Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 706

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 706 (GBl. DDR 1950, S. 706); 708 Gesetzblatt Jahrgang 1950 § 9 Die Erfassungsbetriebe haben bei Ausgabe der Wertmarken sämtliche Ablieferungsbescheinigungen, die abgerechnet werden, mit einem Stempel „mit Wertmarken beliefert“ zu entwerten. § 10 Nach Ausgabe von Wertmarken für abgelieferte Übersollmengen können diese nicht mehrumgebucht werden. g Jede Weitergabe von Wertmarken darf nur unter Angabe der Nummern der Wertmarken und gegen Quittung durchgeführt werden. § 12 (1) Jeder Erfassungsbetrieb, der Wertmarken verausgabt, ist verpflichtet, Ausgabenachweise nach Anlage 1*) zu führen, auf denen der Empfang der Wertmarken quittiert wird. (2) Die Nachweise sind jeweils für einen Monat zusammenzustellen, täglich abzuschließen und nach der Anlage 2*) in dreifacher Ausfertigung bis zum 5. des nachfolgenden Monats beim Kreiskontor der VVEAB abzurechnen. § 13 Die Übersollmengen, für die Wertmarken verausgabt wurden, sind in den Dekadenabrechnungen in den dafür bestimmten Formblättern als Übersollmengen auszuweisen. § 14 Auf Grund der Abrechnungen (Anlage 2) der Erfassungsbetriebe haben die Kreiskontore der VVEAB (tier. u. pfl.) dem Rat des Kreises - Abteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse - bis zum 8. des nachfolgenden Monats eine Abrechnung über die im Vormonat verausgabten Wertmarken nach Anlage 2 getrennt für jede Serie in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. § 15 (1) Die Räte der Kreise - Abteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse - haben die Abrechnungen zu prüfen und sie, für die Kreiskontore der VVEAB (tier. u. pfl.) zusammengefaßt, der Landesregierung - Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse - bis zum 10. jedes Monats in zweifacher Ausfertigung zu übersenden (Anlage 2). (2) Bei den Räten der Kreise hat die Abteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Abteilung Handel und Versorgung eine Durchschrift der Kreisabrechnungen sowie die dritte Ausfertigung der von den Erfassungsbetrieben vorgelegten Abrechnungen zur Kontrolle des Rücklaufs der verausgabten Wertmarken zu übergeben. § 16 (1) Die Landesregierungen - Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse - legen der Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse des Ministe- *) Die Anlagen 1 und 2 werden den Dienststellen unmittelbar ausgehändigt; eine Veröffentlichung unterbleibt. riums für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Republik nach Überprüfung der Kreisabrechnungen bis zum 15. jedes Monats eine Landeszusammenstellung in zweifacher Ausfertigung vor (Anlage 2). (2) Die Hauptabteilungen Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse der Länder haben den Hauptabteilungen Handel und Versorgung bei den Landesregierungen eine Durchschrift der Landesabrechnungen sowie die zweite Ausfertigung der von den Räten der Kreise - Abteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse - vorgelegten Kreisabrechnungen zu übergeben. Berlin, den 19. Juli 1950 Ministerium für Handel und Versorgung; Dr. H a ma n n Minister Preisverordnung Nr. 74. Verordnung zur Abänderung der Preisverordnung Nr. 20 über die Regelung der Preise für Brillengläser. Vom 21. Juli 1950 § 1 § 4 Abs. 2 der Preisverordnung Nr. 20 vom 1. Dezember 1949 (GBl. S. 101) erhält folgende Fassung: „(2) Die Regelung gemäß Abs. 1 ist bis zum 31. Dezember 1950 befristet.“ §2 Diese Preisverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1950 in Kraft. Berlin, den 21. Juli 1950 Ministerium der Finanzen Dr. Loch Minister Bekanntmachung über die Regelung der Übernahmepreise für Spiritus für das Betriebsjahr 1949/50. Vom 15. Juli 1950 Die in der Bekanntmachung vom 10. März 1949 über die Übernahmepreise für Spiritus für das Betriebsjahr 1948/49 (ZVOB1. S. 144) festgesetzten Zuschläge für Spiritus, der aus Kartoffeln oder Rüben hergestellt worden ist, gelten auch für das Betriebsjahr 1949/50. . Berlin, den 15. Juli 1950 Spiritus-Inspektion (Direktion) Monopolamt I. V.: Dr. Schoeppe Kaufmännischer Direktor Berichtigung zum früheren Preisverordnungsblatt In der Weisung vom 6. August 1949 für die Behandlung der von den Preisbehörden wegen Zuwiderhandlung gegen die Preisvorschriften einge-zogenen Gegenstände (PrVOBL S. 131) muß es im Abschn. III statt „Berliner Stadtkontor Nr. 111/1994“ richtig heißen: „Berliner Stadtkontor Nr. 111/1999“. Herausgegeben von der Regterur.gskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: Deutscher Zentralverlag GmbH, Berlin 0 17, Michaelkirchstraße 17. Fernsprecher: 67 64'll. Postscheckkonto: 1400 25. Erscheint nach Bedarf. Fortlaufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis: Vierteljährlich 5,00 DM einschließlich Zustellgebühr. Einzelnummern je Seite 0,05DM. sind vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen. Druck; Vorwärts-Druckerei Bin.-Treptow, Am Treptower Park 28 30,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf die Bedingungen des Verteidigungszustandes garantieren. Die Voraussetzungen zur Gewährleistung der Zielstellung der Mobilmachungsarbeit werden durch Inhalt und Umfang der Mobilmachung und der Mobilmachungsbereitschaft Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit. Die Mobilmachung wird durch den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik angeordnet. Auf der Grundlage der Anordnung über die Mobilmachung der Deutschen Demokratischen Republik lassen erneut-Versuche des Gegners zur Untergrabung und Aufweichung des sozialistischen Bewußtseins von Bürgern der und zur Aktivierung für die Durchführung staatsfeindlicher und anderer gegen die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt.

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