Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 1142

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 1142 (GBl. DDR 1951, S. 1142); 1142 Gesetzblatt Nr. 147 Ausgabetag: 17. Dezember 1951 (4) Verantwortlich für den Abschluß der Verträge sind die Leiter der jeweils beteiligten Organe. Verweigert eine für den Vertragsabschluß hiernach verantwortliche Person den Abschluß eines Vertrages oder verzögert sie ihn schuldhaft, so ist dies als Verletzung der Plandisziplin und als wirtschaftschädigendes Verhalten gemäß § 9 der Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 (ZVOB1. S.439) zu bestrafen, soweit nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist. Fristen für den Abschluß der Verträge § 2 (1) Der Abschluß der Verträge muß spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Planaufgaben erfolgt sein. Zu Verträgen, die nach § 1 Abs. 3 zwischen zentralen Organen abgeschlossen werden, müssen die Unterverträge spätestens innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung des Hauptvertrages abgeschlossen sein. Die Nichteinhaltung der Termine v für den Abschluß der Verträge haben die Vertragspflichtigen den für sie zuständigen Ministerien oder Staatssekretariaten zu melden und zu begründen. (2) Über Waren, deren Lieferung vor Bekanntgabe der Planaufgaben auf Grund der Volkswirtschaftspläne aus Vorgriffskontingenten erfolgt, sind ebenfalls Verträge abzuschließen. Leistungen aus solchen Verträgen sind als Bestandteil in die Verträge aus den endgültigen Kontingenten aufzunehmen. (3) Über Lieferungen, die sich aus nachträglichen zusätzlichen Planaufgaben ergeben, müssen die Verträge unverzüglich abgeschlossen werden. § 3 (1) Die Produktion von Waren darf nur beginnen, wenn deren Absatz durch Verträge oder durch sonstige Bestellungen gesichert ist. (2) Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Erzeugnisse der Grundstoffindustrie und auf andere Erzeugnisse, die von der Staatlichen Plankommission festgelegt werden. Die Liste der Erzeugnisse, deren Produktion auch ohne Vertrag oder eine sonstige Bestellung gestattet ist, wird von der Staatlichen Plankommission auf Vorschlag der Fachministerien bestätigt und veröffentlicht. (3) In Einzelfällen kann der zuständige Minister die schriftliche Genehmigung zur Aufnahme der Produktion ohne Vertrag geben. (4) Die Ausnahmebestimmungen gemäß Abs. 2 [ und 3 beziehen sich nicht auf den Absatz der be- 1 treffenden Waren. Die Lieferung und Abnahme von Waren darf nur nach Abschluß von Verträgen erfolgen. Form und Inhalt der Verträge § 4 (1) Über die Verträge sind Urkunden zu errichten und von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen. Verträge mit einem Lieferwert bis zu 5000 DM können in der Form brieflicher Vereinbarung abgeschlossen werden. (2) Die Verträge müssen den Aufgaben der Volkswirtschaftspläne entsprechen. Der Abschluß von Verträgen, die in bezug auf die Lieferfristen, Liefermengen, Warensorten oder die sonstigen Bestimmungen zu den Volkswirtschaftsplänen in Widerspruch stehen, ist unzulässig. (3) Die Verträge müssen im einzelnen enthalten: a) Bezeichnung der Vertragspartner; b) Bezeichnung der auf Grund von Globalverträgen nach § 1 Abs. 3 zum Abschluß von Unterverträgen verpflichteten Organe; c) Bestimmungen über die genauen Mengen (Gewicht, Maß, Anzahl und Werte); d) Bestimmungen über Liefertermine. Die Liefertermine können nach Quartalen oder nach kürzeren, genau bestimmten Zeiträumen festgelegt werden; e) Bestimmungen über die technischen Bedingungen, über die Qualitäten und Sortimente der zu liefernden Waren sowie über Garantiefristen und Abnahmebedingungen (die technischen Qualitäts- und Sortimentsbestimmungen sowie Gewichtsbestimmungen können dem Vertrag als Anlage beigefügt werden und müssen von beiden Parteien unterzeichnet sein); f) bei Lieferungen von Maschinen, Ausrüstungen usw. muß im Vertrag die Verpflichtung des Lieferanten vorgesehen sein, die Gegenstände komplett zu liefern, auch wenn Einzelteile von ihm selbst nicht angefertigt werden; g) Bestimmungen über Preise, Zahlungstermine, Verrechnungsart, Versandbedingungen sowie Vereinbarungen über Verpackung, Transport-und Frachtkosten. Die im Vertrag angegebenen Preise undBedin-gungen müssen den gültigen Preisbestimmungen entsprechen; h) Angaben über die für den Vertrag gültigen allgemeinen Lieferbedingungen; i) Festlegung des Erfüllungsortes. V ertragsverletzungen § 5 (1) In die Verträge, einschl. der brieflichen Vereinbarungen, sind für Vertragsverletzungen durch die Vertragspartner Bestimmungen über Vertragsstrafen (Konventionalstrafen) aufzunehmen. (2) Konventionalstrafen sind, insbesondere für den Fall der Nichteinhaltung der Lieferfrist, der technischen Bedingungen, Sortiments- und Qualitätsbestimmungen, der nicht kompletten Lieferungen und der unbegründeten Verweigerung der Annahme der Ware, zu vereinbaren und zu zahlen. (3) Die vereinbarten Konventionalstrafen dürfen per Monat nicht unter 2°/o des Vertrags- oder Teillieferwertes, mit dem der Vertragspartner in Verzug geraten ist, liegen. (4) Die Bezahlung der Konventionalstrafen befreit den Lieferanten nicht von der Erfüllung des Vertrages und von der Pflicht zur Ersatzlieferung. (5) Ein Verzicht auf die Einziehung der Konventionalstrafen ist nicht gestattet. (6) Die Konventionalstrafen müssen in den Bilanzen als solche gesondert ausgewiesen werden. (7) Bei Vertragsverletzungen, die eine ernsthafte Gefährdung der Durchführung der Volkswirtschaftspläne zur Folge haben, oder bei systematischem Zahlungsverzug kann eine Erhöhung der Konventionalstrafen durch das Staatliche Vertrags- ' gericht festgesetzt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft die Wege zur Befriedigung von Bedürfnissen zu kompliziert verlaufen würden und besonders das Niveaugefälle zwischen Hauptstadt, Großstädten und ländlichen Gebieten Anlaß zu wiederholter Verärgerung war.

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