Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 296

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 296 (GBl. DDR 1950, S. 296); 296 Gesetzblatt Jahrgang 1950 Verordnung zur Beseitigung nicht mehr tragbarer Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen. Vom 30. März 1950 § 1 Straßen, Wege und Plätze, a) die eine militaristische, faschistische oder antidemokratische Benennung tragen oder b) die nach Personen, Orten oder anderen Begriffen benannt sind, die mit militaristischen, faschistischen oder antidemokratischen Handlungen in Verbindung stehen, sind bis zum 31. Juli 1950 umzubenennen. § 2 Die Umbenennung erfolgt durch die zuständige Volksvertretung der Gemeinde oder des Stadtkreises. § 3 Als neue Benennung sind solche Namen von Personen oder Orten, Begriffe oder Bezeichnungen zu wählen, die in enger Verbindung mit der antifaschistisch-demokratischen Ordnung stehen, aus alter Überlieferung im Volksmund fest verwurzelt sind oder der Art und dem Umfang der zu benennenden Sache entsprechen. Es sollen vor allem Namen von Personen Verwendung finden, die auf Grund besonderer Leistungen für den Fortschritt hervorgetreten sind. § 4 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. März 1*950 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Grotewohl Ministerpräsident Ministerium des Innern Dr. Steinhoff Minister Verordnung über die Anmeldepflicht und Erfassung von Stahlflaschen und Stahlbehältern für technische Druckgase. Vom 30. März 1950 § 1 (1) Wer am 1. April 1950 Eigentümer oder Besitzer von Stahlflaschen und Stahlbehältern ist nachstehend Flaschen genannt , die der Auf-, nähme der im Abs. 5 angeführten technischen Druckgase dienen, hat diese bis zum 1. Mai 1950 der Er-fassungs- und Leitstelle für Stahlflaschen und Stahlbehälter, Radebeul I, Meißener Straße 35 nachstehend Erf assungs- und Leitstelle genannt schriftlich zu melden. (2) Gesondert meldepflichtig sind die Flaschen, die den Eigentümern abhanden gekommen sind, soweit die Vermutung besteht, daß sie sich in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik im Umlauf befinden. (3) Nicht meldepflichtig sind Flaschen, die Besitzer von ihren zuständigen Gasewerken ab 2. April 1950 zur Entnahme des Inhalts angeliefert erhalten. (4) Gasewerke melden die vorhandenen werkseigenen Flaschen unter Angabe von Eigentumskennzeichen (Prägung) und Nummern (listenmäßig), die bei ihnen umlaufenden Flaschen fremden Eigentums jedoch gemäß § 1 Abs. 6 Ziffern 4 bis 8. (5 Technische Druckgase im Sinne dieser Verordnung sind: 1. Sauerstoff, 4. Stickstoff, 2. Wasserstoff, 5. Kohlensäure, 3. gelöstes Acetylen, 6. Preßluft. (6) Die abzugebende Meldung hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name, genaue Anschrift mit Stadt- bzw. Landkreis des Meldepflichtigen, 2. Betriebsnummer, 3. Eigentumsform des Betriebes, 4. Gasart, 5. Flaschennummer, 6. der im Prägestempel genannte Eigentümer, 7. Fassungsraum in Litern, 8. Fülldruck, 9. Prüfdruck, 10. Datum der letzten Überprüfung, 11. derzeitiger Zustand (Einsatzfähigkeit), 12. Herkunft der Flasche. § 2 (1) Vom Tage der Verkündung dieser Verordnung haben a) die Gasewerke alle bei ihnen umlaufenden oder einlaufenden Werkflaschen (Leihflaschen), die Eigentum anderer Gasewerke sind, unter Angabe der Nummer, Eigentumsmerkmale und Einsender zu registrieren und monatlich der Erfassungsund Leitstelle und dem zuständigen Stammwerk zu melden b) die Füllwerke, die technische Gase nicht ausschließlich zu Verkaufszwecken erzeugen (chemische Werke), alle durchlaufenden Flaschen, soweit sie ihnen nicht von Gasewerken zugehen, unter Angabe der Nummern, Eigentumsmerk-male und Einsender zu registrieren. Kunden- bzw. Fremdflaschen sind der Erfassungs- und Leitstelle, Werkflaschen der Erfassungs- und Leitstelle und dem zuständigen Stammwerk monatlich zu melden. (2) Stammwerke im Sinne dieser Verordnung sind: 1. das Sauerstoffwerk Leipzig zuständig für ehemalige IG- und Kreisheimflaschen, gleich welcher Ortseinprägung , 2. das Sauerstof fwerk Erfurt zuständig für ehemalige Linde-Flaschen, gleich welcher Ortseinprägung .;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der Gesetz Gegenstände, die der Einziehung auf der Grundlage der Anordnung unterliegen, bis zu doren Realisierung in Verwahrung genommen werden können.

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