Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 505

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 505 (GBl. DDR 1950, S. 505); Nr. G7 Ausgabetag: 28. Juni 1950 505 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Sicherstellung von Silos, Speichern und sonstigem Lagerraum zur Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Vom 17. Juni 1S50 Auf Grund des § 3 der Verordnung vom 11. Mai 1950 über die Sicherstellung von Silos, Speichern und sonstigem Lagerraum zur Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. S. 395) wird im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern bestimmt: Zu § 1 Abs. 1 der Verordnung § 1 Unter die Bestimmung des § 1 Abs. 1 der Verordnung fallen nicht Silos, Lager, Speicher und sonstige Lagerräumlichkeiten oder Teile davon, die in der Rechtsträgerschaft von den dem „Zentralverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften“ angeschlossenen Genossenschaften stehen und für die Lagerung von Saatgut und Futtermitteln bestimmt sind, sofern sie für diese Zwecke voll benutzt werden. Zu § 1 Abs. 2 der Verordnung § 2 Die Kreiskontore der Vereinigung volkseigener Erfassungs- ünd Aufkaufbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse (VVEAB-pfl. oder VVEAB-tier.) stellen im Einvernehmen mit den Räten der Kreise/ Städte fest, ob sich im Land- oder Stadtkreis die im § 1 der Verordnung bezeichneten Einrichtungen befinden. Sie legen die Anträge auf Übertragung solcher Einrichtungen durch das zuständige Landeskontor der VVEAB der Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei der Landesregierung vor, die sich mit dem Amt zum Schutze des Volkseigentums in Verbindung setzt, um den Antrag gemeinsam zu prüfen. Danach sind die beiderseits geprüften Anträge dem Ministerium für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Republik vorzulegen, das sie nach Anhören der Geschäftsführung der VVEAB unter Beachtung der Bestimmungen des § 1 Abs. 3 der Verordnung dem Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik zuleitet. Das Ministerium des Innern veranlaßt im Sinne der Bestimmungen der Verordnung und der für die Überführung der Rechtsträgerschaft von Volkseigentum bestehenden Vorschriften die Übertragung der beanspruchten Einrichtungen in die Rechtsträgerschaft der Vereinigung volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB-pfl. oder VVEAB-tier.). Zu § 2 Abs. 1 der Verordnung § 3 Alle Gebäude, Anlagen, Ausrüstungen, Grundstücke samt Zubehör der im § 1 der Verordnung bezeichneten Einrichtungen, die sich nicht im Volkseigentum befinden, aber zur Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen genutzt wurden, zur Lagerung dieser Erzeugnisse geeignet sind und zum Zeitpunkt der Verkündung der Verordnung anderen Zwecken dienten, müssen von den Eigentümern/Be- sitzern auf Antrag der Vereinigung volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB-pfl. oder VVEAB-tier.) dieser für die Einlagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Verfügung gestellt werden, wenn dieser Antrag von der Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei der Landesregierung als begründet bestätigt wird. Den Antrag hat das Kreiskontor der VVEAB mit der Stellungnahme des Rates des Stadt-/Land-kreises über das zuständige Landeskontor der Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse zuzuleiten. Das Landeskontor der VVEAB hat mit den Eigentümern/Besitzern über die Benutzung jener Einrichtungen Miet- bzw. Pachtverträge abzuschließen, für die die Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse bei der Landesregierung die Bestätigung nach den bestehenden Bestimmungen erteilt hat. Den Eigentümern/Besitzern gebührt für die Zeit der Benutzung ein Miet- oder Pachtzins, dessen Höhe zwischen den Eigentümern/Besitzern und dem Landeskontor der VVEAB zu vereinbaren ist. Wird eine solche Vereinbarung nicht erzielt, so entscheidet über die Flöhe der Miete oder der Pacht das zuständige Landespreisamt. Weigert sich der Eigentümer/ Besitzer, die von der Vereinigung volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB-pfl. oder VVEAB-tier.) beanspruchten Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, so ist nach den Bestimmungen der Anforderungsverordnung vom 21. Juli 1948 (ZVOB1. S. 367) zu verfahren. Zu § 2 Abs. 2 der Verordnung § 4 Silos, Lager, Speicher und sonstige Lagerräumlichkeiten oder Teile davon, die im Eigentum/Besitz von den dem „Zentralverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften“ angeschlossenen Genossenschaften stehen und für die Lagerung von Saatgut und Futtermitteln bestimmt sind, oder Einrichtungen gleicher Art, die sich im Privateigentum oder -besitz befinden und vertraglich für die Einlagerung von Saatgut verwendet werden, fallen nicht unter § 2 der Verordnung, sofern sie für diese Zwecke voll benutzt werden. § 5 (1) Die an der Durchführung der Verordnung beteiligten Verwaltungen und 'Geschäftsstellen der VVEAB-pfl. oder VVEAB-tier. sind verpflichtet, sämtliche damit verbundenen Feststellungen, Prüfungen, Entscheidungen und sonst erforderlichen Arbeiten beschleunigt zu erledigen. (2) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 17. Juni 1950 Ministerium für Handel und Versorgung I.V.: A 1 b r e c h t Staatssekretär Ministerium des Innern I.V.: W a r n k e Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Fällen bestätigte sich der Verdacht nicht. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Untersuchungsarbeit bestand auch in einer straftatenvorbeugenden und schadens-verhütenden Arbeit.

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