Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1951, Seite 1089

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951, Seite 1089 (GBl. DDR 1951, S. 1089); Gesetzblatt Nr. 138 Ausgabetag: 1. Dezember 1951 1089 für jedes vom Einstellgewicht auf gemästete Kilo Lebendgewicht dem Mäster durch die VdgB-Bäuer-lichen Handelsgenossenschaften e. G. zu verkaufen: 2 kg Kleie, 1 kg Gerste, 6 kg Futterkartoffeln. (2) Außerdem werden an die Betriebe für jedes gemästete Schwein verkauft: 20 kg Eiweißkonzentrat, 200 kg Braunkohlenbriketts. (3) Von dem aufgemästeten Gewicht erhalten die Betriebe und Mästereien eine Naturalprämie, deren Höhe in den Durchführungsbestimmungen geregelt wird. § 10*) (1) Den Mästern sind die zustehenden Futtermittel innerhalb 2 Monaten nach Vertragsabschluß auszuliefern. (2) (gegenstandslos) (3) Als Verkaufspreise gelten in den Fällen des § 9 die preisrechtlich zulässigen Kleinhandelspreise. § 11*) Die Räte der Kreise und Städte sind verpflichtet, in ihren Kreisen die regelmäßige Einsammlung der. als Futtermittel verwendbaren Abfälle aus den Küchen der privaten Haushalte, Gastwirtschaften, Krankenhäuser usw., aus Werkküchen, Mühlen, Molkereien und anderen Betrieben der Lebensmittelindustrie zu organisieren und sie durch Einrichtung von Schweinemästereien oder durch Zuführung an diese für die Schweinemast zweckmäßig auszunutzen. m Zentralkraftfutterfonds § 12 Der auf Grund des § 5 der Anordnung vom 21. September 1949 über zusätzliche Maßnahmen zur Hebung der Schweinemast (ZVOB1.1 S. 739) errichtete Zentralkraftfutterfonds ist vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verwalten, das aucht'die Zuteilung von Futtermitteln aus diesem Fonds regelt, wobei in erster Linie die Bereitstellung der Futtermittel für die Schweinemast zu sichern ist. IV. Preis- und Zahlungsbedingungen § 13 (1) Die WEAB haben für die auf Grund von abgeschlossenen Mastverträgen zur Ablieferung gebrachten Schweine mit dem Mindestabnahmegewicht von 130 kg den zweifachen!) Erzeugerpreis zu zahlen. Die Abrechnung ist durch die WEAB innerhalb zehn Tagen nach Ablieferung des Schweines durchzuführen. (2) Nicht ausgemästete Schweine, die von den Schweinemästern auf Grund besonderer betrieblicher Umstände abgeliefert werden müssen, haben die WEAB anzunehmen und wie folgt zu bezahlen: a) Schweine im Abnahmegewicht bis 100 kg zum geltenden Erzeugerpreis, b) Schweine im Abnahmegewicht von 100 bis 129,5 kg zum eineinhalbfachenf) Erzeugerpreis. V. Berichterstattung, Kontrolle und Entscheidung von Vertragsstreitigkeiten § 14 Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse hat die Bericht- * 11 t) Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 11. Oktober 1951 erstattung und die Kontrolle über den Ablauf der Abschlüsse der Mastverträge und ihre Erfüllung in den Durchführungsbestimmungen zu regeln. § 15*) Streitigkeiten aus Mastverträgen zwischen den WEAB und den Schweinemästern sind von den Räten der Kreise unter Hinzuziehung der Vertreter der WEAB und der VdgB (BHG) zu entscheiden. Für das Rechtsmittelverfahren gelten die Vorschriften des § 22 der Verordnung vom 15. Februar 1951 in der Fassung der Verordnung vom 23. November 1951 über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse für das Jahr 1952 (GBl. S. 1082). VI. Wettbewerbe § 16*) (gegenstandslos) VII. Schlußbestimmungen § 17 Verstöße gegen die Verordnung und ihre Durchführungsbestimmungen werden nach § 9 der Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 (ZVOB1. S. 439) bestraft, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist. § 18*) Die Verordnung gilt nur für die Schweinemastverträge der Industriebetriebe und Schweinemästereien, die ab 1; Juli 1951 bis 30. Juni 1952 abgeschlossen werden; Die erforderlichen Durchführungsbestimmungen erläßt das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. § 20*) (1) Diese Verordnung tritt in der vorliegenden Fassung am 1. Dezember 1951 in Kraft. (2) Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse hat den Abschluß von Mastverträgen mit Bauernwirtschaften ' über Schweine mit dem 30. November 1951 einzustellen. Das Staatssekretariat, für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird ermächtigt, die zur Abwicklung der bisherigen Mastverträge erforderlichen Anordnungen zu erlassen. Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse für das Jahr 1952. Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Vom 28. November 1951 Zur Durchführung des § 8 der Verordnung vom 22. November 1951 über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Jahre 1952 (GBl. S. 1079) wird auf Grund des § 10 dieser Verordnung folgendes bestimmt: I. Abschnitt , Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse § 1 Allgemeines (1) Der Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird durch die volkseigenen Erfassungs- und Auf-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1951 (GBl. DDR 1951), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1951. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1951 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1951 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 155 vom 31. Dezember 1951 auf Seite 1200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1951 (GBl. DDR 1951, Nr. 1-155 v. 9.1.-31.12.1951, S. 1-1200).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und Wiedergutmachung von Schäden am sozialistischer Eigentum, der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der straftatbezo genen Beweisführung vor und nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die in Verbindung mit rechtswidrigen Versuchen die Übe r-siedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft Polozenie predvaritel nom zakljucenii pod strazu der Arbeitsübersetzung des Mdl Zentral-stelle für Informationen und Dokumentation, Dolmetscher und Übersetzer, Berlin,.

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