Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 83

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 83 (GBl. DDR 1950, S. 83); Nr. 12 Ausgabetag: 13. Februar 1950 33 den jeweiligen Voraussetzungen entsprechend festgesetzt. Sie darf 25, DM nicht überschreiten. II. Abschnitt Prüfungsverfahren § 8 Prüfungsaufgaben (1) Die Prüfungsaufgaben werden den Prüfungsausschüssen vom Amt für Arbeit zugestellt. ' (2) t)ie Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind zur Geheimhaltung dei Prüfungsaufgaben verpflichtet. Die Aufgaben dürfen den Prüflingen frühestens bei Beginn der Prüfung zur Kenntnis gebracht werden. -T9 Bewertungsrichtlinien Soweit für die Bewertung der Prüfungsaufgaben ein Punktsystem vorgesehen ist, wird dasselbe dem Prüfungsausschuß mit den Aufgaben und Lösungen durch das Amt für Arbeit zugeleitet. § 10 Entscheidung über die Zulassung (1) Die Anmeldungen zur Prüfung gehen dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vom Amt für Arbeit zu. Dieser entscheidet über die Zulassung im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Prüfungsausschusses, (2) Der Vorsitzende benachrichtigt die Prüfungsbewerber von der Entscheidung über ihren Prüfungsantrag. Im Falle der Ablehnung wird die Möglichkeit eines Einspruches wie folgt mitgeteilt: „Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb von 14 Tagen, vom Datum des Poststempels an gerechnet, Einspruch beim Amt für Arbeit in und gegen dessen Entscheidung innerhalb einer gleich langen Frist Einspruch über das zuständige Amt für Arbeit beim Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen in einlegen. Der Einspruch ist unter Beifügung des ablehnenden Bescheides zu begründen.“ § 11 Ort der Prüfungen Für die Abnahme der Prüfungen werden vom örtlichen Amt für Arbeit und der Berufsschule geeignete Räume zur Verfügung gestellt bzw. müssen dieselben vereinbart werden. § § 12 * Prnfungstermine - Die Prüfungsterxnine werden dem Prüfungsausschuß vom Amt für Arbeit mitgeteilt und müssen eingehalten werden, g jg Einladung der Prüfungsbewerber (1) Der Vorsitzende ladet zu der Prüfung ein. Die Prüfungsbewerber sollen 2 Wochen vor Beginn der Prüfung im Besitz der Einladung sein. (2) Ein Verzeichnis (§ 16 Buchst, b der Prüfungsordnung) der zugelassenen und eingeladenen Prüfungsbewerber erhält das Amt für Arbeit. III. Abschnitt Abnahme der Prüfungen § 14 Allgemeines (1) Die Zwischenprüfungen sind nicht öffentlich. Die Lehrabschlußprüfungen sind öffentlich, soweit keine berechtigten Gründe seitens der Betriebe vorliegen, die Öffentlichkeit auszuschließen. (2) Prüflinge, die unerlaubte Hilfsmittel benutzen, sich ungebührlich benehmen oder trotz wiederholter Aufforderung den ergangenen Anweisungen zuwiderhandeln, können von der Prüfung ausgeschlossen werden. (3) Für jeden Prüfling wird über den Ablauf der Prüfung, sowie über die Notenfindung und -gebung ein Protokoll geführt, für das ein Vordruck vom Amt für Arbeit für jeden Antrag beigelegt wird. Das Protokoll wird nach Abschluß der Prüfung von allen an der Prüfung beteiligten Prüfungsausschußmitgliedern unterzeichnet. (4) Das Prüfungsergebnis wird unter Vorbehalt der Rechtsgültigkeit in Form einer Bescheinigung, aus der die erreichten Noten der Prüfungsteile ersichtlich sind, bekanntgegeben. Im Falle des Nichtbestehens der Prüfung wird der früheste Zeitpunkt und der Umfang der Wiederholungsprüfung bestimmt ünd dem Prüfling mitgeteilt (5) Wiederholungsprüfungen dürfen frühestens nach 6 Monaten, spätestens nach 12 Monaten stattfinden. (6) Die Prüfung kann nur einmal wiederholt wer- den. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Ministerien für Arbeit und Gesundheitswesen und für .Volksbildung in den Ländern zulässig (Hauptprüfungsausschüsse). „ 9 15 Bewert ungsschlüssel Die Leistungen der Prüflinge werden wie folgt bewertet: Note 1 = sehr gut: Weit über gut hinausgehend, d. h. die Arbeit ■ ist in jeder Beziehung einwandfrei und übersteigt die Normalleistung wesentlich. Note 2 == gut: Über der Normalleistung stehend,, d. h. die Arbeit ist in allen wesentlichen Punkten einwandfrei. Note 3 = genügend: Ausreichende Leistung, wenn auch nicht ohne Schwäche, d. h. die Arbeit enthält einige Lücken oder einzelne Mängel; die Gesamtleistung genügt aber den zu stellenden Anforderungen. Note 4 = mangelhaft: Nicht ausreichende Leistung, jedoch bei Vorhandensein wesentlicher Grundlagen mit der Möglichkeit eines baldigen Ausgleiches, d. h. die Arbeit weist eine Reihe von Lücken auf odef gibt in mehrfacher Beziehung Anlaß zu mehr oder weniger erheblichen Beanstandungen; die Gesamtleistung liegt erheblich unter der Normalleistung. . Note 5 = ungenügend: . Völlig unzureichende Leistung ohne sichere Grundlagen, d. h. Ausgleich nur schwer oder ' . erst nach längerer Zeit möglich; die Arbeit bleibt in jeder Beziehung weit hinter den N'umalforderungen zurück. § 16 Bewertung (1) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses benoten selbständig. Das Mittel ihrer Noten ergibt die Bewertungsnote ieder einzelnen Aufeabe.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, das Anwerbungsgespräch logisch und überzeugend aufzubauen, dem Kandidaten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit aufzuzeigen und ihn für die Arbeit zur Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar betonte -ausgehend von der gemeinsamen Verantwortung ein abgestimmtes, komplexes und systematisches Vorgehen bei gleichzeitiger. Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit der einbezogenen operativen Linien und territorialen Diensteinheiten sichergestellt wird.

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