Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 1125

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 1125 (GBl. DDR 1950, S. 1125); Nr. 1Z4 Ausgabetag: 4. November 1950 1125 (4) Bei nicht ordnungsgemäßer Führung der im § 1 Abs. 9 genannten Energiebezugskarte wird eine Ordnungsstrafe bis zu 1000, DM, jedoch mindestens von 50, DM verhängt. Die verspätete Absendung der Energiebezugskarte an den Kreisenergiebeauftragten ist mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 5, DM zu belegen. (5) Die Verhängung der Strafen und die Einziehung der Strafgelder erfolgt durch den zuständigen Kreisenergiebeauftragten nach Bestätigung durch den Landrat bzw. Oberbürgermeister über die Rechts-stelle der Kreise bzw. Städte. Die Beträge sind im Haushalt zu vereinnahmen. (6) Gegen die Straffestsetzung kann der Betroffene bei dem Kreisenergiebeauftragten schriftlich Einspruch einlegen. Erachtet der Energiebeauftragte, dessen Entscheidung angefochten wird, den Einspruch für begründet, so hat er die Straffestsetzung aufzuheben. Andernfalls ist der Einspruch vor Ablauf von 2 Wochen nach Einspruchseinlegung dem Landesenergiebeauftragten bei der Landesregierung zur Entscheidung vorzulegen. § 11 Kontrolle Die Überwachung der Durchführung dieser Verordnung obliegt dem Ministerium für Industrie der Deutschen Demokratischen Republik. Es kann entsprechende Durchführungsbestimmungen erlassen. § 12 Geltungsdauer Diese Verordnung tritt 10 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum Tage der Einführung der Verordnung zur Regelung der Stromversorgung in der Deutschen Demokratischen Republik im Sommerhalbjahr 1951. Berlin, den 2. November 1950 Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Grotewohl Ministerpräsident Ministerium für Industrie Selbmann Minister Achtzehnte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe. Finanzplanung und Buchführung der in Volkseigentum übergeführten ehemaligen Sowjetischen staatlichen Aktiengesellschaften Vom 18. Oktober 1950 Die zum 1. Juni 1950 in Volkseigentum übergef ührten ehemaligen Sowjetischen staatlichen Aktiengesellschaften wurden zum gleichen Termin den fachlich zuständigen Vereinigungen volkseigener Betriebe unterstellt. Hierzu wird in Durchführung der Verordnung vom 12. Mai 1948 über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe (ZVOB1. S. 148) folgendes bestimmt: § 1 (1) Im Jahre 1950 finden für die Finanzplanung und die Buchführung der in Volkseigentum übergeführten ehemaligen Sowjetischen staatlichen Aktiengesellschaften (SAG) die Vorschriften dieser Durchführungsbestimmung Anwendung. (2) Übernommene Einheiten im Sinne dieser Durchführungsbestimmung sind sowohl geschlossen übergeführte SAG als auch getrennt übergeführte einzelne Betriebsstätten. § 2 Bei übernommenen Einheiten ohne besondere Buchführung ist unter Anleitung der übernehmenden WB nach den Bestimmungen der volkseigenen Wirtschaft eine selbständige, von der der WB getrennte Buchführung einzurichten. § 3 (1) In den Finanzplan der WB 1950 sind die übernommenen Einheiten nicht einzubeziehen. (2) Für die restlichen 7 Monate des Jahres 1950 haben sie bis zum 10. November 1950 auf der Grundlage der ersten 5 Monate dieses Jahres Finanzpläne nach den Bestimmungen der volkseigenen Wirtschaft aufzustellen. (3) Diese Finanzpläne sind von den zuständigen VVB entsprechend der Zehnten Durchführungsbestimmung vom 14. März 1950 zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe (GBl. S. 216) ohne Zusammenfassung weiterzuleitep. § 4 (1) Der Umlaufmittelfonds entspricht für die übernommenen Einheiten bis zum Inkrafttreten der Finanzpläne 1951 dem Umlaufmittelbestand; er ist durch Gegenüberstellung der auf Seite 2 des Richtsatzplanes 1950 aufgeführten Positionen ermittelt. (2) Ist dieser Umlaufmittelfonds geringer als der Planbestand laut Richtsatzplan, so ergibt der ungedeckte Rest das Gesamtlimit des Richtsatzplankredits. (3) Die geltenden Deckungsverhältnisse für die einzelnen Positionen des Richtsatzplanes finden bis zum Inkrafttretender Finanzpläne 1951 keine Anwendung. § 5 Steuern und Gewinne sind der Deutschen Zentralfinanzdirektion, Amortisationen der Deutschen Investitionsbank durch die übernommenen Einheiten voll abzuführen, sofern nicht Aufwendungen für Investitionen (§ 7) und Generalreparaturen (§ 8) abzugsfähig sind. Das Abführen dieser Abgaben hat die zuständige VVB zu überwachen. §6 (1) Investitionsvorhabensind wie folgt abzugrenzen: a) Investitionen, die vor dem 1. Juni 1950 begonnen wurden und fortzusetzen sind, b) Investitionen, die in der Zeit vom 1. Juni 1950 bis zur Verkündung dieser Durchführungsbestimmung begonnen wurden,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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