Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 868

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 868 (GBl. DDR 1950, S. 868); 868 Gesetzblatt Jahrgang 1950 übrigen Auftraggebern, wenn das Entgelt für die vollbrachte Leistung 50, DM übersteigt. Auf Verlangen des Auftraggebers muß auch für geringere Beträge Rechnung erteilt werden. Von der Rechnung ist eine Zweitschrift anzufertigen und aufzubewahren. (5) Im übrigen gelten die preisrechtlichen und sonstigen Bestimmungen über die Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher und Aufzeichnungen. (6) Für Regelleistungen nach der Arbeitszeitliste gemäß der Anlage zur Preisverordnung Nr. 73 ist ein Preisnachweis nicht erforderlich. § 6 (1) Falls keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind, hat die Zahlung des Entgeltes für handwerkliche Leistungen spätestens 15 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. In Zweifelsfällen gilt als Rechnungsdatum das Datum des Postaufgabestempels. Bei verspäteter Zahlung ist der Handwerker berechtigt, vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 0,05% vom Rechnungsbetrag für jeden Versäumnistag zu verlangen. (2) Die Rechnung darf frühestens nach Fertigstellung der Arbeit oder bei größeren Aufträgen nach Fertigstellung einer entsprechenden Teilleistung ausgestellt werden. In letzterem Falle kann die Leistung von angemessenen Abschlagszahlungen mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Sind Abschlagszahlungen vereinbart worden, so gilt hinsichtlich der Verzugszinsen Abs. 1 für jede Teilzahlung sinngemäß. § 7 Genehmigungsbescheide, die für Karosseriebauer-Betriebe vor dem Inkrafttreten dieser Preisverordnung vom Ministerium der Finanzen oder einem Landespreisamt erteilt wurden, sind mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Preisverordnung ungültig. Laufende und noch nicht abgerechnete Arbeiten müssen von diesem Tage ab nach dieser Preisverordnung abgerechnet werden. Andere Preise bedürfen der Genehmigung durch das zuständige Landespreisamt. § 8 Diese Preisverordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher erlassenen Preisbestimmungen für das Karosseriebauer-Handwerk außer Kraft. Berlin, den 17. August 1950 Ministerium der Finanzen I.V.: Rumpf Staatssekretär Erste Durchführungsbestimmung zur Preisverordnung Nr. 90 Preisbildung im Karosseriebauer-Handwerk. Vom 19. August 1950 Zur Durchführung der Preisverordnung Nr. 90 vom 17. August 1950 Verordnung über die Preisbildung im Karosseriebauer-Handwerk (GBl. S. 867) wird folgendes bestimmt: § 1 (3) Die Preise für Reparaturen oder für Erzeugnisse des Karosseriebauer-Handwerks sind eigen- verantwortlich nach folgendem Kalkulationsschema zu errechnen: A. Lohnkosten DM DM 1. Fertigungslöhne ---------------- 2. Gemeinkostenzuschlag auf die Fertigungslöhne einschl.Gewinn und Wagnis % =* ---- 3. Fertigungspreis B. Materialkosten: 1. Werkstoffe (Einstandspreis) 2. Werkstoffkostenzuschlag%=*----- 3. Werkstoffpreis Summe A und B:! C. Umsatzsteuer: Der auf Grund dieses Kalkulationsschemas errech-nete Preis ist ein Höchstpreis, der nicht überschritten werden darf. (2) Zu vorstehendem Kalkulationsschema gelten folgende Erläuterungen: Zu Buchst. AZifferl: Fertigungslöhne 1. Die Lohnkosten sind nach Löhnen für Meister, Gesellen, Lehrlinge und sonstige Arbeiter aufzugliedern. Fertigungslöhne sind die Lohnkosten, die unmittelbar für die einzelne Leistung erfaßt werden können. Den Fertigungszeiten dürfen höchstens die wirtschaftlich und technisch begründeten und gerechtfertigten Arbeitszeiten zugrunde gelegt werden. Für Regelleistungen sind dabei die Fertigungshöchstzeiten gemäß der Anlage zur Preisverordnung Nr. 73 maßgeblich. 2. Als Stundenlöhne für Gesellen und Arbeiter dürfen höchstens die nachweisbar gezahlten tariflich geltenden Löhne für das Karosseriebauer-Handwerk eingesetzt werden. 3. Der Meister darf für seine handwerkliche Mitarbeit den höchsten örtlich zulässigen Gesellen-lohn in Anrechnung bringen. Als Mitarbeit in . diesem Sinne gelten nicht die allgemeine Leitung und Überwachung der Arbeit. Diese Arbeiten werden durch den Fertigungsgemeinkostenzuschlag zu Buchst. A Ziffer 2 abgegolten. 4. Als effektiver Lohn bei Lehrlingsarbeit gelten für die produktiven Lehrlingsstunden im 1. Lehrjahr 50% 1 des jeweils tariflich im 2. Lehrjahr 66%% zulässigen Gesellen-im 3. Lehrjahr 75% J lohnes. Zu Buchst. A Ziffer 2: Fertigungsgemeinkostenzuschlag 1. Als Gemeinkostenzuschlag 'wird festgesetzt: 100%. In dem vorstehenden Zuschlagsatz darf für Gewinn und Wagnis ein Höchstsatz von 10% enthalten seiii. Der genannte Gemeinkostenzuschlag kann ohne besonderen Nachweis von allen Betrieben angewendet werden. 2. Betriebe, die infolge ihrer Eigenart auch bei sparsamster Wirtschaftsführung mit dem vorstehenden Gemeinkostensatz nicht auskommen und einen höheren Zuschlagsatz beanspruchen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes zu erfolgen. Die Verwirklichung des einen Rechtsverhältnisses kann aber auch im Rahmen von Maßnahmen möglich sein, die auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe an andemnghhörige der jeweiligen Diensteinheit ist nicht statthaft. Über die EinsichtnahmifMn exakter Nachweis zu führen.

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