Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, Seite 67

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 67 (GBl. DDR 1949, S. 67); Nr. 8 Ausgabetag: 21. November 1949 67 IV. Bezug von bezugscheinpflichtigen Textil- und Schuhwareu 1. Für die Ausstellung von Bezugscheinen für Arbeitsbekleidung, Lederarbeitsschuhe sowie bezugscheinpflichtige Lederstraßenschuhe sind die Ämter Handel und Versorgung zuständig. 2. Die Ausgabe der Bezugscheine erfolgt: a) an Berufstätige durch die Betriebe unter Kontrolle durch die Gewerkschaftsorgane, b) an Ablieferer von freien Spitzen landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch die Aufkaufbetriebe der VVEAB, c) an schulpflichtige Kinder durch die zuständigen Organe der Schulen, d) an alle übrigen Personen durch die Ämter Handel und Versorgung oder die von ihnen beauftragten Stellen. 3. Bezugscheinpflichtige Textil- und Schuhwaren dürfen nur in dem Kreis bezogen werden, in dem der Bezugschein ausgestellt wurde. V. Bezug von Textil- und Schuhwaren auf Bezugsmarken, Prämienscheine, Prämiengutscheine 1. Bezugsmarken der Ablieferer von freien Spitzen landwirtschaftlicher Erzeugnisse berechtigen zum Bezug von punktpflichtigen Textil-und. Schuhwaren. Mit Wirkung ab 17. November 1949 wird die Relation für die Punktwerterrechnung der Bezugsmarken von 0,80 DM = 1 Punkt auf 0,50 DM = 1 Punkt herabgesetzt. Punktpflichtige Textil- und Schuhwaren, deren Bezug an einen Sonderabschnitt oder an einen Bezugschein gebunden ist, können nur gegen M-Bezugsmärken (rote Marken) bezogen werden. Für den Bezug von Lederstraßenschuhen ist zusätzlich ein Bezugschein erforderlich. Alle übrigen Textil- und Schuhwaren können gegen J-Bezugsmarken (blaue Marken) bezogen 'werden. Bezugscheinpflichtige, aber nicht punktpflichtige Textil- und Schuhwaren können nur gegen M-Bezugsmarken (rote Marken) bezogen werden. Es sind beizubringen für: 1 Arbeitsanzug (Kombination) = M-Bezugsmarken im Werte von 6, DM, 1 Arbeitsjacke *= M-Bezugsmarken im Werte von 4, DM, 1 Arbeitshose = M-Bezugsmarken im Werte von 2, DM, 1 Arbeitshemd = M-Bezugsmarken im Werte von 2, DM, 1 Arbeitsschürze = M-Bezugsmarken im Werte von 2,- DM, 1 Berufsmantel, Kittel, Arbeitskleid = M-Bezugsmarken im Werte von 4, DM, 1 Paar Arbeitsschaftstiefel aus Leder *= M-Bezugsmarken im Werte von 7, DM. 1 Paar Filzstiefel mit Schaft M-Bezugsmarken im Werte von 5, DM, 1 Paar Filzstiefel ohne Schaft = M-Bezugsmarken im Werte von 4, DM. Die Verkaufspreise der Kleinverteiler werden hierdurch nicht berührt. 2. Prämienscheine der Ablieferer von Faserlein und Hanfstroh sowie Ablieferungsbescheide mit anhängendem Gutschein der Ablieferer von Schafwolle berechtigen zum Bezug von punktpflichtigen Textilwaren. Mit Wirkung ab 17. November 1949 wird die Relation für die Punktwerterrechnung der Prämienscheine und Ablieferungsbeschgide von 0,80 DM = 1 Punkt a 0,50 DM = 1 Punkt herabgesetzt. Textilwaren, deren Bezug an einen Sonderabschnitt gebunden ist, können gegen Prämienscheine bzw. Ablieferungsbescheide nur in Verbindung mit einem Sonderabschnitt der Punktkarte bezogen werden. 3. Prämiengutscheine der Ablieferer von Textil-Altstoffen berechtigen zum Bezug von punktpflichtigen Textilwaren im Verhältnis 1 Altstoffeinheit = 2 Punkte. Textilwaren, deren Bezug an einen Sonderabschnitt gebunden ist, können gegen Prämiengutscheine nur in Verbindung mit einem Sonderabschnitt der Punktkarte bezogen werden. VI. Nachträgliche Ausgabe von Punktkarten 1. Personen, die während der Gültigkeitsdauer der Punktkarte erstmalig Anspruch auf eine Punktkarte erwerben, erhalten bis auf weiteres die ihnen nach den allgemeinen Vorschriften zustehende Punktkarte und die ihnen gegebenenfalls zustehende Zusatzkarte in voller Höhe. 2. Personen, die nach Erhalt der Punktkarte Anspruch auf eine Zusatzkarte oder auf eine höhere Zusatzkarte erwerben, erhalten die Zusatzkarte, wenn die entsprechende Lebensmittelzusatzkarte ohne Unterbrechung 3 Monate bezogen worden ist. Bei Anspruch auf eine höhere Zusatzkarte ist die alte Zusatzkarte zurückzugeben. Die Kartenausgabestelle kürzt die neue Zusatzkarte um die Anzahl Punkte und um diejenigen Sonderabschnitte, die von der alten Zusatzkarte bereits ausgenutzt waren. Die zurückgegebenen Zusatzkarten und die ein-behaltenen Punktabschnitte und Sonderabschnitte der neuen £usatzkarten sind von den Kartenausgabestellen sofort zu entwerten und aufzubewahren. Berlin, den 18. November 1949 Ministerium für Handel und Versorgung Dr. Hamann Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949 (GBl. DDR 1949), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1949 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Oktober 1949 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 23. Dezember 1949 auf Seite 130. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1-18 v. 8.10.-23.12.1949, S. 1-130).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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