Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 790

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 790 (GBl. DDR 1950, S. 790); 790 Gesetzblatt Jahrgang 1950 PreisverOrdnung Nr. 78. Verordnung über die Preisbildung im Weberei-Handwerk. Vom 25. Juli 1950 Auf Grund des § 8 der Verordnung vom 15. Juni 1950 über die Preisbildung imHandwerk(GBl.S.510) wird für das Weberei-Handwerk bestimmt: § 1 Weberei-Betriebe, die handwerkliche Leistungen im Bereiche der Deutschen Demokratischen Republik ausüben, haben hierfür Preise nach den Vorschriften dieser Preisverordnung zu bilden. § 2 Die Weberei-Betriebe werden in 2 Güteklassen eingeteilt. Die Einstufung eines Betriebes in eine Güteklasse erfolgt entsprechend den Bestimmungen des § 2 Abs. 3 der Verordnung vom 15. Juni 1950 über die Preisbildung im Handwerk. § 3 (1) Der Preis für die handwerklichen Leistungen der Weberei-Betriebe ist auf Grund eigenverantwortlicher Kalkulation gemäß dem vom Preiskontroll-amt des Ministeriums der Finanzen der, Deutschen Demokratischen Republik hierfür aufgestellten Kalkulationsschema zu bilden. (2) Werden handwerkliche Webereiarbeiten vergeben und übernommen, so sollen die für die einzelnen Leistungen zu berechnenden Preise mit dem Auftraggeber vor Ausführung des Auftrages unter Beachtung der Vorschriften dieser Preisverordnung vereinbart werden. §4 (1) Für alle Leistungen ist das Zustandekommen des berechneten Preises gemäß dem vom Preiskon-trollamt aufgestellten Kalkulationsschema nachzuweisen. Zu diesem Zwecke haben die Betriebe für jeden Auftrag einen Auftragszettel auszuschreiben, der den Gegenstand bis zur Fertigstellung begleitet. Auf Grund der von den Belegschaftsmitgliedern eingetragenen Arbeitsstunden wird die Kalkulation erstellt und der Endpreis errechnet, der auch im Auftragsbuch zu vermerken ist. (2) Unbeschadet der Preisnachweispflicht gemäß vorstehendem Abs. 1 sind die Weberei-Betriebe verpflichtet, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern ordnungsgemäß Rechnung zu erteilen. Die gleiche Verpflichtung obliegt Weberei-Betrieben gegenüber privaten Verbrauchern, wenn das Entgelt für die vollbrachte Leistung 30, DM übersteigt. Auf Verlangen des privaten Verbrauchers muß auch für geringere Beträge Rechnung erteilt werden. § 5 Falls nicht mit den Abnehmern der Leistungen besondere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, hat die Zahlung des Entgeltes für handwerkliche Leistungen spätestens 15 Tage nach Rechnungs- datum ohne Abzug zu erfolgen. In Zweifelsfällen gilt als Rechnungsdatum das Datum des Postaufgabestempels. Bei verspäteter Zahlung ist der Handwerker berechtigt, vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 0,05 °/o vom Rechnungsbetrag für jeden Versäumnistag zu verlangen. § 6 Genehmigungsbescheide, die für Weberei-Betriebe vor dem Inkrafttreten dieser Preisverordnung vom Preiskontrollamt oder einem Landespreisamt erteilt wurden, sind mit dem Inkrafttreten dieser Preisverordnung ungültig. Laufende und noch nicht abgerechnete Arbeiten müssen von diesem Tage ab nach dieser Preisverordnung abgerechnet werden. Andere Preise bedürfen der Genehmigung durch das zuständige Landespreisamt. § 7 Diese Preisverordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher erlassenen Preisbestimmungen für handwerkliche Webereiarbeiten außer Kraft. Berlin, den 25. Juli 1950 Ministerium der Finanzen Dr. L o p h Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Preisverordnung Nr. 78 Preisbildung im Weberei-Handwerk. Vom 28. Juli 1950 Zur Durchführung der Preisverordnung Nr. 78 vom 25. Juli 1950 Verordnung über die Preisbildung im Weberei-Handwerk (GBl. S. 790) wird folgendes bestimmt: § 1 Kalkulationsschema Der höchstzulässige Preis für die handwerklichen Leistungen der Weberei-Betriebe ist nach folgendem Kalkulationsschema zu berechnen: DM DM a) Fertigungslöhne b) Gemeinkostenzuschlag einschl. Zuschlag für Wagnis und Gewinn auf die Fertigungslöhne Fertigungskosten c) Materialkosten d) Zuschlag auf vom Betrieb gelieferte Materialien Preis ohne Umsatzsteuer e) Umsatzsteuer Preis;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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