Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 830

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 830 (GBl. DDR 1950, S. 830); 830 Gesetzblatt Jahrgang 1950 werks, die Mitglied einer Genossenschaft sind, zwei Vertretern des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und zwei Vertretern der Kreisverwaltung. (2) Die Vertreter des Handwerks werden von den I Obermeistern der Berufsgruppen des Kreises in un- t mittelbarer geheimer Wahl gewählt; die Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes werden ! von der Kreisorganisation, die der öffentlichen Verwaltung vom Rat des Kreises benannt. (3) Der Vorstand der Kreisgeschäftsstelle wählt aus seiner Mitte den Leiter und seinen Stellvertreter. §24 (1) Die Mitglieder der Landeshandwerkskammer sind verpflichtet, die Mittel für die Geschäftsführung der Landeshandwerkskammer einschließlich ihrer Geschäftsstellen durch Umlage aufzubringen. (2) Die Höhe der Umlage wird durch den für die Leitung der Industrie zuständigen Minister der Landesregierung im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes auf Vorschlag des Präsidiums und des Vorstandes der Landeshandwerkskammer festgesetzt. §25 Für die Wahlen der innerhalb der Organisation der Landeshandwerkskammer zu wählenden Funktionäre ist unter Mitwirkung des Handwerks eine Wahlordnung für die Handwerkskammern der Deutschen Demokratischen Republik zu erlassen. §26 Der Vorstand der Landeshandwerkskammer hat' eine Geschäftsordnung zu erlassen, welche der Bestätigung des für die Leitung der Industrie zuständigen Ministers der Landesregierung bedarf. IV. Anerkennung handwerklicher Leistungen §27 Für hochwertige Erzeugnisse des Handwerks, die von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung sind, wird das Gütezeichen verliehen. V. Gesellschaftliche Funktion des Handwerks §28 Die Mitglieder der Landeshandwerkskammer sind von den Behörden und Institutionen zur Mitarbeit heranzuziehen; insbesondere sind fortschrittliche und befähigte Handwerker zu ehrenamtlicher Tätigkeit in den Ausschüssen der Kreise und Gemeinden, bei der Gerichtsbarkeit als Schöffen und Geschworene sowie in die beratenden Organe der Sozialversicherungsanstalten zu berufen. VI. Schlußbestimmungen §29 Diesem Gesetz entgegenstehende Bestimmungen werden aufgehoben. §30 Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Minister für Industrie der Deutschen Demokratischen Republik. §31 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. August 1950 Das vorstehende, vom Präsidenten der Provisorischen Volkskammer unter dem neunzehnten August neunzehnhundertundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den neunzehnten August neunzehnhundertundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik W. P i e c k Gesetz über die Versicherung der volkseigenen Betriebe. Vom 9. August 1950 § 1 Die Versicherung der volkseigenen Betriebe (VEB) und deren Vereinigungen (WB) wird von den Versicherungsanstalten der Länder der Deutschen Demokratischen Republik gegen Zahlung eines Beitrages übernommen. g g (1) Versicherungsträger für das ■ jeweilige Versicherungsobjekt ist die gebietszuständige Versicherungsanstalt. (2) Versicherungsnehmer ist die WB. § 3 (1) Der Versicherungsschutz umfaßt Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Unfall, Transportgefahren, Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen. (2) Im Bedarfsfälle können die WB gegen Ent- richtung des tariflichen Beitrages Versicherungsschutz gegen andere Gefahren beantragen. Für derartige Versicherungsverträge haben sie bei den für sie zuständigen Ministerien der Deutschen Demokratischen Republik bzw. der Länder die Zustimmung einzuholen. g , Das Versicherungsjahr ist das. Kalenderjahr. § 5 Die Bestimmungen der Pflichtversicherungs-Ordnungen sowie die Allgemeinen V'ersicherungsbedin-gungen bleiben in Kraft, soweit sie diesem Gesetz und dessen Durchführungsbestimmungen nicht entgegenstehen. g 6 Die Beitragssätze und Gefahrenklassen setzt das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministerien und dem Deutschen Aufsichtsamt für das Versicherungswesen fest. § 7 Der Umfang des Versicherungsschutzes und sonstige allgemeine Vorschriften werden in Durchführungsbestimmungen geregelt, die vom Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik im Einvernehmen mit dem Ministerium für Industrie erlassen werden. § 8 (1) Bestehende Versicherungsverträge der VEB und WB enden mit Ablauf des 30. Juni 1950. (2) Versicherungsbeiträge, die für die Zeit nach dem 30. Juni 1950 gezahlt wurden, sind zu erstatten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie sind deshalb den Verhafteten von vornherein Grenzen für den Grad und Um- fang des Mißbrauchs von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten zu feindlichen Aktivitäten gesetzt. Um jedoch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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