Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 308

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 308 (GBl. DDR 1950, S. 308); 308 Gesetzblatt Jahrgang 1950 (3) Die sich hieraus ergebenden Nachzahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung der Abschlüsse spätestens jedoch bis zum 10. des auf den Tag der Abschlüsse folgenden Monats zu entrichten. (4) Ergibt sich am Quartalsende, daß die geleisteten Vorauszahlungen einschl. der nach Abs. 3 geleisteten Nachzahlungen höher sind als die dem tatsächlich erzielten Gewinn entsprechende Körperschaftsteuer, so wird der Unterschied zwischen den insgesamt fällig gewesenen Planraten und den tatsächlich geleisteten Zahlungen auf später fällig werdende Zahlungen angerechnet. § 4 Endgültige Festsetzung der Körperschaftstcuer Die endgültige Festsetzung der Körperschaftsteuer wird auf Grund der von den Bilanzausschüssen [Vierte Durchführungsbestimmung vom 29. Januar 1949,(ZV0B1. I S. 65) zur Finanzwirtschaftsverord-nung] bestätigten Jahresabschlüsse und Ergebnisrechnungen durch die für die Besteuerung zuständige Abgabenbehörde vorgenommen. § 5 Ubergangsregelung Bei volkseigenen Organisationen im Sinne des § 1 dieser Durchführungsbestimmung, die Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 1949 nicht nach den Grundsätzen der Sechzehnten Durchführungsbestimmung vom 15. Oktober 1949 zur Steuerreformverordnung (GBl. S. 19), sondern nach den für sonstige Körperschaften geltenden Grundsätzen entrichtet haben, gelten die nach der bisherigen Regelung am 20. Januar 1950 auf Grund des Ergebnisses des 4. Kalendervierteljahres 1949 zu entrichtenden Körperschaftsteuervorauszahlungen nicht wie bisher als Vorauszahlungen für das 1. Kalendervierteljahr 1950; sie werden vielmehr als Vorauszahlungen für das 4. Kalendervierteljahr 1949 angerechnet. § 6 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung ab 1. Januar 1950 in Kraft. Berlin, den 29. März 1950 Ministerium der Finanzen Dr. Loch Minister Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Behandlung langfristiger Bankforderungen. Vom 30. März 1950 Auf Grund § 2 der Verordnung vom 15. Dezember 1949 über die Behandlung langfristiger Bankforderungen (GBl. S. 120) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Geldforderungen sind langfristig im Sinne dieser Bestimmung, wenn bei ihrer Begründung vereinbart ist, daß die Rückzahlung nicht vor Ablauf eines Jahres erfolgen soll. (2) Altforderungen sind Forderungen, die vor dem 9. Mai 1945 den inzwischen auf obrigkeitliche Anordnung geschlosenen Banken und Sparkassen sowie den Kreditgenossenschaften zustanden. § 2 (1) Die den Landeskreditbanken zustehenden langfristigen Forderungen sowie die bisher von ihnen treuhänderisch verwalteten langfristigen Altforderungen gehen auf die Deutsche Investitionsbank über, und zwar bei der Sächsischen Landeskreditbank mit Wirkung vom 1. Mai 1949 und bei den Landeskreditbanken Sachsen - Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg mit Wirkung vom 1. Juni 1949. (2) Mit diesen Forderungen gehen außer den im § 401 des Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Rechten auch alle Nebenrechte, wie z. B. Einzugsoder Zwangsvolistreckungsrechte der ehemaligen Landschaften und anderer ehemaliger Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie die wirtschaftlich ihrer Sicherung dienenden Grund- und Rentenschulden oder sonstigen dinglichen Rechte auf die Deutsche Investitionsbank über. (3) Die Schuldner solcher Forderungen oder die Eigentümer der Grundstücke, die mit einer im Abs. 2 genannten Grund- oder Rentenschuld belastet sind, können nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmung nur an die Deutsche Investitionsbank mit schuldbefreiender Wirkung zahlen. § 3 (1) Die Berichtigung des Grundbuches hinsichtlich der zur Sicherung der übertragenen Forderungen bestehenden Hypotheken erfolgt auf Antrag der Deutschen Investitionsbank; der Antrag bedarf nicht der Form des § 29 der Grundbuchordnung. Gleiches gilt hinsichtlich der im § 2 Abs. 2 genannten Grund-und Rentenschulden sowie der sonstigen dinglichen Rechte. (2) Der Vorlegung des Hypotheken-, Grund- oder Rentenschuldbriefes bedarf es nicht, wenn die Deutsche Investitionsbank glaubhaft macht, daß sie zur Vorlegung des Briefes nicht imstande ist. Mit der Eintragung des neuen Berechtigten oder mit der Löschung des Rechts wird der Brief kraftlos. Im Falle der Eintragung eiftes neuen Berechtigten verwandelt sich das Recht in eine Buchhypothek, Buchgrundschuld oder Buchrentenschuld. (3) Eine Löschungsbewilligung kann die Deutsche Investitionsbank auch dann erteilen, wenn die Altforderung, zu deren Sicherung das Recht im Grundbuch eingetragen ist, nicht mehr besteht. § 4 Durch diese Anordnung werden solche Forderungen nicht berührt, die gemäß Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission vom 18. August 1948 (ZVOBI. S. 423) den Landeskreditbanken zu melden und an sie abzuführen sind. Berlin, den 30. März 1950 Ministerium der Justiz Ministerium der Finanzen I.V.: Dr. Dr. Brandt Dr. Loch Staatssekretär Minister;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 308 (GBl. DDR 1950, S. 308) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 308 (GBl. DDR 1950, S. 308)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden operativen Un-tersueuungshaftvollzug durchzusetsan, insbesondere durch die sicaere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen, einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Derartige Aufgabenstellungen können entsprechend der Spezifik des Ziels der sowohl einzeln als auch im Komplex von Bedeutung sein.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X