Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 1161

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 1161 (GBl. DDR 1950, S. 1161); Nr. 132 Ausgabetag: 23 November 1950 1161 rungen und den Räten der Kreise haben die Einhaltung dieser Anweisung und der Richtlinien laufend zu kontrollieren und bei Verstößen für die Bestrafung der Schuldigen gemäß den dafür vorgesehenen gesetzlichen Vorschriften nach § 9 der Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 (ZVOB1. S. 439) zu sorgen, soweit nicht Berlin, den 7. November 1950 Ministerium für Handel und Versorgung I. V.: Albrecht Staatssekretär Ministerium für Planung I. V.: Leuschner Staatssekretär nach anderen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind. 34. Diese Anweisung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Alle bisherigen, die Abnahme und Güte von Schlachtvieh betreffenden Bestimmungen und Anweisungen treten mit diesem Tage außer Kraft. Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Goldenbaum Minister Ministerium für Industrie I. V.: Wunderlich Staatssekretär Ministerium der Finanzen Dr. Loch Minister Anlage zu Ziffer 8 vorstehender Anweisung Richtlinien zur Festsetzung der Schlachlwertkiassen Allgemeines über die Einreihung von Rindern, Kälbern, Schafen und Ziegen Für dieEinreihung ineine Schlachtwertklasse durch den Ausschuß zur Festsetzung der Schlachtwertklassen sind der Mastgrad und die allgemeine Beschaffenheit des Tieres maßgebend. Die Entscheidung des Ausschusses zur Festsetzung der Schlachtwertklasse (in Verbindung mit dem Beauftragten der VVEAB tier. ) ist endgültig (vgl. Ziffer 9 der vorstehenden Anweisung). Beanstandungen oder Änderungen der Schlachtwertklasseneinreihung nach der Schlachtung auf Grund der Gesamtschlachtausbeute sind nicht zulässig. In die Schlachtwertklasse A können nur Tiere höchsten Schlachtwertes, d. h. ausgemästete, vollfleischige Tiere, eingereiht werden. Hinzu tritt die Bedingung „jung“beiBullen undKühen, wobei junge Kühe im allgemeinen nicht mehr als 5 Kälber gehabt haben sollten. Auch zur Mastklasse B zählt immer noch hochwertiges Vieh, das hinsichtlich des Mastgrades aber nicht mehr für die Klasse A ausreicht; die Bedingung „vollfleischig“ muß auf jeden Fall noch erfüllt werden. Für Tiere der Schlachtwert-klasse C genügt die Klassifizierung „fleischig“. Bei den einzelnen Merkmalen ist folgendes zu beachten: Zum Alter: In die Mastklasse A der Kühe -und Bullen werden hauptsächlich nur jüngere Tiere auf genommen. Die Altersgrenze ist zwar nicht zahlenmäßig genau festlegbar, doch liegt sie im allgemeinen beim oder .kurz nach dem Wechsel des letzten Milchzahnes. Eine Ausnahme bilden die bereits zur Zucht benutzten Bullen, die bei übermäßigem Lebendgewicht eine AnhäufungmächtigerFleischmassenerkennen lassen. Zum Gewicht; Um Qualitätsvieh für die Versorgung der Bevölkerung zu erhalten, ist für alle Tiergattungen ein Mindestabnahmegewicht festgelegt worden. Diese Gewichtsgrenze tritt besonders bei der Unterschei- dung zwischen Kälbern und unreifen Jungtieren in Erscheinung. Es ist daher in jedem Falle notwendig, durch Ausgreifen und Untersuchen der Schleimhäute festzustellen, ob es sich um ein reifes, ausgemästetes Kalb oder um ein unreifes Jungtier handelt. Die Unterscheidung wird durch das vorgeschrittene Wachstum der Hörner, durch schlechten Futterzu-stand und das Alter des Tieres bei unreifem Jungvieh erleichtert. Zur Sch1achtausbeute : Bei der Abnahme von lebenden Tieren sind Gewichtsfeststellungen und Preisfestsetzungen auf das lebende Tier abgestellt. Die prozentuale Gesamt-schlaehtausbeute kann erst beim geschlachteten Tier festgestellt werden. Da aber für die Beurteilung z. B. eines Rindes verschiedene Merkmale, wie Form, Qualität, Alter und Rasse ausschlaggebend sind, ist es irrig, bei Auseinandersetzungen nach der Schlachtung über die Richtigkeit der Klasseneinreihung der Mast die zahlenmäßig festgehaltenen Ausbeuteprozente als Beweismittel anzuführen. Zum Ursprung des Tieres: Kenntnis vom Ursprung eines Rindes erleichtert dem Ausschuß das Urteil über die Qualität. Über den Ursprung soll der Erfasser genaue Auskunft geben können. Es ist ein Unterschied, ob ein Tier vom Stall oder von der Weide, aus einer Rüben-, Brauereioder Kartoffelwirtschaft stammt. Die verschiedenartige Fütterung beeinflußt Fleisch- und Fettqualität sowie Schlachtausbeute. Zum allgemeinen Eindruck: Der Begutachter hat sich ein Bild vom Gesamtzustand eines Tieres zu machen. Er muß z. B. am Blick der Augen, dem Glanz des Felles und der allgemeinen Lebhaftigkeit usw. feststellen, ob er es mit einem gesunden oder kränklichen Tier zu tun hat. Ferner ist zu berücksichtigen, daß bei vorliegender Trächtigkeit die Fleischqualität eines Tieres beeinflußt ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der Leiter widerspiegeln und in einer konstruktiven Arbeit mit den an den Vorgängen zum Ausdruck kommen. Ich muß noch auf ein weiteres Problem aufmerksam machen.

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