Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 117

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 117 (GBl. DDR 1951, S. 117); Gesetzblatt Nr. 22 Ausgabetag: 22. Februar 1951 117 § 9 Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Februar 1951 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Grotewohl Ministerpräsident Staatliche Plankommission Der Vorsitzende Rau Stellvertretender Ministerpräsident Verordnung über den Neuabschluß der Kollektivverträge in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben für das Jahr 1951. Vom 15. Februar 1951 Unter den Bedingungen der antifaschistisch-demokratischen Ordnung, in welcher die Werktätigen entscheidende Schlüsselpositionen in Staat und Wirtschaft innehaben und in den volkseigenen Betrieben alle Rechte der Werktätigen gesichert sind, sind ein neues Verhältnis zur Arbeit und ein neues Bewußtsein der Arbeitenden entstanden. Unter diesen Bedingungen ändert sich auch der Charakter des gesamten Tarifvertragswesens. Der Kollektivvertrag ist ein Mittel zur Planerfüllung und damit ein Hebel zur ständigen Erhöhung und zur Verbesserung der Lebenshaltung des schaffenden Volkes. Der Abschluß der Kollek'tivverträge in den einzelnen volkseigenen Betrieben ermöglicht eine bessere aktive Teilnahme der Arbeiter und Angestellten am Aufbau ihrer Betriebe, an der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen und der Entwicklung neuer Arbeitsmethoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Die Bezahlung der Arbeiter, Angestellten und der technischen Intelligenz erfolgt nach dem Leistungsprinzip entsprechend ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und ihrer Verantwortung unter Berücksichtigung der Schwere, Kompliziertheit und volkswirtschaftlichen Bedeutung der zu leistenden Arbeit. Die Grundlage der Bezahlung "nach dem Leistungsprinzip müssen technisch begründete Arbeitsnormen sein, die von den Werksleitungen gemeinsam mit den Arbeitern und der technischen Intelligenz bei ständiger Entwicklung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung, neuer Arbeitsmethoden und unter Verwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse erstellt werden. Zur Durchführung des Gesetzes der Arbeit vom 19. April 1950 (GBl. S. 349) wird in Abänderung und Ergänzung der Verordnung vom 8. Juni 1950 über Kollektivverträge (GBl. S. 493) daher verordnet: I. Lohngefüge für das Jahr 1951 § 1 Die Entlohnung der Arbeiter und Angestellten in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben für das Jahr 1951 ist im Volkswirtschaftsplan 1951 festgelegt. Sie stützt sich auf die Verordnung vom 17. August 1950 über die Verbesserung der Entlohnung der Arbeiter und Angestellten in den volkseigenen uhd ihnen gleichgestellten Betrieben (GBl. S. 839) und die dazu erlassenen Durchfüh-■ rungsbestimmungen. Damit ist das Lohngefüge für das Jahr 1951 gemäß Abschn. III § 17 Abs. 2 des Gesetzes der Arbeit vom 19. April 1950 festgelegt. II. Rahmenkollektivvertrag § 2 Der Ministerrat bestätigt das vom Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes vorgelegte Muster des Rahmenkollektivvertrages als Grundlage für den Abschluß der Kollektivver-träge. III. Abschluß von Kollektivverträgen § 3 Die Fachministerien oder die im § 8 der Verordnung über Kollektivverträge benannten Vereinigungen volkseigener Betriebe, Verwaltungen oder sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die zum Abschluß von Kollektivverträgen berechtigt sind, einerseits und die Zentralvorstände der Industriegewerkschaften andererseits schließen die Kollektivverträge für ihre Wirtschaftszweige auf der Grundlage des bestätigten Rahmenkollektivvertrages unter Zugrundelegung der Planauflage und der Planziele, wie sie im Volkswirtschaftsplan 1951 für den betreffenden Wirtschaftszweig festgelegt werden, ab. § 4 (1) Der Abschluß der Kollektivverträge für die Wirtschaftszweige muß bis zum 31. März 1951 erfolgen. (2) Die Bestätigung und Registrierung dieser Kol- lektivverträge erfolgt nach den Vorschriften der §§ 16, 17 und 18 der Verordnung über Kollektivverträge. § 5 Die Betriebsleitungen der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe schließen mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen Kollektivverträge auf der Grundlage des Kollektivvertrages für den zuständigen Wirtschaftszweig und des volkseigenen Betriebsplanes nach dem von dem Ministerium für Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes bestätigten Muster-Betriebskollektivvertrages ab. § 6 (l) Der Abschluß der Betriebskollektivverträge für die volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe hat bis zum 31. Mai 1951 zu erfolgen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit Gesellschaftliche Mitarbeiter sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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