattet, wenn diese eine Bescheinigung des Bürgermeisters vorlegen, daß sie die im vorstehenden Abs. 1 angeführten Voraussetzungen erfüllt haben bzw. von der Ablieferung befreit sind. (4) Für die Verarbeitung der Ölsaaten haben die Erzeuger einen Schlaglohn zu leisten, der 5, DM je 100 kg angelieferten Saatgutes beträgt. Für die Verarbeitung von Mohn entfällt ein Schlaglohn. (5) Die Rücklieferung von Öl regelt sich wie folgt: Für 100 kg angelieferter Ölsaaten mit einer Feuchtigkeitsnorm von 8% und einer Schwarzbesatzbasisnorm von l°/o werden zurückgeliefert bei a) Raps und Mohn 28 kg, b) Rübsen und Öllein 20 kg, c) Senf, Leindotter, Sonnenblumenkerne 15 kg Öl. Das darüber hinaus anfallende Öl ist durch die Ölmühlen der planmäßigen Versorgung zuzuführen. (6) Den Ablieferern von Ölsaaten ist der volle Anfall von Ölkuchen aus der Verarbeitung in der Ölmühle kostenlos zurückzuliefern. § 36 Zu § 19 Abs. 3 der Verordnung (1) Die Molkereien sind verpflichtet, auch von nicht ablieferungspflichtigen Wirtschaften Kuh- oder Ziegenmilch abzunehmen oder im Werklohnver-fahren zu verarbeiten. Die Molkereien sind berechtigt, für die Verarbeitung von Ziegenmilch im Werklohnverfahren einen Kostenbetrag bis zur Höhe von 0,04 DM pro kg angeliexerter Milch zu erheben. (2) Läßt der Erzeuger Milchüberschüsse in der Molkerei zu Erzeugnissen für den Eigenbedarf (Butter, Käse usw.) verarbeiten, so wird für die Verarbeitung eine Naturalzahlung in Milch in Höhe von 12% der zur Verarbeitung abgegebenen Miichmenge von der Molkerei zurückbehalten. Der Erzeuger erhält aber die gesamte Milchmenge einschl. der von der Molkerei zurückbehaltenen 12% bezahlt. (3) Auf Wunsch der Erzeuger sind die Molkereien verpflichtet, noch am Tage der Milchablieferung Magermilch zurückzugeben. Falls die Erzeüger innerhalb des laufenden Monats die ihnen zustehende Magermilch nicht abgenommen haben, ist sie der allgemeinen Versorgung zuzuführen. X. Abschnitt Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse § 37 Zu § 20 der Verordnung (1) Die Erzeuger sind zum Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse auch dann berechtigt, wenn das Soll durch Gemeinschaftsablieferung erfüllt wurde. (2) Landwirtschaftliche Erzeugnisse dürfen nicht durch Vermittlung von Betrieben, die ihrer Ablieferungsfrist nachgekommen oder ablieferungsfrei sind, verkauft werden. (3) Zum Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse haben die der Pflichtablieferung unterliegenden Erzeuger eine vom Bürgermeister ihrer Gemeinde gebührenfrei ausgestellte Bescheinigung, deren Muster das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Deutschen Demokratischen Republik bestimmen wird, vorzulegen, daß sie ihren Verpflichtungen nach § 20 Abs. 1 der Verordnung im vollen Umfang nachgekommen sind. (4) Faserlein- und Hanfsamen darf grundsätzlich nur an die vertragsgebundenen Erfassungsbetriebe nach Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verkauft werden. (5) Für die Abnahme von aufgekauften landwirtschaftlichen Erzeugnissen gelten die gleichen Abnahme- und Gütebestimmungen wie für die Pflichtablieferung. (6) Die VVEAB sind verpflichtet, an die Verkäufer die aufgekauften landwirtschaftlichen Erzeugnisse sofort nach der Übernahme, bei Milch innerhalb eines Monats, zu bezahlen. (7) Für Milch gelten die gezahlten Aufkaufpreise frei Rampe der Molkereien. (8) Die Verkäufer von Milch sind berechtigt, Magermilch aus der von ihnen an die Molkereien frei verkauften Milch zurückzukaufen. § 38 Zu § 20 Abs. 4 der Verordnung (1) Die Genehmigung zur Hausschlachtung wird durch den Bürgermeister erteilt. Die Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn Getreide, Kartoffeln und Ölsaaten entsprechend dem Ablieferungsbescheid (§ 8 der Verordnung) abgeliefert wurden und die Erfüllung des Viehhalteplanes in Kühen, Sauen und Schweinen insgesamt gewährleistet und die Erfüllung des Pf lichtablief erungssolls in tierischen Erzeugnissen weiterhin gesichert ist. Das Soll kann auch durch Gemeinschaftsablieferung erfüllt worden sein. Über die Zucht- und Nutztauglichkeit des Schlachttieres ist ein tierärztliches Zeugnis vorzulegen, wenn es sidi um Vater- und Muttertiere handelt. (2) In Ausnahmefällen darf die Genehmigung für die Hausschlachtung eines Schweines vom Bürgermeister im Einverständnis mit der VdgB (BHG) und dem FDGB (Gewerkschaft Land und Forst) nach dem 1. November bis zum Ende des Jahres auch dann erteilt werden, wenn die im vorstehenden Abs. 1 angeführten Bedingungen nicht erfüllt sein sollten, vorausgesetzt, daß der Antragsteller alle Anstrengungen unternommen hat, seinen Verpflichtungen nachzukommen. § 39 Zu § 21 der Verordnung Die im § 21 der Verordnung erwähnten Richtlinien für die Verkäufe auf zugelassenen örtlichen Märkten und für die Marktordnung werden in einer besonderen Durchführungsbestimmung geregelt. Bis zu ihrer Verkündung bleiben die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. XI. Abschnitt Rechtsmittelverfahren § 40 Zu § 22 der Verordnung (1) Der Einspruch kann gegen den Ablieferungsbescheid oder gegen andere Entscheidungen der Räte;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 158 (GBl. DDR 1951, S. 158) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 158 (GBl. DDR 1951, S. 158)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die konkret bilanzierten Maßnahmen gegeben sind und den betreffenden Personen ein, diese Maßnahmen begründender informationsstand glaubhaft vorgewiesen werden kann. Diese und andere Probleme bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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