Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 625

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 625 (GBl. DDR 1950, S. 625); Nr. 74 Ausgabetag: 8. Juli 1950 625 ständigen fachlichen Hauptabteilungen des Ministeriums für Industrie der Deutschen Demokratischen Republik und vorab in einfacher Ausfertigung an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik ein, und zwar für das 1. Vierteljahr bis zum 10. Mal 1950, für das 2. Vierteljahr bis zum 10. August 1950, für das 3. Vierteljahr bis zum 10. November 1950. (3) Die fachlichen Hauptabteilungen des Ministeriums für Industrie der Deutschen Demokratischen Republik reichen ihre zusammengefaßten Abschlüsse an das Sekretariat des Ministeriums für Industrie der Deutschen Demokratischen Republik (Abteilung Finanzen und Betriebswirtschaft der VEB) in zweifacher Ausfertigung und an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik (ohne Abschlüsse der Vereinigungen) in einfacher Ausfertigung ein, und zwar für das 1. Vierteljahr bis zum 20. Mai 1950, für das 2. Vierteljahr bis zum 20. August 1950, für das 3. Vierteljahr bis zum 20. November 1950. (4) Der Abschluß des Ministeriums für Industrie der Deutschen Demokratischen Republik ist an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik zu folgenden Terminen einzureichen: für das 1. Vierteljahr bis zum 25. Mai 1950, für das 2. Vierteljahr bis zum 25. August 1950, für das 3. Vierteljahr bis zum 25. November 1950. , § io (1) Landesverwaltete volkseigene Betriebe reichen die Abschlüsse zu den gleichen Zeitpunkten an ihre Vereinigungen ein, wie die zentralverwaltetenvolks-eigenen Betriebe (§ 9 Abs. 1). (2) Die landesverwalteten Vereinigungen reichen die zusammengefaßten Abschlüsse an die Fachministerien des Landes und in einfacher Ausfertigung an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik bis zum 10. Mai, 10. August und 10. November 1950 ein. (3) Die Fachministerien der Länder leiten ihre zusammengefaßten Abschlüsse bis zum 20. Mai, 20. August und 20. November 1950 an das Finanzministerium des Landes und in einfacher Ausfertigung an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik (ohne Abschlüsse der Vereinigungen) weiter. (4) Die Finanzministerien der Länder reichen ihre zusammengefaßten Abschlüsse bis zum 25. Mai, 25. August und 25. November 1950 dem Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. § 11 . , (1) Die bilanzierenden Untergliederungen der zentralverwalteten Organisationen des volkseigenen Handels reichen ihre Abschlüsse an die zentralen Organisationen zu den im § 9 Abs. 1' festgesetzten Terminen ein. (2) pie zentralen Organisationen leiten die Abschlüsse zu den im § 9 Abs. 2 festgesetzten Terminen an die zuständigen Fachministerien der Deutschen Demokratischen Republik und in einfacher Ausfertigung an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik (ohne Abschlüsse der Untergliederungen) weiter. (3) Die Fachministerien der Deutschen Demokratischen Republik reichen ihren Abschluß bis zum 30. Mai, 30. August und 30. November 1950 an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. § 12 (1) Die volkseigenen Güter reichen die Abschlüsse für das 2. Vierteljahr bis zum 20. Juli 1950, für das 3. Vierteljahr bis zum 20. Oktober 1950 an ihre Gebietsvereinigung ein. Diese leitet die Abschlüsse an die zentrale VVG und in einfacher Ausfertigung an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik, für das 2. Vierteljahr bis zum 30. August 1950, für das 3. Vierteljahr bis zum 10. November 1950 weiter. (2) Die VVG reicht den zusammengefaßten Abschluß der Gebietsvereinigungen an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik für das 2. Vierteljahr bis zum 20. September 1950, für das 3. Vierteljahr bis zum 20. November 1950 ein. (3) Der Abschluß des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft ist an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik für das 2. Vierteljahr bis zum 25.-Septernber 1950, für das 3. Vierteljahr bis zum 25. November 1950 einzureichen. § 13 (1) Die Abschlüsse der MAS, Leitwerkstätten und Landesmaschinenhöfe werden für das 1. Vierteljahr bis zum 10. Mai 1950, für das 2. Vierteljahr bis zum 10. August 1950, für das 3. Vierteljahr bis zum 10. November 1950 durch die jeweilige Landesverwaltung der MAS aufgestellt. ( (2) Die Landesverwaltungen der MAS reichen die zusammengefaßten Abschlüsse für das 1. Vierteljahr bis zum 30. Mai 1950, für das 2. Vierteljahr bis zum 30. August 1950, für das 3. Vierteljahr bis zum 30. November 1950 an die Verwaltung der MAS, Zentrale Berlin, und in einfacher Ausfertigung (ohne Abschlüsse der Untergliederungen) an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. (3) Die Verwaltung der MAS, Zentrale Berlin, reicht ihren zusammengefaßten Abschluß mit den Abschlüssen der Landesverwaltungen an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik wie folgt ein: für das 1. Vierteljahr bis zum 10. Juni 1950, für das 2. Vierteljahr bis zum 10. September 1950, für das 3. Vierteljahr bis zum 10. Dezember 1950. (4) Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft leitet den AbschluI?an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik für das 1. Vierteljahr bis zum 15. Juni 1950, für das 2. Vierteljahr bis zum 15. September 1950, für das 3. Vierteljahr bis zum 15. Dezember 1950 weiter.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

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