Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 1094

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 1094 (GBl. DDR 1951, S. 1094); 1094 Gesetzblatt Nr. 139 Ausgabetag: 1. Dezember 1951 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die wissenschaftliche Aspirantur an den Universitäten und Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 15. November 1951 Auf Grund des § 25 der Verordnung vom 15. November 1951 über die wissenschaftliche Aspirantur an den Universitäten und Hochschulen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 1091) wird im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien oder Staatssekretariaten mit eigenem Geschäftsbereich der Deutschen Demokratischen Republik folgendes bestimmt: Zu § 1 der Verordnung I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Die Aspirantur wird nur an den Universitäten und Hochschulen eingerichtet, die mit den entsprechenden wissenschaftlichen Forschungsmöglichkeiten ausgerüstet und an denen die betreffenden Fachgebiete ausreichend vertreten sind. Zu § 8 der Verordnung II. Aufnahmebedingungen § 2 (1) In die Doktoraspirantur können Bewerber im Alter bis zu 40 Jahren aufgenommen werden, die eine abgeschlossene Hochschulbildung mit einer in der Regel mindestens mit „Gut“ bewerteten Abschlußprüfung haben. Ferner müssen sie die Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeit in Forschung und Lehre nachweisen, die Aufnahmeprüfung bestanden haben und den Forderungen des § 1 der Vorläufigen Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen vom 23. Mai 1949 entsprechen. (2) In Ausnahmefällen können auch Bewerber ohne abgeschlossenes Hochschulstudium zur Ausbildung in der Doktoraspirantur zugelassen werden, wenn ihre Kenntnisse einer mit „Gut“ bewerteten Abschlußprüfung einer Universität oder Hochschule gleichkommen und wenn sie im übrigen den im Abs. 1 aufgeführten Bedingungen entsprechend § 3 Empfänger von Sonderstipendien, Bewerber, die die Universität oder Hochschule mit Auszeichnung absolviert haben oder eine Berufspraxis auf dem entsprechenden Fachgebiet nachweisen können, werden bevorzugt in die Doktoraspirantur aufgenommen. § 4 (1) In die Aspirantur mit dem Ziel der Habilitation werden nur Bewerber aufgenommen, die nicht über 50 Jahre alt sind, die Doktoraspirantur mit Erfolg absolviert haben, möglichst russische Sprach-kenntnisse besitzen und sich durch selbständige wissenschaftliche Arbeiten bewährt haben. (2) In Ausnahmefällen können auch Bewerber aufgenommen werden, die die Doktoraspirantur nicht absolviert haben, wenn ihre Kenntnisse dem erfolgreichen Abschluß dei'selben gleichkommen und wenn sie im übrigen den im Abs. 1 aufgeführten Bedingungen entsprechen. § 5 (1) Vorschläge zur Aufnahme in die Aspirantur können eingereicht werden a) durch die Fachvertreter an Universitäten und Hochschulen; b) durch die Berufslenkungskommission bei Studierenden mit Abschlußexamen (nur für die Doktoraspirantur); c) durch die Betriebe und Verwaltungen bei Absolventen der Hochschulen, die als Ingenieure, Agronomen, Lehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Ärzte usw. tätig sind und sich besonders auf ihrem Arbeitsgebiet ausgezeichnet, Neuerungen in der Produktion vorgeschlagen oder wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht haben. (2) Die Vorschläge sind an den Prorektor für die wissenschaftliche Aspirantur der für die Ausbildung in Frage kommenden Universität oder Hochschule oder unmittelbar an das Staatssekretariat für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik zu richten, das sie an die geeignete Universität oder Hochschule weiterleitet. (3) Unabhängig von den Vorschlägen hat jeder, der den in den §§ 2 bis 4 geforderten Bedingungen entspricht, das Recht, Gesuche um Aufnahme in die Aspirantur an den Prorektor für die wissenschaftliche Aspirantur einer Universität oder Hochschule oder unmittelbar an das Staatssekretariat für Hochschulwesen der Deutschen Demokratischen Republik zu richten, das die Gesuche an die geeignete Universität oder Hochschule weiterleitet. § 6 (1) Zur Bewerbung für die Doktoraspirantur sind folgende Unterlagen einzureichen: a) ausgefüllte Personalbogen der Deutschen Demokratischen Republik mit Lichtbild, b) ein lückenloser handschriftlicher Lebenslauf, c) eine Darstellung der wissenschaftlichen Interessen und der geplanten wissenschaftlichen Arbeiten (bereits angefertigte Arbeiten sind beizulegen; falls keine vorhanden, ist eine schriftliche Arbeit über ein vom Bewerber selbst zu stellendes Thema im Rahmen des Fachgebietes beizufügen), d) eine Abschrift des Zeugnisses über die Abschlußprüfung an einer Hochschule (Originale sind dem Prorektor für die wissenschaftliche Aspirantur bei der Bewerbung vorzulegen), e) das Gutachten eines Fachvertrpters, f) eine Begutachtung durch den Prorektor für Studentenangelegenheiten einer Universität oder Hochschule oder durch die Arbeitsstelle, g) ein amtsärztliches Gesundheitsattest.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel der Beschuldigte.

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