Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 120

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 120 (GBl. DDR 1951, S. 120); 120 Gesetzblatt Nr. 22 Ausgabetag: 22. Februar 1951 § 8 (1) Liegen die Voraussetzungen des Gesetzes für einen Gesamtschuldner oder einzelne von mehreren Gesamtschuldnern vor, so wird die Gesamtschuld in Höhe des Bruchteiles erlassen, in welchem diese Schuldner an der der Gesamtschuld zugrunde liegenden Gemeinschaft beteiligt sind, bei ungeteilten Erbengemeinschaften in Höhe des gesetzlichen oder testamentarischen Anteils dieser Schuldner am Nachlaß. Ist der Anteil dieser Schuldner an der Gemeinschaft nicht bestimmt, so wird der Teil der Gesamtschuld erlassen, der bei gleichanteiliger Aufteilung auf sie entfällt. (2) Die Haftung für die Restschuld beschränkt sich auf die übrigen Gesamtschuldner. (3) Die übrigen Gesamtschuldner haben gegen den begünstigten Schuldner keinerlei Anspruch auf Erstattung eines Beitrages zur Leistung an den Gläubiger. (4) Ist für die Gesamtschuld eine Hypothek bestellt, so wandelt sich diese im Umfange des Schulderlasses in eine Eigentümergrundschuld im Range nach der für die Schuld bestehenbleibenden Hypothek. (5) Das Grundbuchamt hat auf Ersuchen des begünstigten Schuldners das Grundbuch zu berichtigen. Zum Nachweis des Entstehens der Grundschuld genügt der Nachweis über den Erlaß der Schuld. § 9 Der Antrag auf Schulderlaß kann, sofern der Schuldner nicht am Sitz der das Darlehen verwaltenden Stelle wohnt, bei jedem Kreditinstitut gestellt werden. Die diese Anträge entgegennehmenden Kreditinstitute prüfen die eingereichten Unterlagen und übersenden den Antrag an die das Darlehen verwaltende Stelle. § 10 (1) Der Schulderlaß umfaßt auch die rückständigen Zinsen und Tilgungsleistungen. (2) Über den Schulderlaß hat die das Darlehen verwaltende Stelle eine Bestätigung und erforderlichenfalls eine Löschungsbewiiligung zu erteilen. Die Löschungsbewilligung bedarf nicht der Form des § 29 der Grundbuchordnung. Für die Löschung werden keine Gebühren erhoben. (3) Die durch den Schulderlaß erforderlichen Eintragungen im Grundbuch erfolgen gebührenfrei. (4) Die durch den Schulderlaß getilgten Beträge sind seitens der die Schuld erlassenden Stelle in einer besonderen Liste zu erfassen, und zwar getrennt nach Personengruppen (vgl. § 4 Buchst, a bis c des Gesetzes) und nach Forderungen (vgl. § 6 Buchst, a bis d des Gesetzes). § 11 Für die Anträge werden von den Kreditinstituten Vordrucke kostenlos abgegeben. Die Einreichung hat in doppelter 'Ausfertigung zu erfolgen. Ein Durchschlag des Antrages wird dem Einreicher bei Antragstellung als Bestätigung“ des eingereichten Antrages zurückgegeben. Berlin, den 15. Februar 1951 Ministerium der Finanzen Dr. Loch Stellvertreter des Ministerpräsidenten Gebührenordnung des Meteorologischen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 20. Februar 1951 Auf Grund der Verordnung vom 27. Juli 1950 über die Bildung des Meteorologischen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 723) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik folgendes bestimmt: § 1 Für die Benutzung der Einrichtungen des Meteorologischen Dienstes werden Gebühi'en nach Maßgabe dieser Gebührenordnung und des anliegenden Tarifes erhoben. § 2 Zur Zahlung, dieser Gebühren ist derjenige verpflichtet, der die Einrichtungen des Meteorologischen Dienstes in Anspruch nimmt. § 3 Der Meteorologische Dienst setzt die Gebühr fest. § 4 Die Gebühr wird fällig mit der Benutzung der Einrichtungen des Meteorologischen Dienstes. § 5 Gegen die Gebührenfestsetzung ist dieBeschwerde an den Meteorologischen Dienst gegeben. Will er der Beschwerde nicht abhelfen, hat er die Beschwerde dem Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik vorzulegen. Dieses entscheidet endgültig. § 6 Die Gebührenordnung tritt -mit Wirkung vom 1. Januar 1951 in Kraft. Berlin, den 20. Februar 1951 Ministerium des Innern Dr. Stein hoff Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren sind. Drittens sind Maßnahmen nach dem Gesetz dann vorzunehmen, wenn die vorliegenden Informationen ein stattfindendes zu erwartendes Ereignis betreffen, das mit einer Störung Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staa-, tes zu durohkreuzen? Hierbei hat der Uhtersuchungshaftvollzug im Minietorium für S-taateeieherfeeit einen wSa senden spezifischen Beitrag im System der Gesamtaufgabenstellung des Mini stemtms-für-S-taats-sicherheit zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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