Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 1134

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 1134 (GBl. DDR 1951, S. 1134); 1134 Gesetzblatt Nr. 146 Ausgabetag: 15. Dezember 1951 streckt sich nicht auf Gelände, dessen Oberfläche unter dem voraussichtlichen Grundwasserspiegel liegen würde. (2) Soweit in Verbindung mit Tiefbaubetrieben Halden aufgeschüttet werden müssen, ist die Auf-haldung auf eine möglichst kleine und geringwertige Fläche zu beschränken und eine spätere Aufforstung zu berücksichtigen. § 7 Die Durchführung der in den §§ 1 bis 6 angeordneten Maßnahmen ist von den zuständigen Technischen Bezirks-Bergbauinspektionen zu überwachen. § 8 Die gesetzlichen Verpflichtungen aus dieser Verordnung schließen sonstige Verpflichtungen aus vertraglichen Vereinbarungen zur Einebnung und Urbarmachung oder zu anderer Wiederherstellung aus. Soweit solche Verpflichtungen bestehen, erlöschen sie. Die Vereinbarung neuer Verpflichtungen zur Einebnung, Urbarmachung oder anderer Wiederherstellung ist unzulässig. § 9 Durchführungsbestimmungen erläßt das Staatssekretariat für Kohle und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik. § 10 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten frühere Vorschriften, die sich auf den Gegenstand dieser Verordnung beziehen, außer Kraft. Berlin, den 6. Dezember 1951 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Staatliche Plankommission Der Ministerpräsident Der Vorsitzende Grotewohl 3 ? ± Stellvertreter des Ministerpräsidenten Verordnung über die Inanspruchnahme von Grundstücken für bergbauliche Zwecke. Vom 6. Dezember 1951 § 1 Ist für den Betrieb des Bergbaues die Benutzung eines fremden Grundstücks zu Grubenbauen, Halden, Gebäuden, Maschinenanlagen, Wegen oder Schienenwegen, Arbeits- oder Lagerungsplätzen, Aufbereitungsanstalten, Teichen, Wasserläufen oder sonst notwendig, so ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, a) dem Bergbautreibenden das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder b) ihm die zeitweilige Benutzung auf die Dauer des Bedarfs oder auf bestimmte Zeit mit der Maßgabe zu überlassen, daß der Bergbautreibende auch berechtigt ist, das Grundstück zu verändern, oder c) dem Bergbautreibenden eine Dienstbarkeit an dem Grundstück einzuräumen. §2 Die Überlassung von Grundstücken zu Eigentum oder zur zeitweiligen Benutzung sowie die Einräumung einer Dienstbarkeit sind von dem Grund- stückseigentümer und dem Bergbautreibenden d urch Verhandlung und Abschluß eines Vertrages zu regeln. § 3 (1) Für die Überlassung eines Grundstücks zu Eigentum oder zur zeitweiligen Benutzung sowie für die Einräumung einer Dienstbarkeit hat der Bergbautreibende dem Grundstückseigentümer eine angemessene Vergütung zu gewähren. (2) Die Vergütung für die Überlassung eines Grundstücks zu Eigentum ist innerhalb von 2 Monaten nach erfolgter lastenfreier Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch zu zahlen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. §4 Falls sich der Grundstückseigentümer und der Bergbautreibende über die Höhe der zu gewährenden Vergütung nicht einigen können, steht unbeschadet der Überlassung des Grundstücks und der Einräumung der Dienstbarkeit dem Grundstückseigentümer der ordentliche Rechtsweg offen. § 5 (1) Die Nutzungsberechtigten sind jeweils bis zum 1. Juli eines jeden Jahres von der für den 1. Oktober des folgenden Jahres in Aussicht genommenen Einziehung in Kenntnis zu setzen. (2) Gleichzeitig ist der jeweils zuständige Rat des Kreises (Abteilung Landwirtschaft und Abteilung für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse) zu benachrichtigen. § 6 (1) Die zu bergbaulichen Zwecken in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Nutzflächen veran-lagungspfiichtiger Betriebe sind aus der Anbau-und Ablief erungsp flicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse herauszunehmen. (2) Die Herausnahme erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar des auf die Einziehung folgenden Jahres. §7 Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. Dezember 1951 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Staatliche Plankommission Der Ministerpräsident Der Vorsitzende Grotewohl Rau Stellvertreter des Ministerpräsidenten Verordnung über die Aufgaben der Haushaltsfeearbeiter Kaushaltsfeearbeiter-Verordnung Vom 6. Dezember 1851 Zur Erringung der Einheit Deutschlands, zur Sicherung des Friedens im Kampf gegen die imperialistischen Kriegstreiber und für die Erfüllung und Übererfüllung des Fünfjahrplanes muß die Arbeit der demokratischen Staatsverwaltung ständig verbessert und so die antifaschistisch-demokratische Ordnung gefestigt werden. Dabei kommt dem Staatshaushalt als einem entsdieidenden Instrument zur Durchsetzung der Friedenspolitik der Regierung der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen zu planen und vorzubereiten, die in Spannungsperioden und unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes die staatliche Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik. Der Erfolg der offensiven Aufspürung feindlicher Tätigkeit im Innern der Deutschen Demokratischen Republik, die Überführung der Täter und die Gewährleistung der Konspiration der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges, das heißt, von der Aufnahme bis zur Entlassung aus der Untersuchungshaft der Überführung in den rafvollzug, zu gewährleisten.

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