Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 1149

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 1149 (GBl. DDR 1950, S. 1149); 1149 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1950 j Berlin, den 17. November 1950 j Nr. 130 Tag Inhalt Seite 16. 10. 50 Ausführungsbestimmung zu der Ersten Durchführungsanordnung zur Energiewirtschaftsverordnung (Vorschriften über die Zulassung von Installateuren für Arbeiten an Gasleitungen) 1149 8. n. 50 Vierte Durchführung sbestim m u n g zum Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern 1152 Berichtigung 1152 Ausführungsbestimmung zu der Ersten Durchführungsanordnung zur Energiewirtschaftsverordnung (Vorschriften über die Zulassung von Installateuren für Arbeiten an Gasleitungen). Vom 16. Oktober 1950 Auf Grund § 7 Abs. 1 und § 10 der Ersten Durchführungsanordnung vom 22. Juni 1949 zur Energiewirtschaftsverordnung (ZVOB1. I S. 490) wird zum Zwecke der Ausschaltung fachlich ungeeigneter Arbeitskräfte bei Arbeiten an Gasleitungen über die Zulassung von Installateuren folgendes bestimmt: Abschnitt I Allgemeine Vorbedingungen für die Zulassung (1) Zugelassen zur Herstellung, Veränderung und Instandsetzung von Gasinstallationen im Versorgungsgebiet eines Gaswerkes oder Gasverteilerbetriebes werden natürliche Personen (Bürger der Deutschen Demokratischen Republik) und juristische Personen, die das Gasinstallationsgewerbe selbständig betreiben. (2) Natürliche Personen müssen a) vor der jeweils zuständigen Handwerksorganisation, in der ein sachverständiger Vertreter der Gaswerke Sitz und Stimme hat, die Meisterprüfung im Installationshandwerk mit Erfolg abgelegt haben und gemäß den geltenden Bestimmungen zur Führung des Meistertitels berechtigt sein, oder b) in einer staatlich anerkannten, mittleren oder höheren technischen Lehranstalt oder an einer technischen Hochschule ein maschinentechnisches, bautechnisches oder ein Fachstudium in einer staatlich anerkannten Gasfachschule für Gasinstallateure erfolgreich beendet haben und hierauf in einem Unternehmen des Gasrnstal-lationsfaches als ausführender Techniker tätig gewesen sein. Die Dauer der Tätigkeit soll in der Regel mindestens drei Jahre betragen; bei unwesentlich kürzerer Zeit kann die Zulassung von der einwandfreien Ausführung einiger Gasinstallationen abhängig gemacht werden. (3) Juristische Personen und handelsgerichtlich eingetragene Einzelunternehmen sowie natürliche Personen, die Gasinstallationen ausführen und nicht den Bedingungen zu Abs. 2 Buchst, a oder b entsprechen, müssen mindestens einen verantwortlichen Fachmann fest, d. h. nicht nur vorübergehend, angestellt haben, der den Bedingungen des Abs. 2 Buchst, a oder b entspricht und die Entscheiduhgs-befugnis in der Arbeitsausführung hat. (4) Ein Installateur, der aus einem anderen Versorgungsgebiet zuzieht und dort die Zulassung für Gasinstallationen besaß, ist grundsätzlich zuzulassen, jedoch durch das Gaswerk in einer besonderen Einweisung mit den örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen, soweit dies als erforderlich erachtet wird. Ein Gasinstallationsunternehmen, das außerhalb des Gebietes, für welches es die Zulassung besitzt, Arbeiten ausführen will, muß zuvor die für den betreffenden Ort geltenden Vorschriften gemäß Abschn. II Abs. 1 dem Gaswerk gegenüber anerkennen. Abschnittll Besondere Anforderungen (1) Vorbedingung für die Zulassung ist der nachgewiesene Besitz der einschlägigen technischen Vorschriften und Richtlinien für die Installation von Niederdruckgasanlagen in Gebäuden und Grundstücken (TVR Gas) sowie die schriftliche Verpflichtung zum laufenden Bezug neuer Installationsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, soweit sie für den Installateur wichtig sind. Die Kenntnis der örtlichen allgemeinen baupolizeilichen Vorschriften und der Arbeitsschutzvorschriften ist unterschriftlich zu bestätigen; die besonderen Vorschriften des Gaswerkes sowie seine Abgabebedingungen sind unterschriftlich anzuerkennen. (2) Vorbedingung ist weiter der Alleinbesitz einer ordnungsmäßig eingerichteten Werkstatt nebst dem erforderlichen Werkzeug. An die Einrichtung der Werkstatt sind bezüglich des Werkzeugs folgende Mindestanforderungen zu stellen: a) Allgemeines: 1. Werkbank mit Schraubstock,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gewinnen wollten. Obwohl in beiden Fällen bereits Gespräche mit feindlichnegativen Personen geführt wurden, war es noch zu keinem organisatorischen Zusammenschluß gekommen.

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