Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 1095

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 1095 (GBl. DDR 1950, S. 1095); Nr. 119 Ausgabetag: 19. Oktober 1950 1095 Anlage 2b: Gesamtertragsplan, Anlage 2c: Plan der Bestandsveränderungen, Anlage 3: Gesamtergebnisplan, Anlage 4a: Richtsatzplan 1, Anlage 4b: Richtsatzplan 2, Anlage 4c: Umlaufmittelfinanzierungsplan, Anlage 5: Anlagenplan. (2) Gebietsvereinigungen sowie die zentrale Vereinigung volkseigener Güter erstellen ferner: Formular 0: Voranschlag der Verwaltungskosten der WG und GWG, Formular 0a: Liste der zur WG gehör enden GWG bzw.der zur GWG gehörenden VEG, Formular Ob: Zusammenstellung der Ergebnisse 1951. § 12 (1) Volkseigene Güter reichen die Finanzpläne und die Planvorschläge (Formulare 0650) an ihre Gebietsvereinigungen ein. (2) Die Gebietsvereinigungen fassen die Finanzpläne zu einem Finanzplan zusammen und füllen auf Grund der eingereichten Formulare 0650 die Formulare 0601 bis 0640 aus. Sie übergeben die Finanzpläne der Güter und den zusammengefaßten Finanzplan mit den Formularen 0, 0a und Ob und die Planvorschläge (Formulare 0601 bis 0640) an die zentrale Vereinigung volkseigener Güter. (3) Die Vereinigung volkseigener Güter faßt die Finanzpläne der Gebietsvereinigungen und die Planvorschläge zu einem Finanzplan und einem Planvorschlag der volkseigenen Güter zusammen und reicht sie sowie die Finanzpläne und Planvorschläge der Gebietsvereinigungen an das Ministerium für Land-und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik weiter. (4) Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik gibt den Finanzplan der Vereinigung volkseigener Güter sowie die Finanzpläne der Gebietsvereinigungen an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik weiter. (5) Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik leitet den Planvorschlag der Vereinigung volkseigener Güter an das Ministerium für Planung der Deutschen Demokratischen Republik weiter. 4. Titel: Maschinen-Ausleih-Stationen 1 § 13 (1) Die MAS, Leitwerkstätten und Landesmaschinenhöfe (§ 5 Abs. 1 Buchst, d) reichen das Formular „Finanzplan“ mit Beilage „Kassenplan“, das Formular „Betriebsgrundlage“ und folgende Anlagen an die im § 14 genannten Stellen ein: Anlage 1: Arbeitsplan (Erlöse) undPlan der Selbstkostensenkung, Anlage 2: Bedarfsplan, Anlage 3: Gehalts- und Lohnplan, Anlage 4: Kostenplan, Anlage 5: Ergebnisplan und Plan der Stützungen, Anlage 6: Richtsatzplan und Plan der Umlaufmittelzuführungen, Anlage 7: Anlagenplan, Anlage 8: Plan des organisatorisch-technischen Fortschritts. (2) Die Landesverwaltungen der MAS haben einzureichen: Formular 0: Voranschlag der Verwaltungskosten der Landesverwaltungen, Formular 0a: Liste der zur Landesverwaltung gehörenden Betriebe. § 14 (1) MAS, Leitwerkstätten und Landesmaschinenhöfe reichen die Finanzpläne und die Planvorschläge (Formulare 0650) an die Landesverwaltungen der MAS ein. (2) Landesverwaltungen der MAS fassen die Finanzpläne der einzelnen MAS sowie die Finanzpläne der Leitwerkstätten und Landesmaschinenhöfe zu je einem Finanzplan zusammen und vereinigen sie zu einem zusammengefaßten Finanzplan der jeweiligen Landesverwaltung. Die Planvorschläge (Formulare 0650) der MAS und die Planvorschläge der Leitwerkstätten und Landesmaschinenhöfe werden von der Landesverwaltung auf den Formularen 0601 bis 0640 zu einem Planvorschlag für die MAS und einem Planvorschlag für die Leitwerkstätten und Landesmaschinenhöfe zusammengefaßt. Die Planvorschläge werden zu einem zusammengefaßten Planvorschlag der jeweiligen Landesverwaltung vereinigt. Die Landesverwaltungen der MAS leiten die 3 Finanzpläne und die 3 Planvorschläge an die Verwaltung der MAS, Zentrale Berlin, weiter. (3) Die MAS, Zentrale Berlin, faßt die Finanzpläne und die Planvorschläge der Landesverwaltungen der MAS, jeweils gegliedert nach 1. MAS, 2. Leitwerkstätten und Landesmaschinenhöfe, 3. Gesamtfinanzplan und Gesamtplanvorschlag, zusammen und reicht Finanzpläne und Planvorschläge der Landesverwaltungen der MAS an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik ein. (4) Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik leitet die Finanzpläne der MAS mit den Finanzplänen der Landesverwaltungen an das Ministerium der Finanzen der Deutschen Demokratischen Republik und die Planvorschläge an das Ministerium für Planung der Deutschen Demokratischen Republik weiter. 5. Titel: Post § 15 Oberpostdirektionen und gleichgestellte Ämter (§ 5 Abs. 1 Buchst, e) reichen für ihre Bereiche das Formular „Finanzplan“ mit der Beilage „Kassenplan" und folgende Anlagen an die im § 16 genannten Stellen ein: Anlage 1: Leistungsplan Deutsche Post, Anlage 2: Kostenplan,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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