Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 681

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 681 (GBl. DDR 1950, S. 681); Nr. 80 Ausgabetag: 27. Juli 1950 681 Anweisung für die Erstellung von Betriebsplänen für die volkseigene Industrie (VEB-Pläne). VEB-Pläne Bauindustrie Vom 15. Juni 1950 Auf Grund der Verordnung vom 16. März 1950 über die'Einführung von Betriebsplänen für die volkseigene Industrie [VEB-Pläne] (GBl. S 200) wird folgende Anweisung über die Erstellung von Betriebsplänen durch die volkseigene Bauindustrie erlassen: 1. Für die Betriebe der volkseigenen Bauindustrie ist ein besonderer „VEB-Plan Bauindustrie“ zu erstellen. 2. Jeder Baubetrieb, der den Vereinigungen volkseigener Betriebe WB (Z) bzw. WB (L) angegliedert ist, ist zur Ausarbeitung seines VEB-Planes 1950 bis zum 31. August 1950 verpflichtet. 3. Die „VEB-Pläne Bauindustrie“ sind unter Ver- wendung der vorgeschriebenen Formblätter aufzustellen. , ■ 4. Für die Erstellung des „VEB-Planes Bauindustrie“ gelten sämtliche bisher ergangenen Verordnungen und Bestimmungen über die Einführung von Betriebsplänen für die volkseigene Industrie, soweit sie durch diese Anweisung nicht aufgehoben werden. Berlin, den 15. Juni 1950 Ministerium für Industrie Ministerium für Planung Selbmann Rau Minister Minister. Zweite Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Haushaltsplan 1950 (Haushaltsprüfung der öffentlichen Verwaltungen). Vom 8. Juli 1950 Um die Erfüllung der Haushaltspläne zu sichern und die wirtschaftliche und ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten, ist die Durchführung von Kontrollen und Revisionen bei den mit der Bewirtschaftung öffentlicher Gelder betrauten Verwaltungen erforderlich. Auf Grund § 13 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 9. Februar 1950 über den Haushaltsplan 1950 (GBl. S. 111) wird hierzu folgendes bestimmt: I. Prüfungsorgane §1 Prüfungsorgane im Sinne dieser Anordnung sind: 1. die Haushaltskontrollabteilung beim Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik; 2. die Kontroll- und Revisionsabteilungen bei den Finanzministerien der Länder; 3. die Kontroll- und Revisionsabteilungen (bisher Rechnungsprüfungsämter) der Stadt- und Landkreise. ' §2 (1) Oberstes Prüfungsorgan ist die Haushaltskontrollabteilung beim Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik. Sie kann sich zur Durchführung ihrer Aufgaben der anderen Prüfungsorgane bedienen. (2) Die Kontroll- und Revisionsabteilungen bei den Finanzministerien der Länder können die Kontroll-und Revisionsabteilungen der Stadt- und Landkreise zur Erledigung von Prüfungsaufgaben heranziehen. §3 (1) Die bei den Fachministerien der Deutschen Demokratischen Republik und den ihnen nachgeordneten Dienststellen bestehenden Haushaltskontrolleinrichtungen sind Hilfsorgane der Haushaltskontrollabteilung beim Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Entsprechend sind die Haushaltskontrolleinrichtungen bei den Fachministerien der Länder und den ihnen nachgeordneten Dienststellen Hilfsorgane der Kontroll- und Revisionsabteilungen bei den Finanzministerien der Länder und die Haushalts-kontrolleinrichtungen bei den kreisangehörigen Gemeinden und den ihnen nachgeordneten Dienststellen Hilfsorgane der Kontroll- und Revisionsabteilungen der Stadt- und Landkreise. §4 (1) Die Prüfungsorgane (§ 1) sind den zuständigen Finanzverwaltungen angegliedert. Das übergeordnete Prüfungsorgan überwacht ihre Tätigkeit und ist berechtigt, ihnen Weisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben zu erteilen. (2) Die Hilfsorgane (§ 3) sind administrativ den Leitern der Verwaltungen unterstellt, denen sie angehören. Sie sind verpflichtet, über die Ergebnisse ihrer Prüfungen dem für sie zuständigen Prüfungsorgan zu berichten. Dieses kann Richtlinien für die Prüfungstätigkeit geben und die Durchführung von Prüfungen, die es für erforderlich hält, anordnen. II. Verteilung der Arbeitsgebiete §5 Zum Arbeitsgebiet der Haushaltskontrollabteilung beim Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik gehören: 1. die Prüfung der Ministerien der Deutschen Demokratischen Republik und der ihnen nachgeordneten Dienststellen; 2. die Prüfung der Landesregierungen; 3. die Prüfung von Anstalten, Stiftungen und ähnlichen Vermögen, soweit sie der Verwaltung der Deutschen Demokratischen Republik unterstehen; 4. sonstige Prüfungen, soweit sich die Haushaks-kontrollabteilung beim Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik solche ausdrücklich vorbehält.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen hat, zu garantieren. Diese spezifische Aufgabenstellung ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß es hier um die differenzierte Einbeziehung dieser Kräfte in das Sicherungssystem auf und an den Transitstrecken gehen muß, bei Gewährleistung ihres Einsatzes auch für die Lösung der konkreten Beweisaufgabe erforderlichen Beweis-gründe zu erkennen und effektiv zu nutzen. Dabei dürfen die Fakten, aus denen Schlußfolgerungen gezogen werden, nicht ein fach aneinandergereiht werden.

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