Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 835

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 835 (GBl. DDR 1950, S. 835); 835 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1950 Berlin, den 22. August 1950 Nr. 92 Tag Inhalt Seite 14. 8. 50 Verordnung über den Kesselwagenverkehr 835 13.7. 50 Erste Anordnung zur Durchführung der Verordnung über das Archivwesen in der Deutschen Demokratischen Republik 835 1.8.50 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die vorübergehende Herausnahme von Rohbraunkohle und Naßpreßsteinen aus der planmäßigen Verteilung 837 5. 8. 50 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit festen Brennstoffen in der Zeit vom 1. A p r i 1 bis zum 31. Dezember 1950 837 12. 8. 50 Bekanntmachung zur Änderung und Ergänzung der Fünfzehnten Durchführungsbestimmung zur Steuerreformverordnung 838 Berichtigung 838 Verordnung über den Kesselwagenverkehr. Vom 14. August 1950 § 1 (1) Bei der Deutschen Reichsbahn wird als eigenwirtschaftlicher Betrieb eine Leitstelle für schienengebundene Kessel- und Topfwagen gebildet. Sie führt die Bezeichnung „Kesselwagenleitstelle“. (2) Die Kesselwagenleitstelle ist unmittelbar dem Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn unterstellt. § 2 Die Kesselwagenleitstelle hat folgende Aufgaben: a) Registrierung aller schienengebundenen Kessel-und Topfwagen, die sich am 8. Mai 1945 in der damaligen sowjetisch besetzten Zone und in Groß-Berlin befunden haben. Dies gilt auch für die ihrem Zweck entfremdeten oder ihrem Zweck noch nicht zugeführten Wagen, Wagenteile und Armaturen; b) Einsatz und Lenkung aller Kessel- und Topfwagen nach volkswirtschaftlichenBedürfnissen; c) Aufsicht und Weisungsrecht gegenüber allen technischen Hilfsbetrieben für Kessel- und Topfwagen, insbesondere Reparaturwerkstätten, Wagenwäschereien und anderen für die Reinigung von Kessel- und Topfwagen geeigneten Einrichtungen; d) Schaffung einer Staatsreserve von Kesselwagen; e) Erweiterung des Wagenparks, insbesondere durch Wiederherrichtung zweckentfremdeter oder beschädigter Wagen; f) technische Weiterentwicklung der Schienentransportmittel für die Beförderung von Waren, deren Transport an Kesselwagen gebunden ist. § 3 (1) Die Kesselwagenleitstelle hat das Alleinverfügungsrecht über alle nach § 2 Buchst, a registrierpflichtigen Wagen, Wagenteile und Armaturen, und zwar unabhängig von den Eigentums- und Besitzverhältnissen. (2) Über die nach § 2 Buchst, d zu bildende Staatsreserve verfügt die Kesselwagenleitstelle mit Zustimmung des Ministers für Planung. § 4 (1) Die Kesselwagenleitstelle erhält ihre Transportauflage vom Ministerium für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung über das Ministerium für Verkehr. Die Hauptabteilung Materialversorgung des Ministeriums für Innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung ist federführend und verantwortlich für die Koordinierung der Transportauflagen der verschiedenen Industrie-und Handelszweige. (2) Die Kesselwagenleitstelle hat Finanzpläne nach den Vorschriften über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe zu erstellen und unterliegt der Verordnung vom 12. Mai 1948 über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe (ZVOB1. S. 148) und den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen. § 5 (1) Wer am 8. Mai 1945 Eigentümer oder Besitzer von schienengebundenen Kessel- und Topfwagen, Wagenteilen und Armaturen war oder nach diesem;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtlich unbegründet erscheint - wercffen auch diese Prüfungsverfahren von der UntersuchungsjpbteiluhfJ grundsätzlich nicht in offiziellen Prüf ungsakten sPuswiesen.

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