Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 1116

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 1116 (GBl. DDR 1950, S. 1116); 1116 Gesetzblatt Jahrgang 1950 tischen Republik kann in besonders begründeten Fällen auch dann ein Kredit gewährt werden, wenn es nach den Richtlinien über kurzfristige Kreditgewährung nicht möglich ist. * 6. Die Kredite werden zu einem Zinssatz von 2% jährlich grundsätzlich bis zur Fertigstellung der Ware innerhalb des in dem Reparationsauftrag vorgesehenen Zeitraumes, längstens aber bis zu 30 Tagen nach Fertigstellung der Ware zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen kann eine ohne Verschulden des Herstellerbetriebes entstandene Verzögerung der Verladung durch weitere Fristverlängerung berücksichtigt werden. ■ Hierzu bedarf es der Zustimmung des Amtes für Reparationen der Deutschen Demokratischen Republik, Voraussetzung für die Zinsverbilligung ist jedoch, daß der Reparationsauftrag vom Herstellerbetrieb mengenmäßig, qualitätsmäßig und fristgemäß ausgeführt wird. 7. Der Vorzugszinssatz darf von den Banken nur für die Kredite gewährt werden, die zur Durchführung eines Reparationsauftrages ausgereicht wurden. Die Banken haben darüber dem Amt für Reparationen über die Hauptabteilung für Reparationen der zuständigen Landesregierung monatliche Nach Weisungen unter Angabe der Reparationsauftragsnummer und der Kreditnehmer einzureichen. Die Zinsdifferenzen werden den Banken vom Amt für Reparationen der Deutschen Demokratischen Republik an Hand der bis zum 15. des Nachmonats einzureichenden Zinsstaffeln monatlich erstattet. 8. Vom Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik sind periodisch bei den Banken Überprüfungen durchzuführen, ob die gewährten Zinsverbilligungen sich tatsächlich nur auf Kreditsummen beziehen, die zur Durchführung eines Reparationsauftrages in Anspruch genommen wurden. III. Abrechnung mit den Herstellerbetrieben 9. Zahlungen für Reparationslieferungen und -lei-stungen erfolgen durch das Amt für Reparationen der Deutschen Demokratischen Republik. Grundlage dafür sind ordnungsgemäß auf vorgeschriebenem Formblatt ausgefertigte Rechnungen. Bei dem Versand der Ware an den Empfänger auf dem Seewege muß die Rechnung in 13-facher Ausfertigung, bei Versand der Ware auf dem Landwege in 12faeher Ausfertigung ausgeschrieben werden. Davon werden a) beim Versand auf dem Seewege 10 Exemplare, b) beim Versand auf dem Landwege 9 Exemplare an den Spediteur zusammen mit der Ware übergeben. ■ Ein Exemplar verbleibt bei dem Herstellerbetrieb. 2 Exemplare sind für die Abrechnung bestimmt. 10. Die Übersendung dieser beiden Rechnungen durch die Herstellerbetriebe zum Zwecke der Bezahlung erfolgt über die Hauptabteilung für Reparationen der zuständigen Landesregierung an das Amt für Reparationen der Deutschen Demokratischen Republik nach der Übergabe der Repara- tionswaren an den Spediteur des Amtes für Reparationen oder nach der Übergabe an Ort und Stelle an den sowjetischen Empfänger auf Grund einesÜbernahme-Übergabe-Protokolls.DieZweit-schrift verbleibt bei der weiterleitenden Dienststelle. Die Verteilung von Rechnungsexemplaren an andere als auf den Rechnungsvordrucken vorgesehene Stellen ist nicht statthaft. 11. Die Hauptabteilungen für Reparationen der Landesregierungen haben die formelle, rechnerische und sachliche Richtigkeit dieser Rechnungen vor ihrer Weitergabe an das Amt für Reparationen der Deutschen Demokratischen Republik zu prüfen und zu bestätigen und tragen dafür die volle Verantwortung. Die Weiterleitung an das Amt für Reparationen der Deutschen Demokratischen Republik hat, gerechnet vom Eingangstage, innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erfolgen. Voraussetzung für die Weiterleitung der Rechnung durch die Landesregierungen an das Amt für Reparationen der Deutschen Demokratischen Republik ist das Vorliegen der Preisunterlagen gemäß Ziffer 21. 12. Die Rechnungen der Herstellerbetriebe sind mit deren Stempel und rechtsgültiger Unterschrift zu versehen und dürfen nur vom Träger des Reparationsauftrages ausgestellt sein. Bei durchgeführtem Abtransport der Ware durch den Spediteur des Amtes für Reparationen der Deutschen Demokratischen Republik müssen die Rechnungen mit dem Stempel des Spediteurs versehen sein. Ihnen muß darüber hinaus im Original beigefügt sein: a) die Versandanzeige auf vorgeschriebenem Formblatt, b) das Prüfungsprotokoll mit Stempel und Unterschrift des Herstellerbetriebes, c) die durch den Prüfungsinspekteur der Verwaltung für Reparationen der Sowjetischen Kontrollkommission in Deutschland (SKKD) zum Zwecke der Verladung ausgestellte „Genehmigung“ bzw. „Mitteilung“. 13. In den Fällen, in denen die Ware vom Beauftragten des Empfängers ohne Einschaltung des Spediteurs des Amtes für Reparationen der Deutschen Demokratischen Republik am Ort der Fier-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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