Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 702

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 702 (GBl. DDR 1950, S. 702); 702 Gesetzblatt Jahrgang 1950 gen zu verhindern, mit einer starken Strohschicht zusätzlich bedeckt. f) Nach dem Aufschütten der Kartoffeln ist der Stapel in folgender Form abzudecken: Als 1. Decke mit einer Schicht glattem, trockenem Roggen-Jangstroh von etwa 50 cm Stärke lose oder 20 cm angedrückt und mit einer Schicht Erde von etwa 10 bis 15 cm Stärke, die gut anzuklopfen ist, wobei Kamm und Lüftungsfenster offen bleiben. Das Auflegen des Strohs hat schräg vom First der Miete zum Boden zu erfolgen, und zwar so, daß die Halme seitwärts über die Böschung hinausreichen. "Für die 1. Abdeckung ist unbedingt gesundes trockenes Roggenlangstroh zu verwenden, auf Veinen Fall Kartoffelkraut. Als 2. Decke (Winterdecke) sobald die Außentemperatur auf 0° C und darunter bzw. die Innentemperatur der Miete auf + 2° C absinkt mit einer weiteren Schicht aus Stroh, Kartoffelkraut, Spargellaub, Spreu, Sägespänen, Tannennadeln od. dgl. von 50 cm Stärke lose oder 20 cm ange-drückt und mit einer Erdschicht von 20 cm Stärke, die wiederum fest anzuklopfen ist. Die Lüftungsfenster an der Seite sind zuerst zuzuschütten, anschließend der Kamm. g) Gesamtstrohbedarf (wenn keine Ersatzstoffe verwendet werden) 1 t Stroh für 10 t Kartoffeln. h) Die dem Osten zugekehrte Stirnseite ist besonders stark zu verpacken. i) Die Winterdecke mit den angegebenen Mindeststärken bietet einen genügenden Schutz bis zu 20° C Außentemperatur. Bei stärkerem Frost ist notfalls Zusatzdeckung mit strohhaltigem Dung od. ä. erforderlich. In Abständer, von höchstens einer Woche ist in den Mieten des betreffenden Mietenplatzes die Temperatur mit einem Mieten-Thermometer zu messen. Über die Temperatur-Feststellungen sind schriftliche Aufzeichnungen zu machen, die jederzeit greifbar sein müssen. Die Temperatur im Innern der Miete muß in gewisser Beziehung zur Außentemperatur stehen. Steigt die Innentemperatur, ist sofortiges Öffnen der Lüftungsfenster und des Kammes erforderlich, um das Herabsinken der Temperatur auf + 3° bis + 4° C zu erreichen. Wenn trotzdem kein Absinken der Temperatur erzielt wird, muß Umbettung oder Räumung der Miete erfolgen Sofern Mietenöffnung im Winter aus zwingenden Gründen erforderlich wird, ist größte Vorsicht zu beachten. Die Entnahmen aus der Miete sind am Kopfende zu beginnen. Die Mietenabdeckung darf insoweit nur erfolgen, als sie zur Entnahme unbedingt erforderlich ist. Bei Frost ist in der Nähe der Mietenöffnung ein Holz- oder Strohfeuer zu entzünden. Nach der Entnahme sind die Mieten sofort wieder sorgfältigst zu schließen. Bei der Abfuhr der entnommenen Mengen bei Frostwetter müssen die Transportmittel mit Stroh oder Holzwolle ausgeschlagen sein und die oberste Schicht der Kartoffeln mit Stroh od. dgl. bedeckt werden. VI. Qualitäts-Kontrolle und Berichterstattung 12. Gemäß Ziffer 10 bzw. 11 dieser Richtlinien über dieLagerung von Kartoffeln in gedeckten Räumen und in Mieten ist die Temperatur der Kartoffeln mittels Mietenthermometer laufend zu kontrollieren. Die festgestellten Temperaturen sind in das Lager- und Mietenkontrollbuch einzutragen. Bei drohendem oder eingetretenem Verderb ist der Einlagerer verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Aufhalten des Verderbs zu ergreifen. Das zuständige Kreiskontor der VVEAB unterstützt den Erfassungsbetrieb und kontrolliert gleichzeitig die getroffenen Maßnahmen. Wenn der Fortschritt des Verderbs durch Belüftung, Herunterkühlen der Temperatur und sonstige Maßnahmen nicht aufzuhalten ist, ist vom Kreiskontor der VVEAB beim Kreisrat sofortige Ab Verfügung der gefährdeten Ware zu beantragen. Über die gefährdeten Partien ist vom Kreiskontor unverzüglich dem Landeskontor und von diesem der Geschäftsführung der VVEAB zu berichten. Aus dem Bericht über die gefährdeten Partien muß hervorgehen: 1. Art der Gefährdung. 2. Wann wurde der drohende Verderb durch Messen der Temperatur oder andere Maßnahmen festgestellt? 3. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Maßnahmen zum Einhalt des Verderbs ergriffen? 4. Welche Erfolge hatten die Abwehrmaßnahmen? 5. Falls diese Maßnahmen erfolglos waren, wann wurde Abverfügung eingeholt? 6. Wann erfolgte die Abverfügung? 7. Um welche Mengen und Sorten handelt es sich? 8. Art, Ort und Stelle des Lagerraumes bzw. der Miete. VII. Futter- und Industriekartoffcln 13. Die Abnahme von Kartoffeln für Futter- und Industriezwecke im Rahmen der Pflichtablieferung darf nur mit Zustimmung des Ministeriums für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Republik, Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf, erfolgen. Herausgegeben von der Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik. Verlag: Deutscher Zentralverlag GmbH, Berlin 0 17, Michaelkirchstraße 17. Fernsprecher: 67 64 11 Postscheckkonto- 1400 25 Erscheint nach Bedarf. Fortlaufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis: Vierteljährlich 5,00 DM einschließlich Zustellgebühr Einzelnummern, JeSeite 0,05 DM, sind vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen. Druck: Vorwärts-Druckerei Bin.-Treptow, Am Treptower Park 28 30.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland, die in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen.

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