Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, Seite 74

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 74 (GBl. DDR 1949, S. 74); 74 Gesetzblatt Jahrgang 1949 stehen. Die Vermehrung des Exportes macht die Verbesserung der Qualität der Industrieerzeugnisse zur gebieterischen Notwendigkeit. Gleichzeitig mit der mengenmäßigen Erfüllung und Übererfüllung der Produktionspläne muß die Qualität der Industrieerzeugnisse erheblich verbessert werden. Dementsprechend hat der Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes Richtlinien festgelegt, wonach die Betriebsleiter und die Gewerkschaften ihr besonderes Augenmerk darauf richten sollen, daß Aktivisten der Qualitätsarbeit entwickelt und herausgestellt werden, um eine allgemeine Bewegung zur Verbesserung der Qualität unserer Industrieerzeugnisse in Fluß zu bringen. Um die Verbesserung der Qualität der Produktion schneller als bisher zu erreichen, ordnet die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik die Durchführung folgender Maßnahmen an: § 1 In allen volkseigenen Betrieben der Deutschen Demokratischen Republik sind die gemäß der Anordnung über die Durchführung der Gütekontrolle in den volkseigenen Industriebetrieben vom 21. September 1949 (ZVOB1. I S. 737) vorgesehenen Maßnahmen zur Einrichtung von technischen Kontrollorganisationen und zur Organisation der Gütekontrolle bis zum 31. März 1950 durchzuführen. Das Ministerium für Industrie hat Maßnahmen zu treffen, um die Verwirklichung der Gütekontrolle in der festgesetzten Frist zu gewährleisten. § 2 (1) Die in der Anordnung über die Durchführung der Gütekontrolle in den volkseigenen Industriebetrieben vom 21. September 1949 (ZVOB1.1 S. 737) im § 8 angeordnete Herausgabe von allgemeinen und speziellen Gütevorschriften ist zu beschleunigen, die vorhandenen Gütevorschriften sind kurzfristig zu überprüfen und alle Normen der Kriegszeit zu beseitigen. Eine laufende Überwachung und Ergänzung der Gütevorschriften ist festzulegen. (2) Bis zum 31. März 1950 sind die im § 8 derselben Anordnung vorgesehenen Register der Gütevorschriften durch das Ministerium für Industrie zu erstellen und vom Ministerium für Industrie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Planung für verbindlich zu erklären. (3) Die Gütevorschriften und technischen Normen gelten für die gesamte Industrie. § 3 Um die Möglichkeit zu schaffen, daß neben der Quantität auch die Qualität der Produktion bei der Berichterstattung über die Planerfüllung zum Ausdruck gebracht werden kann, ist in den neu zu erstellenden Gütevorschriften eine Einteilung in Güteklassen vorzusehen, denen unterschiedliche Preise entsprechen. Es sind damit die Voraussetzungen zu schaffen, daß neben der auf Mengen abgestimm- ten Produktionsberichterstattung für die wichtigsten Erzeugnisse eine Berichterstattung über die Entwicklung der Qualität eingeführt werden kann. Die Form und der Ablauf dieser Berichterstattung sind vom Ministerium für Planung festzulegen. § 4 (1) In Durchführung der Anordnung über die Gütekontrolle in den volkseigenen Industriebetrieben ist festzulegen, daß in Zukunft alle Waren, bevor sie die Produktionsstätte verlassen, einer Güteprüfung unterzogen werden und in geeigneter Form hinsichtlich ihrer Qualität zu kennzeichnen sind. Alle industriellen Erzeugnisse müssen im übrigen entsprechend der Anordnung vom 27. April 1949 (ZVOB1. I S. 304) gekennzeichnet werden. (2) Für Waren, die besonderen Ansprüchen hinsichtlich ihrer Qualität genügen und die insbesondere geeignet sind, für die Steigerung des Exportes an hochwertigen Waren zu dienen, ist ein besonderes Gütezeichen zu schaffen. Die Bedingungen für die Verwendung dieses Gütezeichens sind in Auf-führungsvorschriften zu dieser Verordnung festzulegen. (3) Waren, die den Mindestbestimmungen über Qualität nicht entsprechen, sind von der planmäßigen Produktion und Verteilung auszuschließen. § 5 (1) Um die Waren- und Materialprüfung auf dem Gebiete der industriellen Fertigung einheitlich zu entwickeln, ist das Material- und Warenprüfungswesen neu zu ordnen. Für die vorhandenen oder neu zu schaffenden Institutionen der Material- und Warenprüfung ist bis zum 31. Dezember 1949 ein einheitliches System zu schaffen, wobei die Einrichtung von Gutachterausschüssen für die verschiedenen Material- und Warenarten vorzusehen ist. Verantwortlich hierfür ist das Ministerium für Planung, das die notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Ministerium für Industrie durchführt. (2) Die bereits durch Anordnung vom 13. Juli 1949 (ZVOB1. I S. 529) vorgesehene laufende Prüfung aller Normale und Meßwerkzeuge durch das Deutsche Amt für Maß und Gewicht ist in kürzester Frnt durchzuführen. § 6 Die Zuteilung von Roh- und Hilfsstoffen soll bevorzugt für die Herstellung derjenigen Waren und Materialien erfolgen, die den besonderen Gütevorschriften nach § 4 entsprechen. § 7 Die staatlichen Handelsorgane haben in alle Kauf- und Lieferverträge Bestimmungen über die Qualität der zu liefernden Waren aufzunehmen und die Abnahme von Waren, die diesen vereinbarten oder gesetzlich festgelegten Gütebedingungen nicht entsprechen, abzulehnen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 74 (GBl. DDR 1949, S. 74) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 74 (GBl. DDR 1949, S. 74)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949 (GBl. DDR 1949), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1949 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Oktober 1949 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 23. Dezember 1949 auf Seite 130. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1-18 v. 8.10.-23.12.1949, S. 1-130).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Inhalt beschriebener Zettel, der einer Kreisdienststelle übergeben wurde, von dieser auf der Grundlage des Gesetzes gemäß verwahrt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X