Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 804

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 804 (GBl. DDR 1950, S. 804); 804 Gesetzblatt Jahrgang 1950 § 5 Gemeinkostenzuschlag auf die Fertigungslöhne (1) Als Gemeinkostenzuschlag wird festgesetzt: in Güteklasse 1 95°/o, in Güteklasse 2 85°/o, in Güteklasse 3 75°/o, in Güteklasse 4 65°/o. In dem vorstehenden Aufschlagsatz darf für Gewinn und Wagnis ein Höchstsatz von 15°/o enthalten sein. Der genannte Gemeinkostenzuschlag kann ohne besonderen Nachweis von allen Betrieben angewendet werden. Betriebe, die einen höheren Gemeinkostensatz beanspruchen, müssen beim zuständigen Landespreisamt den preisrechtlich vorgeschriebenen Kostennachweis führen. Die tatsächlich errechnete Höhe des Gemeinkostenzuschlages darf den Höchstsatz in Güteklasse 1 von 105°/o, in Güteklasse 2 von 95°/o, in Güteklasse 3 von 85%, in Güteklasse 4 von 75% einschl. Wagnis und Gewinn nicht überschreiten. (2) Die nachzuweisenden Gemeinkosten müssen einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung entsprechen und unterliegen der preisrechtlichen Verantwortung des Betriebes. (3) Diese Betriebe haben alljährlich zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres den Gemeinkostenzuschlag auf Grund der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres neu zu ermitteln und bei der Berechnung zugrunde zu legen. § 6 Materialkosten (1) Für vom Handwerksbetrieb gelieferte, tatsächlich in das Fertigungsstück eingearbeitete Materialien sind die preisrechtlich zulässigen Einstandspreise zuzüglich nachstehender Materialkostenzuschläge zu berechnen. (2) Unter Einstandspreis ist der Einkaufspreis abzüglich aller Rabatte oder sonstiger Preisnachlässe, jedoch unter Belassung des Kassenskontos und zuzüglich der unmittelbaren preisrechtlich zulässigen Bezugskosten, wie Fracht, Porto, Zufuhr, Verpackung und Transportversicherung, zu verstehen. (3) Als Einkaufspreis der verarbeiteten Rauchwaren gilt a) bei gütemäßig gleichartiger Beschaffenheit der Felle: der tatsächliche Einkaufspreis des einzelnen Stückes; b) bei gütemäßig unterschiedlicher Beschaff enheit der Felle oder beim Erwerb der Felle im rohen oder zugerichteten Zustand: der Sortimentspreis (tatsächlicher Einkaufspreis nach Sortierung) des einzelnen Stückes. (4) Bei der Errechnung des Sortimentspreises darf die Summe der Preise oder Felle einer Partie oder eines Loses den tatsächlichen Einkaufspreis der Partie oder Loses nicht überschreiten; Sonderaufschläge oder Rücklagen sind dabei nicht zulässig. Die Preise der Anordnung vom 20. März 1941 zur Preisbildung für veredelte Rauchwaren (RAnz. Nr. 73) dürfen in keinem Falle überschritten werden. Die Berechnungen der Sortimentspreise sind schriftlich aufzuzeichnen; diese Aufzeichnungen sind 5 Jahre aufzubewahren. (5) Als Einkaufspreis der verwendeten Zutaten gilt der tatsächlich preisrechtlich zulässige Einkaufspreis. (6) Für Rauchwaren von gütemäßig gleichwertiger Beschaffenheit, die zu verschiedenen Preisen eingekauft worden sind, darf ein Durchschnittspreis (Mischpreis) unter Berücksichtigung der Mengen gebildet werden, wenn über die Art und Weise der Ermittlung des Durchschnittspreises besondere Nachweise geführt werden. Die Bildung von Durchschnittspreisen (Mischpreise) ist für dieselben Waren nur einmal gestattet. (7) Die Kosten der Veredlung einschl. der etwaigen Zurichtung umfassen die anteiligen Zuricht-, Veredlungs- und Sortierungsentgelte sowie die bei der Veredlung einschl. der Zurichtung entstandenen anteiligen Transport- und Versicherungskosten. (8) An Materialkostenzuschlägen dürfen einschl. Verschnitt höchstens folgende Zuschläge auf den Einstandspreis berechnet werden: 20°/o auf Felle, 15“/o auf Futter und Zutaten. (9) Auf das vom Kunden gelieferte Material dürfen keinerlei Zuschläge geschlagen werden. (10) Auf Fertigmaterial, welches vom Auftragnehmer geliefert wird, auch im Rahmen einer handwerklichen Leistung, richtet sich die Zuschlagsberechnung nach der Preisanordnung Nr. 188 vom 1. Dezember 1948 über Preise für Spinnstoffwaren im Groß- und Einzelhandel (PrVOBl. 1949 S. 1) bzw. nach der Preisanordnung Nr. 244 vom 26. August 1949 über Preise für gewerbliche Gebrauchsgüter im Groß- und Einzelhandel (ZVOB1. II S. 107). § 7 Mehrarbeits- und Erschwerniszuschläge (1) Zuschläge für Mehrarbeiten (Überstunden-, Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeitszuschläge), die mit dem Auftraggeber vereinbart sind, dürfen mit den durch den jeweils gültigen Tarifvertrag festgelegten Prozentsätzen auf die Fertigungslöhne aufgeschlagen werden. (2) Derartige Aufschläge sind gegebenenfalls gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber ist vor Durchführung eines mit Mehrarbeitszuschlägen verbundenen Auftrages auf das Entstehen dieser Mehrarbeitszuschläge aufmerksam zu machen. (3) Erschwerniszuschläge, welche im Rahmen des jeweils gültigen Tarifvertrages für besonders schmutzige, gefährliche oder gesundheitschädliche Arbeiten gezahlt werden, dürfen ebenfalls mit den gültigen Prozentsätzen auf die Fertigungslöhne aufgeschlagen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

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