Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, Seite 81

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 81 (GBl. DDR 1949, S. 81); i Nr. 12 Ausgabetag: 5. Dezember 1949 81 (2) Die Haushaltsaufschlagsschuld entsteht dadurch, daß die Spielkarten aus dem Herstellungsbetrieb entfernt werden. ' (3) Über die steuerliche Überwachung sowie über die Abführung des Haushaltsaufschlages erläßt das Ministerium der Finanzen nähere Bestimmungen. § 6 Die Preisverordnung tritt am 1. Dezember 1949 in Kraft. Berlin, den 1. Dezember 1949 Ministerium der Finanzen I. V.: Rumpf Staatssekretär * § Erste Durchführungsbestimmung zurVeror dnung über Erhöhung der Mindestrenten für die Sozialversicherten und Kriegsinvaliden sowie der Richtsätze für Sozialunterstützungsempfänger. Vom 30. November 1949 Auf Grund § 7 der obigen Verordnung vom 3. November 1949 (GBl. S. 36) werden nachstehende Durchführungsbestimmungen erlassen: Abschnitt I Zu §§ 1 und 4 (Sozialversicherte und ehemalige Beamte) (1) Im § 55 Abs. 2 der Verordnung vom 28. Januar 1947 über die Sozialpflichtversicherung (VSV) sowie im § 6 Abs. 2 der Anordnung vom 15. September 1948 über die Zahlung von Renten an ehemalige Beamte usw. (ZVOB1. S. 467) ist „50, DM“ zü streichen und dafür zu setzen: „55, DM“. (2) Im gleichen Paragraphen der VSV Sowie im § 6 Abs. 3 der Anordnung vom 15. September 1948 und in den Durchführungsbestimmungen hierzu ist „17,50 DM“ in „22,50 DM“ zu ändern. (3) Im § 56 Abs. 3 VSV sowie im § 6 Abs. 2 der Anordnung vom 15. September 1948 ist „40, -DM“ durch „45, DM“ und „20, DM“ durch „25, DM“ zu ersetzen. (4) In der Verordnung vom 19. Dezember 1946 über die Sozialversicherung der Bergleute (VSB) werden geändert: im § 18 Abs. 2 der Betrag von „600, DM“ in „660, DM“ und im § 21 Abs. 2 der Betrag von „300, DM“ in „360, DM“. (5) Auf die Erhöhung des Kinderzuschlages um 5, DM sind die Begrenzungen im § 55 Abs. 2 VSV und in den §§16 Abs. 6 und 18 Abs. 3 VSB nicht anzuwenden. Der Kinder Zuschuß zur Bergmannsvollrente nach § 18 Abs. 1 VSB beträgt monatlich 22,50 DM. (6) Wurden bisher zu einer Mindest rente Kin-derzuschläge gewährt und war die Gesamtrente gemäß § ,55 Abs. 2 VSV bzw. §§ 16 und 18 VSB begrenzt, so ist der bisherige Gesamtbetrag der Rente sowohl um 5, DM für den Rentner selbst als auch um 5, DM für jedes zuschlagsberechtigte Kind zu erhöhen. Lag der bisherige Rentenbetrag ohne Kinderzuschläge über 50, DM jedoch unter 55, DM, so ist der bisherige Gesamtbetrag der begrenzten Rente um den Unterschiedsbetrag zwischen der bisherigen Rente und dem Betrag von 55, DM zu erhöhen. Im übrigen gilt der erste Satz dieses Absatzes entsprechend. (7) Beim Bezug von zwei Rentenarten gemäß § 50 VSV sind beide Renten nach den neuen Sätzen umzurechnen; sodann ist wie bisher nach § 50 a.a.O. zu verfahren. (8) Der Empfänger einer höheren als der Mindestrente darf bei Festsetzung der neuen Gesamtrente einschl. der Kinderzuschläge nicht schlechter gestellt werden als ein Empfänger der Mindestrente mit gleicher Kinderzahl. Beispiel: Kriegsinvalide mit Mindest rente von 50, DM und 4 zuschlagsberechtigten Kindern bisherige Höchstrente 90, DM Rente auf Grund der VO. vom 3. November 1949 90 DM + 5 X 5, DM = 115, DM; aber: Kriegsinvalide mit 6 0, - DM Rente und 4 zuschlagsberechtigten Kindern bisherige Höchstrente 90, DM Rente auf Grund der VO. vom 3. November 1949 90, DM + 4 X 5, DM = 110, DM. Da der Rentner indes nicht schlechter gestellt werden darf, als der Empfänger einer Mindestrente mit gleicher Kinderzahl, ist die neue Gesamtrente auf 115, DM monatlich festzusetzen. , Abschnitt II Zu §§ 2 und 4 (Kriegsinvaliden) (1) In der Verordnung vom 21. Juli 1948 über die Zahlung von Renten an Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebene (ZVOB1. S. 363) ist im § 5 Abs. 1 Unterabs. 3 „50, DM“ zu streichen und dafür zu setzen „55, DM“. Im Abs. 2 des § 5 ist „17,50 DM“ in „22,50 DM“ zu ändern. (2) Der bisherige Höchstbetrag von 90, DM monatlich (§ 5 Abs. 3 der Verordnung vom 21. Juli 1948) erhöht sich für den Empfänger der Mindestrente um 5, DM monatlich und um weitere 5, DM für jedes zuschlagsberechtigte Kind. Abschn. I Abs. 8 dieser Durchführungsbestimmung gilt für die Kriegsinvaliden entsprechend. (3) § 6 Abs. 1 Buchst, a und b der Verordnung vom 21. Juli 1948 Hinterbliebenenrente werden wie folgt geändert: Statt „40, DM“ bzw. „20, DM“ sind zu setzen: „45, DM“ bzw. „25, DM“. Der bisherige Höchstbetrag von 80, DM (§ 6 Abs. 3) erhöht sich entsprechend der Zahl der Rentenbezugsberechtigten (Witwen nebst Waisen) um je 5, DM monatlich. Beispiel: K-Witwen mit 3 Halbwaisen: bisheriger Höchstsatz: 80, DM Höchstsatz auf Grund d. VO. v. 3. November 1949 80, DM + 4 X 5, DM = 100, DM. Abschnitt III Zu §§ 3 und 4 (Sozialunterstützungsempfänger) (1) Abschn. II Abs 1 der Richtlinien für die Bemessung der Barunterstützung für den Lebensunter-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 81 (GBl. DDR 1949, S. 81) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 81 (GBl. DDR 1949, S. 81)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949 (GBl. DDR 1949), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1949 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Oktober 1949 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 23. Dezember 1949 auf Seite 130. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1-18 v. 8.10.-23.12.1949, S. 1-130).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für Oahre. Die Angeklagten waren im Herbst Lodz arbeitsteilig durch ihren.

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