Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 118

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 118 (GBl. DDR 1951, S. 118); 118 Gesetzblatt Nr. 22 Ausgabetag: 22. Februar 1951 " (2) Die Registrierung der Betriebskollektivverträge für die Schwerpunktbetriebe erfolgt durch den Zentralvorstand der zuständigen Industriegewerkschaft nach Bestätigung durch das zuständige Fachministerium. (3) Die Registrierung der Betriebskollektivverträge für alle übrigen volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe erfolgt nach den Vorschriften des § 19 der Verordnung über Kollektivverträge durch die Landes- und Gebietsvorstände der zuständigen Industriegewerkschaft nach Bestätigung durch das zuständige Amt für Arbeit. IV. Lohngruppenkatalog § ? (1) Alle Arbeiter sind entsprechend ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zu beschäftigen. Die Einstufung aller Arbeiter in die Lohngruppen des Lohngruppenkatalogs erfolgt entsprechend der Qualifikation, die sie für die auszuführenden Arbeiten besitzen müssen. (2) Die Lohngruppenkataloge sind von den Fachministerien so auszuarbeiten, daß die darin aufgeführten Arbeiten nach ihrer Schwere, Kompliziertheit und volkswirtschaftlichen Bedeutung differenziert werden. (3) In den Lohngruppenkatalogen müssen ferner die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und die Verantwortung des einzelnen Arbeiters für die auszuführenden Arbeiten berücksichtigt werden. § 8 Die Lohngruppenkataloge sind von den zuständigen Fachministerien für ihren Wirtschaftszweig nach den Vorschriften des § 15 des Gesetzes der Arbeit bis zum 31. März 1951 fertigzustellen. V. Ortsklassen § 9 Für das Jahr 1951 erfolgen keine Veränderungen der Ortsklassen. Der Entlohnung liegen die am 1. September 1950 angewendeten Ortsklassen zugrunde. VI. Übergangsbestimmungen § 10 Mit dem Inkrafttreten der neuen Kollektivverträge, die auf Grund der Verordnung vom 8. Juni 1950 über Kollektivverträge und nach Maßgabe dieser Verordnung abgeschlossen werden, treten die für den jeweiligen Wirtschaftszweig bisher geltenden Tarifverträge, Betriebsverträge oder sonstigen Kollektivvereinbarungen außer Kraft. § 11 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Februar 1951 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Grote wohl Ministerpräsident Ministerium für Arbeit Chwalek Minister Durchführungsbestimmung zum § 27 des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau. Vom 31. Januar 1951 Auf Grund von § 31 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. September 1950 über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (GBl. S. 1037) wird zur Durchführung des § 27 folgendes bestimmt: § 1 Aufgaben der Elternseminare (1) Die Elternseminare sollen die Eltern, insbesondere die Mütter, bei der Erfüllung ihrer ehrenvollen Pflicht zur Erziehung ihrer Kinder im Geiste des Friedens und der Demokratie unterstützen und ihnen die pädagogischen Grundkenntnisse vermitteln, die sie zur Erfüllung dieser Aufgabe gebrauchen. (2) Die Elternseminare sollen die Eltern und darüber hinaus die breite Öffentlichkeit mit den Zielen und Aufgaben der neuen demokratischen Schule, der Arbeit der Lehrer, der Arbeit der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und der Jungen Pioniere vertraut machen und sie für die Unterstützung dieser Arbeit gewinnen. § 2 Durchführung der Elternseminare Träger der Elternseminare ist der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD). Die Aufklärung über die Bedeutung der Elternseminare unter den Lehrern und Erziehern sowie die Werbung der Dozenten übernimmt die Gewerkschaft der Lehrer und Erzieher in Zusammenarbeit mit den Schulverwaltungen. § 3 Organisation der Elternseminare (1) In jedem Kreis werden ehrenamtliche Ausschüsse gebildet, bestehend aus dem Schulrat und je einem Vertreter der in den Elternseminaren tätigen Dozenten, der Kreisleitung des DFD, der Kreisleitung der FDJ, der Gewerkschaft der Lehrer und Erzieher. (2) Diese Ausschüsse stellen einen Plan auf, in welchen Schulen des Kreises Elternseminare durchzuführen sind, entscheiden über die Dozentenauswahl und treffen gemeinsam die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Elternseminare. § 4 Dozentensehulung für Elternseminare Die Schulung der Dozenten erfolgt durch das Ministerium für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik und das Deutsche Pädagogische Zentralinstitut (DPZI) in Zusammenarbeit mit dem DFD.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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