Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 96

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 96 (GBl. DDR 1950, S. 96); Gesetzblatt Jahrgang 1950 S6 Die Deutsche Demokratische Republik ist das Fundament eines neuen demokratischen und friedliebenden Deutschlands. In ihr ist kein Platz für die am Kriege interessierte Reaktion der Monopolisten und Junker. In ihr gehören die Schlüsselpositionen der Wirtschaft dem Volk. Die Hilfe der großen Sowjetunion hat die Erfüllung dieser Forderungen ermöglicht. Die Freundschaft zwischen dem deutschen und dem -sowjetischen Volk ist die Garantie für den Frieden in Europa und für das Aufblühen eines friedliebenden demokratischen Deutschlands. Die Sicherung und Verteidigung des Friedens, die Festigung und Vertiefung der deutsch-sowjetischen Freundschaft ist besonders für die deutsche Jugend heilige Pflicht. Auf dem Gebiete der Jugenderziehung haben die demokratischen Kräfte der Republik bereits große Erfolge errungen. In den Grund-, Ober- und Hochschulen der Republik ist die Zahl der Schüler und Studenten bedeutend gewachsen. Die Ausgaben für das Volksbildungswesen, insbesondere für die Heranbildung des Lehrernachwuchses, steigen ständig. Den Kindern der Arbeiter, Bauern, der werktätigen Intelligenz und der Handwerker sind die Tore zur Wissenschaft weit geöffnet worden. Ein Drittel aller Schüler der Oberschulen der Republik sind Kinder von Arbeitern, Bauern und Handwerkern, während im Jahre 1939 ihr Anteil nur 5 bis 7% betrug. An den Hochschulen hat sich die Zahl der Studenten gegenüber der Vorkriegszeit verdoppelt. Dabei sind 34% der Studenten der Republik Kinder von Arbeitern und Bauern, während ihr Anteil bis zum Jahre 1939 nicht höher als 2,5 bis 3% war. Arbeiter- und Bauernfakultäten sind geschaffen worden. Die Schülerzahl in den Berufsschulen ist um das Anderthalbfache gestiegen. Die Jugendlichen werden nach dem Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ entlohnt. Die Jugendarbeitslosigkeit wurde beseitigt. In der Deutschen Demokratischen Republik werden immer mehr qualifizierte Arbeiter, Techniker, Ingenieure und Geistesschaffende für den wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau gebraucht. Sie müssen aus der Jugend hervorgehen, da schon jetzt Mangel an qualifizierten Facharbeitern besteht. Die Jugend ist ein Baumeister der Demokratischen Republik und ist ein aktiver Teil der Nationalen Front des demokratischen Deutschland. Ihre Beteiligung am Aufbau eines neuen Lebens und am Kampf für die Einheit Deutschlands entspricht einer wirklich demokratischen Erziehung der Jugend im Interesse unseres Volkes, der Freundschaft zwischen den Völkern und der Sache des Friedens und der Demokratie. Die Jugend muß ihre Aktivität auf allen Gebieten noch mehr steigern, um täglich gemeinsam mit dem ganzen Volk in den Betrieben, Dörfern, Verwaltungen und Schulen die Aufgaben des Aufbaues praktisch zu lösen. Sie wird selbst die Früchte ihrer Tätigkeit ernten. In Anbetracht dieser hervorragenden Bedeutung der Jugend im demokratischen Aufbau hat die Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik zur Förderung der Jugend in Schule, Beruf, Sport und Erholung dieses Gesetz beschlossen: I. Teilnahme der Jugend am Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik § 1 Die Regierung, die Ministerien der Republik, die Landesregierungen und alle anderen Staats- und Verwaltungsorgane sowie die Leiter der Betriebe Bind verpflichtet, die Jugend stärker zum staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau der Republik heranzuziehen und die besten Vertreter der Jugend mit verantwortlicher Arbeit in den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Institutionen zu betrauen. § 2 Die demokratische Jugendorganisation ist berechtigt, ihre Initiative in allen Fragen, die die Lage der Jugend, die Verbesserung der Arbeit der Betriebe, Verwaltungen, Lehranstalten und aller anderen Organe sowie den Kampf gegen Bürokratismus, Sabotage und Mängel in der Arbeit betreffen, ungehindert und überall zu entfalten. § 3 Die aktive Teilnahme der Jugend am Kampf für die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes, für die Steigerung der Arbeitsproduktivität und Qualität der Produktion, für die Einsparung von Material 60wie die Einführung und Verbreitung fortschrittlicher Arbeitsmethoden ist allseitig zu unterstützen und die patriotische Bewegung der Jungaktivisten mit allen Kräften zu fördern. § 4 Die Aktivität der auf dem Lande tätigen Jugend ist in ihrem Streben nach Erreichung hoher Hektarerträge, nach Entwicklung der Viehzucht und Festigung der MAS und der volkseigenen Güter sowie nach Organisierung von agrotechnischen, kulturellen und erzieherischen Institutionen im Dorfe allseitig zu unterstützen. Ihr Streben nach einer Erhöhung des politischen und kulturellen Niveaus der Landjugend und Landbevölkerung und die Einbeziehung der Bauernschaft in den Kampf für den Frieden, die Einheit Deutschlands und den demokratischen Aufbau ist zu fördern. Die Jugend in der Industrie muß in diesen Fragen der Landjugend praktische Hilfe leisten, weil die Festigung des Bündnisses zwischen Stadt und Land eine der wichtigsten Aufgaben sowohl der Landjugend als auch der Stadtjugend ist. § 5 Die Jugend ist zur aktiven Mitarbeit in den Klubs, Kulturhäusern, Theatern, Laienkunstgruppen usw. sowie zur freiwilligen Mitarbeit bei der Wiederherstellung und dem Aufbau von Kulturstätten in Stadt und Land, insbesondere von Schulen, Klubs, Theatern, Bibliotheken, Stadions, Sporthallen, Sportplätzen, Wassersportstätten und Jugendherbergen, heranzuziehen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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