Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 1057

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 1057 (GBl. DDR 1950, S. 1057); Nr. 114 Ausgabetag: 12. Oktober 1950 1057 § 2 Die Betriebspläne (RAW-Pläne) sind unter Verwendung der für den VEB-Plan vorgeschriebenen Formblätter und unter Berücksichtigung der hierzu durch den Minister für Planung genehmigten Änderungen aufzustellen. § 3 Grundlage für die Ausarbeitung des RAW-Planes sind die Auflagen für das einzelne RAW, die von der Generaldirektion Reichsbahn auf Grund des bestätigten Volkswirtschaftsplanes und des Haushaltsplanes gemacht werden. § 4 In dem RAW-Plan sind alle Maßnahmen vorzusehen, die zur Erfüllung und Übererfüllung der Planauflagen führen. Hierzu gehören u. a. die Nutzung der Reserven und Möglichkeiten der Betriebe, die Verbesserung der Fertigungsverfahren sowie des termingerechten Ablaufs der Reparaturen (Produktion der RAWe), ihre zweckmäßige Organisation usw. §5 Verantwortlich für die Aufstellung der RAW-Pläne sind die Betriebsleiter. Die Arbeiten sind in engster Zusammenarbeit mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen und den Belegschaften selbst durchzuführen. § 6 DiePlanungsabteilungderGeneraldirektionReichs-bahn ist verpflichtet, die RAWe bei der Einführung der Betriebspläne zu unterstützen und die notwendigen Instruktionen zu erteilen. Sie faßt die Einzelpläne der RAWe zu einem RAW-Gesamtplan zusammen und übt hierüber die Erfüllungskontrolle aus. § 7 Die RAW-Pläne sind dem Generaldirektor der Reichsbahn zur Bestätigung vorzulegen. Die Bestätigung muß mindestens 14 Tage nach Vorlage erfolgen; über ihren Vollzug ist dem Ministerium für Verkehr sofort Mitteilung zu machen. Der Plan ist nach Bestätigung durch den Generaldirektor für die gesamte Tätigkeit des Betriebes (RAW) im Planungszeitraum verbindlich. § 8 Der RAW-Plan muß spätestens 5 Tage nach der Bestätigung in einer Betriebsversammlung der Belegschaft durch die Betriebsleitung erläutert und zur Diskussion gestellt werden. Alle wesentlichen Angaben des RAW-Planes, die für die Durchführung der Aufgaben allen Belegschaftsangehörigen bekannt sein müssen, sind durch Aushang im RAW zu veröffentlichen. § 9 Mindestens einmal vierteljährlich haben die Leiter der RAWe Berichte über den Durchführungsstand des RAW-Planes in einer Belegschaftsversammlung abzulegen. § 10 Ein vollständiger RAW-Plan muß jederzeit bei der Betriebsleitung vorliegen. Den mit der Durch- führung von Betriebsüberprüfungen beauftragten Kontrolleuren sind die RAW-Pläne auf Verlangen vorzulegen. § 11 ' Für. das Jahr 1950 sind die RAW-Pläne erstmalig bis 1. Oktober 1950 mit Rückwirkung ab 1. Juli 1950 einzuführen. § 12 Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Berlin, den 15. September 1950 Ministerium für Verkehr Ministerium für Planung Prof. Dr. Reingruber Rau Minister Minister Anweisung über die Einführung von Betriebsplänen für die Reparaturwerften der Generaldirektion Schiffahrt. Vom 16. September 1950 Auf Grund des § 9 der Verordnung vom 1. März 1950 über den durch den Volkswirtschaftsplan 1950 vorgeschriebenen Plan für den Verkehr (GBl. S. 226) wird zur-Durchführung des § 7 in Verbindung mit der Verordnung vom 16. März 1950 über die Einführung von Betriebsplänen für die volkseigene Industrie [VEB-Pläne] (GBl. S. 200) folgendes bestimmt: § 1 Jede Reparaturwerft der Generaldirektion Schifffahrt ist zur Erstellung eines Betriebsplanes (VEB-Plan für Schiffsreparaturwerften) verpflichtet. Als Planungszeitraum gilt das Kalenderjahr. § 2 Die Betriebspläne dieser Reparaturwerften sind unter Verwendung der für den VEB-Plan vorgeschriebenen Formblätter und unter Berücksichtigung der hierzu durch den Minister für Planung genehmigten Änderungen aufzustellen. § 3 Grundlage für die Ausarbeitung des Betriebsplanes sind die Auflagen für die einzelne Werft, die von der Generaldirektion Schiffahrt auf Grund des bestätigten Volkswirtschaftsplanes und des Haushaltsplanes gemacht werden. § 4 In dem Betriebsplan sind alle Maßnahmen vorzusehen, die zur Erfüllung und Übererfüllung der Planauflagen führen. Hierzu gehören u. a. die Nutzung der Reserven und Möglichkeiten der Betriebe, die Verbesserung der Fertigungsverfahren sowie des termingerechten Ablaufs der Reparaturen (Produktion der Reparaturwerft), ihre zweckmäßige Organisation usw. § 5 Verantwortlich für die Aufstellung der Betriebspläne sind die Leiter der Werften. Die Arbeiten sind;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit.

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