Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 1123

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 1123 (GBl. DDR 1950, S. 1123); 1123 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1950 Berlin, den 4. November 1950 Nr.124 Tag Inhalt Seite 2. 11. 50 Verordnung zur Regelung der Energieversorgung in der Deutschen Demokratischen Republik im Winterhalbjahr 1950/51 1123 18. 10. 50 Achtzehnte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe - Finanzplanung und Buchführung der in Volkseigentum üt ergeführten ehemaligen Sowjetischen staatlichen Aktiengesellschaften 1125 28. 10. 50 Anordnung zur Abänderung der Bestimmungen über die Filmvorführer 1128 Verordnung zur Regelung der Energieversorgung in der Deutschen Demokratischen Republik im Winterhalbjahr 1950/51. Vom 2. November 1950 Der Fünfjahrplan stellt an die Energiewirtschaft große Anforderungen. Sein Ziel, den Lebensstandard der Bevölkerung zu heben, erfordert, daß zunächst die Schwerpunkte der Industrie vorrangig mit Strom und Gas beliefert werden, und zwar auf Kosten anderer Verbraucher. Trotzdem wurde die Strom-und Gaskontingentierung für den Haushalt nicht wieder eingeführt. Das setzt jedoch voraüs, daß der Haushalt Selbstdisziplin übt und sich streng an die Vorschriften dieser Verordnung hält. Er trägt auf diesem Wege nicht nur zur Sicherstellung der Stromversorgung und zur Vermeiäung von Abschaltungen bei, sondern hilft auch positiv an der Erfüllung des Fünf jahrplanes. Gemäß § 3 Abs. 4 Buchst, e des Gesetzes vom 20; Januar 1950 über den Volkswirtschaftsplan 1950 (GBl. S. 41) wird für die Stromentnahme aus dem öffentlichen Netz folgendes bestimmt: § 1 Industrie-, Handwerks-, Handels- und Gewerbebetriebe einschl. SAG-Betriebe mit einer Leistungsentnahme über 5 kWh haben Nachtstrom zu entnehmen, dessen Höhe durch die Kreisenergiebeauftragten im Einvernehmen mit den Lastverteilern festgelegt wird. Bei der Festlegung der Höhe darf der Kreisenergiebeauftragte die in den nachfolgenden Abschnitten bestimmten Mindestsätze nicht unterschreiten. (1) Einschichtig arbeitende Betriebe, in denen Maschinen oder Apparate nicht länger als 9 Stunden täglich betrieben werden, dürfen am Tage in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr, in der Nacht von 22.00 bis 6.00 Uhr Strom entnehmen. Die Stromentnahme in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr muß mindestens 30°/o der monatlich tatsächlich entnommenen Gesamtstrommenge betragen. (2) Zweischichtig arbeitende Betriebe, in denen Maschinen oder Apparate nicht länger als 17 Stunden täglich betrieben werden, dürfen in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr und . von 22.00 bis 6.00 Uhr Strom entnehmen, wobei 50% der tatsächlich entnommenen Gesamttagesstrommenge in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr bezogen werden müssen. (3) Dreischichtig arbeitende Betriebe, in denen Maschinen oder Apparate täglich länger als 17 Stunden elektrisch betrieben werden, müssen in der Zeit / von 22.00 bis 6.00 Uhr mindestens ein Drittel ihrer tatsächlich entnommenen Gesamttagesstrommenge beziehen. (4) Die in den Abs. 2 und 3 als Gesamttagesstrom-menge bezeichnete Strommenge ist die in dem um 6.00 Uhr früh beginnenden Zeitraum von 24 Stunden bezogene elektrische Arbeit in Kilowattstunden (kWh). (5) Die Leistungsentnahme der im § 1 Abs. 1 bis 3 genannten Betriebe in den Spitzenbelastungszeiten ist auf mindestens 70% der durchschnittlichen Leistungsentnahme bezogen auf die Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr abkusenken. (6) Für alle im § 1 Abs. 1 bis 3 genannten Betriebe können vom Ministerium für Industrie, wenn es die Energielage erfordert, Sperrtage auf gerufen werden. Während dieser Sperrtage darf Strom nur für Beleuchtungszwecke entnommen werden. (7) Betriebe, deren Stromentnahme aus technischen Gründen an bestimfhte Tageszeiten gebunden ist, fallen nicht unter die Verordnung. Die Entscheidung hierüber fällt die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Lastverteiler im Rahmen des zugebilligten Leistungskontingentes. Diesbezügliche Anträge sind vom Energiewart bzw. -Sparer gegenzuzeichnen und dem zuständigen Kreisenergiebeauftragten zuzuleiten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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