Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 611

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 611 (GBl. DDR 1950, S. 611); 611 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1950 Berlin, den 6. Juli 1950 Nr.72 Tag Inhalt Seite 29.6.50 Verordnung zum Schutz der Ernte 611 23.6. 50 FünfteDurchführungsbestimmung zur Anordnung über die Versandverpflichtung von Waren und die Einführung eines Warenbegleitscheines 613 28. 6. 50 Durchführungsbestimmung zu der Verordnung über deutsche Ferien- und Erholungsreisende, die ihren Wohnsitz nicht in der Deutschen Demokratischen Republik und dem demokratischen Sektor von Groß-Berlin haben 614 Verordnung zum Schutz der Ernte. Vom 29. Juni 1950 Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Erntegut drohenden außerordentlichen Brandgefahr wird für die Zeit der Einbringung der Ernte und des Drusches für die Deutsche Demokratische Republik folgende Verordnung erlassen: §1 In allen Gemeinden, in denen keine Feuerwehr vorhanden ist, sind von den Gemeindeverwaltungen sofort Löschtrupps zu bilden. Zu diesen Löschtrupps sind je nach den örtlichen Verhältnissen 10 bis 30 männliche Einwohner im Alter von 16 bis 60 Jahren heranzuziehen. Ihre Aufgabe ist es, bei Ausbruch eines Brandes die ersten Löschmaßnahmen durchzuführen. §2 In allen Gemeinden sind von den Gemeindeverwaltungen Maßnahmen zu treffen, die eine sofortige Alarmierung der örtlichen Feuerwehr und Löschtrupps und der benachbarten Feuerwehr durch Fernsprecher, Alarmgeräte und Boten sicherstellen. Ausreichende Löschwasserentnahmestellen sind zu erstellen (Feuerlöschbrunnen, Löschteiche, Zisternen usw.). §3 In allen Gemeinden haben die Gemeindeverwal-v tungen sofort einen regelmäßigen Wadidienst einzusetzen. Der Wachdienst hat vom Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang fortlaufende Kontrollgänge innerhalb der Ortschaften vorzunehmen, damit etwa auftretende Brände sofort festgestellt und bekämpft werden können. §4 In allen Gemeinden sind sofort alle bebauten Grundstücke und alle Getreidelagerstätten von den Brandschutzkommissionen daraufhin zu überprüfen, ob alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden getroffen sind. Über das Ergebnis der Überprüfung ist in jeder Gemeinde eine Niederschrift anzufertigen. Diese Niederschrift ist bei den Gemeindeakten zu verwahren. Festgestellte Mängel sind sofort zu beseitigen. §5 Die Eigentümer, Leiter und Verwalter von landwirtschaftlichen Betrieben und Großlägern, von Erntegütern sowie Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS) sind für den Brandschutz in ihrem Betrieb verantwortlich. Sie sind verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Brandgefahren auszuschalten und die Ernte vor Brandschäden zu bewahren. §6 In allen landwirtschaftlichen Betrieben, volkseigenen Gütern, landwirtschaftlichen Genossenschaften, Großlägern und Silos der volkseigenen Erfassungsbetriebe und der Deutschen Saatzucht-Gesellschaft, sowie in den MAS sind Brandschutzverantwortliche zu bestimmen. Dieselben müssen Angehörige der Betriebsleitung sein und haben den gesamten Brandschutz zu organisieren und zu überwachen. §7 In jedem Betrieb ist geeignetes Löschgerät (Handfeuerlöscher, Kübelspritzen, Löschdecken, Feuerpatschen, Einreißhaken, Anstelleitern, Löschfässer mit Eimern, Sandkästen mit Wurfschaufeln) zweckmäßig aufzustellen. Löschgruppen sind aus den Belegschaftsmitgliedern zu bilden. Die Ausbildung erfolgt durch das zuständige Volkspolizeiamt - Abteilung Feuerwehr. Für die Alarmierung der Feuerwehren findet § 2 sinngemäß Anwendung. §8 Getreide-, Stroh-, Heu-, Flachs-, Hanf- und Schilfrohrmieten müssen mindestens 25 m von massiven Gebäuden mit Hartdach und Starkstromfreileitungen, 60 m von öffentlichen Straßen und Wegen, von Gebäuden mit Weichdächern, Holzbauten und offenen Schuppen, Feldscheunen,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen. Zur Durchführung spezifischer operativ-technischer Aufgaben in den Untersuchungshaftanstalten ist eine enge Zusammenarbeit unerläßlich, um neue operativ-technische Mittel zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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