Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1950, Seite 1011

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950, Seite 1011 (GBl. DDR 1950, S. 1011); Nr. 108 Ausgabetag: 28. September 3950 1011 K. Jungpflanzen zur Weiterkultur Jungpflanzen sind in Angeboten und Rechnungen unter Angabe der Vermehrungsart und des Alters zu bezeichnen: gebeten, Lieferscheinen, Rechnungen und auf den Etiketten zu kennzeichnen. Auf dem Etikett genügt die Abkürzung „B“ für Pflanzen in Güteklasse B und „C“ für Pflanzen in Güteklasse C. unbewurzeltes Steckholz aus verholzten Trieben unbewurzelte Stecklinge aus krautigen Trieben bewurzelte Stecklinge aus verholzten und krautigen Trieben Sämlinge Veredlungen Handveredlungen Abrisse Ableger Ausläufer als „Steckholz“, als „Stecklinge“, als „einjährig bewurzelte Stecklinge“, als „zweijährige Stecklinge“, als „zweijährig verpflanzte Stecklinge “, als „einjährige Sämlinge“, als „zweijährige Sämlinge“, als „zweijährig verpflanzte Sämlinge“, als „einjährig krautartig pikierte Sämlinge“, als „einjährige Veredlungen“, als „zweijährig verpflanzte Veredlungen“, als „einjährige Handveredlungen“, als „zweijährige Handveredlungen“, als „einjährigeAbrisse“, als „zweijährig verpflanzte Abrisse“, als „einjährige Ableger“, als „zweijährig verpflanzte Ableger“, als „einjährige Ausläufer“, als „zweijährig verpflanzte Ausläufer“. Abschnitt II Kennzeichnung 1. Die zur Abgabe gelangenden Baumschulpflanzen sind von der Baumschule kostenfrei so zu bezeichnen, daß der Sortenname und bei minderer,Güteklasse die Güteklassenbezeichnung bei der Annahme der Pflanzen durch den Empfänger zweifelsfrei zu erkennen sind. Bei Obstbäumen sind Unterlagen und Stammbildner außerdem anzugeben. 2. Alle Betriebe, die als markenfähig anerkannt sind, sind zur Anwendung des Markenetiketts verpflichtet. Baumschulpflanzen minderer Güteklasse (Güteklasse B und C) sind ausdrücklich also solche ohne beschönigende Zusätze in An- 3. In Angeboten ist von den verkaufenden Baumschulen bei Obstbäumen die Unterlage und soweit vorhanden die als Zwischenveredlung verwendete Sorte anzugeben. Abschnitt III Mengennachlässe Der 1-Stück-Preis gilt bei Abnahme bis 99 Stück, der 100-Stück-Preis gilt bei Abnahme von 100 bis 999 Stück, der 1000-Stück-Preis bei Abnahme von 1000 Stück und mehr, jedoch nur soweit für die einzelne Pflanzenart in der Anlage der Preisanordnung Nr. 242 ein 1000-Stück-Preis genannt ist. Mengennachlässe finden Anwendung: a) bei Obstgehölzen einschl. Beerenobst einer Form und derselben Obstsorte, b) bei anderen Gehölzen innerhalb ein und derselben Pflanzenart und Preisgruppe. Abschnitt IV Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Versand und Verpackung 1. Die Preise gelten ab Baumschule oder deren Verkaufsstellen ohne jeden Abzug. Aufträge sind innerhalb einer Woche nach Empfang zu bestätigen. 2. Der Lieferant ist verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Die Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten: Stückzahl, Art und Sorte, Stärke und Höhenmaß, Alter, Preis, Mengeneinheit, Gesamtpreis. 3. Die Verpackung kann dem Käufer zu den preisrechtlich zulässigen Selbstkosten für Material und Arbeitslohn berechnet werden. 4. Weitere Lieferbedingungen, die den Bestimmungen dieses Abschnittes nicht entgegenstehen, können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vereinbart werden. Gewährleistung 5. Der Lieferant übernimmt für die Echtheit der gelieferten Sorten und bei Obstbäumen der gelieferten Unterlagen Gewähr bis zum Ablauf des 5. Jahres nach dem Tage der Lieferung. 6. Eine Gewähr für Sortenechtheit muß bis zum Rechnungsbetrag geleistet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers sind zu berücksichtigen, sofern besondere schriftliche Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer getroffen worden sind. 7. Eine Gewähr für das Anwachsen wird grundsätzlich nicht übernommen. Verlangt der Käufer jedoch die Übernahme einer solchen, so kann hierfür ein besonderer Betrag in Rechnung gestellt werden. Dieser darf jedoch nicht mehr als . 10°/o des Verkaufspreises betragen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1950 (GBl. DDR 1950), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1950 beginnt mit der Nummer 1 am 6. Januar 1950 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 149 vom 30. Dezember 1950 auf Seite 1244. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1950 (GBl. DDR 1950, Nr. 1-149 v. 6.1.-30.12.1950, S. 1-1244).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe des Ministers - verantwortlich. Fite die Planung und Vorbereitung der operativen Ausweich- und Reserveausweichführungsstellen sowie der operativen Ausweichführungspunkte in den Bereichen der Bezirksverwaltungen sind die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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