Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 149

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 149 (GBl. DDR 1951, S. 149); Gesetzblatt Nr. 27 Ausgabetag:- 5 März 195T 149 der ehemaligen Umsiedler in. der Deutschen Demokratischen Republik- (GBl. S. 147) und den: vorliegenden Kreditrichtlinien,. (5) Vom bauwilligen Neubauern ist ein „Antrag auf Bauzulassung und KredilfoewiTilgung im Jahre 1951“ beim Bürgermeister einzureichen. Dam Antrag. ist ein zusammen mit. der Abteilung Aufbau beim Rat des Kreises aufgestellter Finanzier.ungs-und. Kostendeckungsplan heizufügen. Im. Kosten-deckungsplan müssen sämtliche. Aufwendungen für das betreffende Bauvorhaben unterteilt in reine Baustoff-,. Lohn-, Handwerker und Transportkosten, Nebenkosten, Bauleitung und Entwurf usw. aufgeführt sein. Im Finanzierungsplan ist die Bereitstellung der für diese Kosten erforderlichen, Mittel nachzuweisen Es. ist dabei genauestem- anzugeben, was an eigenen Geldmitteln des bauwilligen Neubauern bereitsteht, welche Materialien und welche Arbeiten abgestellt auf Geldwerte aus Beständen des Neubauern oder durch eigene Arbeitsleistung aufgebracht werden und in welchem Umfange unentgeltliche Fremd- oder Gemeinschaftshilfe zugesagt ist. (S) Der Antrag muß außer vom An tragsteiler selbst . vom Bürgermeister, vom Vorsitzenden der VdgB (BHG) Ortsvereinigung sowie vom zuständigen Kreisbaumeister und von der Bauleitung, des VEB-Projektierung [früher Landes-Projektierungsbüro (LPB)j mit unterzeichnet sein. (7) Der Bürgermeister reicht den Antrag direkt dem Landrat ein, der ihn sofort an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft des Landes zur Bau.-zulassung und Kreditbewilligung weiterleitet. Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft des Landes schickt das mit dem Bauzulassungs- und Kreditbewilligungsvermerk versehene Exemplar innerhalb von 14 Tagen an die zuständige Abteilung Aufbau beim Rat des Kreises. Der Antragsteller legt das mit dem Bauzulassungs- und Kredit bewilligungsvermerk versehene Exemplar bei seinem zuständigen Kreditinstitut zwecks Eröffnung des Baukreditkontos vor. (3) Der mit dem Bauzulassungs- und Kreditbewilligungsvermerk, versehene Antrag bildet die Grundlage für die Kredithergabe durch das Kreditinstitut und ist vom Antragsteller mit seiner Anerkenntnis der Kreditbedingungen dem Kreditinstitut zu übergeben. Nach Eröffnung- des Baukreditkontos erteilt der Neubauer den Bauauftrag entsprechend der Baugenehmigung. III. Festlegung und Genehmigung der Kredite (1) Für die Auswahl der zum Bauen zuzulassenden und mit Krediten zu versehenden Neubauern sowie für die Höhe der bewilligten Kredite und deren zweckentsprechende Verwendung sind verantwortlich: a) in den Gemeinden die Bürgermeister, b) in den Kreisen die Landräte, c) in den Ländern die Minister für Land- und Forstwirtschaft. (2) Die Bewilligung der Kredite erfolgt durch den Minister für Land- und Forstwirtschaft des. Landes. IV. Finanzielle Sicherung, der Baukestendediunä und Bereitstellung der Kredite (1) Nach Bauzulassung; jedoch vor Baubeginn, hat der, Neubauer die: im Fmansierungsplan: aufgeführten eigenen Geldmittel auf ein Sonderkonto (Eigenmittel: des, Neubauern) bei dem. kreditausreichenden Kreditinstitut einzuzahlen. (2) Die verfügbaren eigenen Geldmittel des Neubauern sind zuerst für die Bezahlung der Baurechnungen einzusetzen. Erst nach Erschöpfung dieser Mittel darf die Bezahlung von Bau.-, Material-, Transport- und anderen Rechnungen aus dem bewilligten Kredit erfolgen. (3) Die eigenen Geldmittel den Neubauern und danach die Mittel' aus dem bewilligten Kredit dürfen nur entsprechend dem tatsächlichen Fertigstellungs-grad: der Bauten unter Berücksichtigung der Werte der aufgewendeterr eigenen Materiahen sowie der Selbst- und Gemeinschaftshflfe verwendet werden. -V. Ausreichung der Kredite (1) Das Kreditinstitut verfügt zu. Lasten, des Son.-derkontos (Eigenmittel des Neubauern) sowie des Kreditkontos gemäß den unter Abschnitt IV dargelegten Voraussetzungen nur gegen Vorlage von Rechnungen (in Sonderfällen auch Quittungen) über Leistungen für den Betreffenden Bau, sofern diese vom Neubauern selbst schriftlich anerkannt und von der mit der Überwachung des Baues beauftragten Stelle als rechnerisch und sachlich richtig geprüft abgezeichnet sind. Die Rechnungen müssen den Vermerk tragen: „Die Preise entsprechen der Preisanordnung Nr. 191 vom. 3. Januar 1949 (PrVOBl. S.5)“. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt von dem Kreditinstitut in der Regel durch Überweisungen an den Rechnungsaussteller. (2) Bezüglich der Kontenführung für jedes einzelne Bauvorhaben bei den Kreditinstituten verbleibt es her der bisherigen Handhabung. (3) Bei Abschluß des Baues oder bei Erschöpfung des bewilligten Kreditbetrages schließt das Kreditinstitut das Kreditkonto und teilt dies dem Neubauern schriftlich mit unter Angabe des Beginns der Tilgung für den ausgereichten Kredit. Den Zeitpunkt der Fertigstellung des Baues stellt die Abteilung Aufbau beim Rat des Kreises fest. (4) Der Kreditnehmer hat bei der Einräumung des Kredites sofort über die Gesamthöhe des Kreditbetrages der Deutschen Investitionsbank (DIB) einen Schuldschein auszustellen. Die endgültige Kreditschuld wird nach. Abrechnung bes: Bauvorhabens im Schuldschein vermerkt. VI. Kreditbedingungen Die Kredite werden unter folgenden Bedingungen ausgereicht: 1. Die 3°/o Zinsen für. den tatsächlich in Anspruch genommenen Kredit sind halhjährlich nachträglich zum 30: Juni und 31. Dezemher zu zahlen. 2. Der Kredit ist drei Jahre nach Fertigstellung des Baues bzw. Abschluß des Kreditkontos tilgungsfrei. Die Tilgung beginnt mit l°/o alsdann am 1. Januar des nach Ablauf der drei-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der bezüglich den Umständen eines Transportes der Verhafteten Rahmen einer sogenannten Gesprächs- notiz, an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Hauptabteilung Konsularische Angelegenheiten, dar. In dieser wurde angeblich auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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