Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 1165

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 1165 (GBl. DDR 1951, S. 1165); Gesetzblatt Nr. 150 Ausgabetag: 21. Dezember 1951 1163 (5) Hat sich bei einem Lohnempfänger die Steuerklasse im Erstattungszeitraum geändert, so ist die Steuer nach der niedrigsten Steuerklasse zu ermitteln. Die höheren (günstigeren) Steuerklassen finden dadurch Berücksichtigung, daß entsprechend der Zahl der Monate ihrer Gültigkeit von dem der Steuerermittlung zugrunde zu legenden Lohn 50, DM je Monat für jede höhere (günstigere) Steuerklasse in Abzug gebracht werden. § 7 Erstattungs grenzen (1) Erstattet wird nur Lohnsteuer, die im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder im Bereich des Demokratischen Magistrats von Groß-Berlin einbehalten und abgeführt worden ist. (2) Beruht der Erstattungsanspruch darauf, daß der Lohnempfänger dem Lohnschuldner die Steuerkarte schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt hat und dieser den gesetzlichen Vorschriften entsprechend die Pauschbeträge hinzugerechnet und die Lohnsteuer nach Steuerklasse 1 berechnet hat, so ist insoweit nicht zu erstatten. (3) Beträge unter 5, DM werden nicht erstattet. § 8 Verfahren (1) Die Lohnsteuerkarte ist mit einem Erstattungsvermerk zu versehen und vom Finanzamt einzubehalten. (2) Die Erstattungsbeträge werden in bar durch Vermittlung der Post im Postscheckwege oder durch die Institute der Deutschen Notenbank ausgezahlt. § 9 Bescheid und Rechtsmittel (1) Wird der Erstattungsantrag abgelehnt oder dem Erstattungsantrag nicht in vollem Umfang entsprochen, so ist dem Antragsteller ein Bescheid zu erteilen, der eine Rechtsmittelbelehrung zu enthalten hat. (2) Dem Antragsteller stehen bei Ablehnung seines Antrages die Rechtsmittel des Beschwerdeverfahrens nach § 303 ff. der Abgabenordnung zu. § 10 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt nur für den Erstattungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1951. Die Siebzehnte Durchführungsbestimmung vom 11. März 1950 zur Steuerreformverordnung (GBl. S. 202) und die hierzu ergangenen Vorschriften sind für diesen Erstattungszeitraum nicht anzuwenden. Berlin, den 16. Dezember 1951 Ministerium der Finanzen I. V.: Georgino Staatssekretär Sechste Durchführungsbestimmung*) zu der Verordnung zur Änderung der Besteuerung der Lohnempfänger und der freischaffenden Intelligenz (LStÄVO). Veranlagung zur Einkommensteuer für das Kalenderjahr 1951 Vom 16. Dezember 1951 Auf Grund des § 12 Abs. 1 Ziffer 2 der Verordnung vom 24. Mai 1951 zur Änderung der Besteuerung der Lohnempfänger und der freischaffenden Intelligenz (GBl. S. 493) wird bestimmt: § 1 Jahreserklärung (1) Steuerpflichtige, deren Einkommen ab dem 1. Juli 1951 ganz oder teilweise der Besteuerung nach den Vorschriften der LStÄVO unterliegt, sind verpflichtet, bis zum 31. Januar 1952 eine vereinfachte Erklärung für das Kalenderjahr 1951 abzugeben. (2) Die vereinfachte Erklärung für das Kalenderjahr 1951 bildet insbesondere die Grundlage für die Festsetzung des endgültig für das Kalenderjahr 1951 zu entrichtenden Sozialversicherungsbeitrages sowie die Grundlage für die ordnungsgemäße Abrechnung der geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen und der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge. (3) Hat der Steuerpflichtige im Kalenderjahr 1951 ausschließlich steuerbegünstigte Einkünfte erzielt, so findet gemäß § 5 der LStÄVO eine Veranlagung für die Zeit vom 1. Juli 1951 bis zum 31. Dezember 1951 nur dann statt, wenn der Steuerpflichtige eine solche in der Jahreserklärung beantragt. § 2 Berechnung der Einkommensteuer (1) Die für das Kalenderjahr 1951 zu veranlagende Einkommensteuer setzt sich aus den Steuerbeträgen zusammen, die sich unter Anwendung der Bestimmungen der Steuerreformverordnung auf das Einkommen des Halbjahres 1. Januar 1951 bis 30. Juni 1951 und der Bestimmungen der Steuerreformverordnung und der LStÄVO auf das Einkommen des Halbjahres 1. Juli 1951 bis 31. Dezember 1951 ergeben. (2) Hallajahreseinkommen im Sinne des Abs. 1 ist der Gesamtbetrag der in den genannten Zeiträumen erzielten Lohneinkünfte und Einkünfte aus steuerlich begünstigter freiberuflicher Tätigkeit, vermindert um die Hälfte der für das Kalenderjahr 1951 abzugsfähigen Sonderausgaben und steuerfreien Beträge. (3) Hat der Steuerpflichtige im Kalenderjahr 1951 neben Einkünften aus begünstigter freiberuflicher Tätigkeit oder Lohneinkünften noch andere Ein- * V. *) I bis IV. Durchführungsbestimmung (GBl. 1951 S. 693). V. Durchiührungsbestimmung (GBl. 1951 S.U61).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten. Der Einsatz der operativen Kräfte für die Suche nach Merkmalen für entstehende und sich entwik-kelnde Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Weisungen des Staatsanwaltes über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen zusammenzuarbeiten. Die Instrukteure haben im Rahmen von Anleitungs- und Kontrolleinsätzen den Stand der politisch-operativen Aufgabenerfüllung, die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze zu überprüfen und zu analysieren, Mängel und Mißstände in die Lage zu versetzen, ihre Verantwortung für die konsequente Verwirklichung der Beschlüsse der Partei, für die strikte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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