Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 173

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 173 (GBl. DDR 1950, S. 173); 173 Nr. 24 Ausgabetag: 15. März 1950 bendvieh Fleisch sowie geschlachtetes Geflügel oder Kaninchen, unter entsprechender Umrechnung auf Lebendvieh, abgenommen .werden. Es muß; unbedingt ein Attest des zuständigen Tierarztes darüber vorliegen, daß das abgelieferte Fleisch oder das geschlachtete Geflügel oder Kaninchen volltauglich ist. c) Notgeschlachtetes Vieh, das den Abnahmebedingungen gemäß Ziffer 2 unter a entspricht, ist durch den zuständigen Tierarzt nachträglich entsprechend dem Mastgrad in eine Schlachtwertklasse einzureihen und gesondert das genaue Gewicht des aa) volltauglichen, bb) bedingt tauglichen und cc) minderwertigen Fleisches festzustellen. Das Gewicht des volltauglichen, bedingt tauglichen und minderwertigen Fleisches ist unter Berücksichtigung des durch den zuständigen Tierarzt festgesetzten Markenabgabeverhältnisses getrennt nach den Sätzen des SMAD-Befehls Nr. 159/1948 (ZVOB1. S. 505) auf Lebendgewicht umzurechnen. Das so erhaltene Lebendgewicht ist unter Zugrundelegung der Schlachtwertklassen und der Anrechnungssätze auf Anrechnungsgewicht umzurechnen. Das Anrechnungsgewicht wird auf die Erfül-lung der Ablieferung gutgeschrieben. Untaugliches Fleisch aus Notschlachtungen, das gemäß Fleischbeschaugesetz zu verwerfen ist, ist auf die Erfüllung der Ablieferung nicht anzurechnen. X. Milch (1) Die an die Molkereien zur Ablieferung gelangende Milch muß Vollmilch (nicht über 8° SH) mit 3,5°/o Fettgehalt, frisch, sauber und unverfälscht sein, der nichts hinzugefügt und nichts entzogen ist. (2) Bei der Ablieferung von Milch mit einem Fettgehalt unter 3,5% ist der Ablieferer verpflichtet, zusätzlich so viel Milch abzuliefern, als zum vollen Ersatz der nicht abgelieferten Fettmenge erforderlich ist. Die Ablieferung von Milch mit einem Fettgehalt über 3,5% hat eine entsprechende. Verringerung der .tatsächlichen Ablieferungsmenge zur Folge. (3) Der Rat des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt kann in Ausnahmefällen gestatten, daß einzelne Ablieferer Butter in Erfüllung der Milchablieferung bei einer Anrechnung von 19 kg Milch mit einem Fettgehalt von 3,5% für 1 kg Butter mit einem Fettgehalt von 79% abliefern. Die Genehmigung darf aber nur dann erteilt werden, wenn der Erzeuger keine Möglichkeit hat, die Milch an einen Erfassungsbetrieb abzuliefern. (4) Die Erfassungsbetriebe haben im Rahmen der Milchablieferung Ziegenmilch im Verhältnis j 1 kg Ziegenmilch = 1 kg Kuhmilch auf der Fett-ibasis 3,5% entgegenzunehmen. Bei der Abliefe-■rung von Kuh- und Ziegenmilch ist die Ziegenmilch getrennt von der Kuhmilch in besonderen Gefäßen abzuliefern. Bei Mangel an Transportgefäßen ist ausnahmsweise mit Zustimmung der Molkerei die Ablieferung von Mischmilch zulässig. Die Ablieferungsordnung für Mischmilch ist von den Molkereien festzusetzen. 4. Eier (1) Die an Erfassungsbetriebe (Sammelstellen oder Sammler) in Erfüllung der Pflichtablieferung abzuliefernden Eier müssen frisch und guter Qualität sein und dürfen nicht unter 40 g das Stück wiegen. Die Eier müssen rein von schlechtem oder fremdem Geruch sein; die Beschaffenheit der Schale normal, sauber, unverletzt und unge-gewaschen; das Eiweiß durchsichtig und fest; das Dotter nur schattenhaft sichtbar (ohne deutliche Umrißlinien) und der Keim nicht sichtbar entwickelt. (2) Die zum SMAD-Befehl Nr. 28/1948 (ZVOB1. S. 71) erlassenen Durchführungsbestimmungen vom 17. Juni 1948 über die Erfassung von ablieferungspflichtigen Hühnereiern (ZVOB1. S. 305) behalten für das Jahr 1950 Gültigkeit. B. Anrechnungssätze 1. Getreide, Speisehülsenfrüchte, Buchweizen, Ölsaaten, Kartoffeln und Gemüse a) Auf die Ablieferung von Kartoffeln sind anzurechnen: für je 100 kg Frühkartoffeln, die im Juli abgeliefert werden, 120 kg, „ „ 100 kg Frühkartoffeln, die vom 1. August bis 10. August abgeliefert werden, 115 kg, „ „ 100 kg Frühkartoffeln, die vom 10. August bis 20. August abgeliefert werden, 110 kg, „ „ 100 kg Frühkartoffeln, die vom 20. August bis 31. August abgeliefert werden, : 105 kg, „ „ 100 kg Pflanzkartoffeln derAn- baustufen Superelite, Elite, Hochzucht- und Nachbau A und B sowie feldbesichtigte Handelssaat der Sortengruppen c und d, die innerhalb der Vermehrungsmenge abgeliefert werden, 125 kg. b) Für Sortensaatgut von Getreide, Speisehülsenfrüchten, Buchweizen, Ölsaaten und Kartoffeln, das von den Vermehrern der Deutschen Saatzucht-Gesellschaft auf Grund von Verträgen über die für sie festgesetzte Vermehrungsmenge hinaus abgeliefert wird, sind den Vermehrern folgende Mengen auf die Ablieferung anzurechnen oder von den Lägern der Erfassungsbetriebe in gleichartiger Konsumware auszuliefern: für 100 kg Superelite von Getreide, Speisehülsenfrüchten, Buchweizen und Ölsaaten 140 kg, für 100 kg Superelite von Kartoffeln 140 kg, für 100 kg Eilte von Kartoffeln frü- herSortengruppen c und d 130 kg,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu informieren, damit sie in die Lage verse tzen, bei Einsätzen im Operationsgebiet die vorgetäuschte gesellschaftliche Stellung glaubwürdig darzustellen; die operative Aufgabenstellung im Vorgang in konkrete Maßnahmen zur Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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