Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, Seite 66

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 66 (GBl. DDR 1949, S. 66); 66 Gesetzblatt Jahrgang 194& c) für den Bezug der Säuglingskarte und der Zusatzkarte für werdende Mütter: Bescheinigung des Gesundheitsamtes; d) von Heimkehrern für den Bezug der zusätzlichen 200 Punkte: Entlassungsschein, der nach dem 31. Dezember 1948 ausgestellt wurde. Heimkehrer, die bereits 200 Punkte der Punktkarte der ersten Ausgabe zusätzlich erhielten, haben keinen Anspruch auf Zusatzpunkte der neuen Punktkarte; e) von Kleinbauern bis zu 5 ha Ackerfläche für sich und ihre Familienangehörigen (vgl. Ziffer 9): Bescheinigung des für den Wohnort zuständigen Bürgermeisters über die Größe der Ackerfläche an eigenem, gepachtetem oder zur zeitweiligen Nutzung überlassenem Land einschl. Garten und Obstgarten, nicht aber Wald, Wiesen und Weiden. Soweit Land im Wechsel als Acker und als Wiese oder Weide genutzt wird, rechnet es zur Ackerfläche. 8. Inhaber und Pächter von landwirtschaftlichen Betrieben über 5 ha Ackerfläche sowie deren Familienangehörige (vgl. Ziffer 9) haben keinen Anspruch auf eine Punktkarte. 9. Als Familienangehörige im Sinne der Ziffer 7 Buchst, e und der Ziffer 8 gelten die unter Ziffer 4 des Abschn. III der „Grundsätze für die Feststellung von Teil- und Vollselbstversor- I gern“ vom 7. Juli 1948 (ZVOB1. S. 282, 283) fallenden Personen. H. Ausgabe der Punktkarten an Gemeinschaftsverpflegte J. Personen, die sich am 20. November 1949 in Gemeinschaftsverpflegung befinden, erhalten die Punktkarte von der für den Aufenthaltsort zuständigen Kartenstelle. 2. Personen, die nach dem 20. November 1949 aus der Kartenverpflegung ausscheiden und in Gemeinschaftsverpflegung kommen, ohne die neue Punktkarte bezogen zu haben, erhalten von der Kartenstelle mit der Abmeldung eine entsprechende Bescheinigung mit Angabe der ihnen zustehenden Punktkarte. Personen, die nach dem 20. November 1949 aus der Gemeinschaftsverpflegung ausscheiden und in Kartenverpflegung kommen, ohne die neue Punktkarte bezogen zu haben, erhalten von der für die Gemeinschaftsverpflegung zuständigen Kartenstelle eine entsprechende Bescheinigung. 3. Gemeinschaftsverpflegte erhalten die Grundkarte (über 5 Jahre: Grundkarte G 1, bis zu 5 Jahren: Grundkarte G 2) mit folgenden Ausnahmen: a) Anerkannte Opfer des Faschismus erhalten neben der Grundkarte die Zusatzkarte Z 3; b) Personen, die sich in Gemeinschaftsverpflegung befinden und gleichzeitig in einem Ar- beitsverhältnis stehen, erhalten neben der Grundkarte gegebenenfalls die ihnen nach ihrer derzeitigen Tätigkeit zustehende Zusatzkarte; c) Personen, die ab 1. Januar 1949 in Gemeinschaftsverpflegung gekommen sind, erhalten neben der Grundkarte diejenige Zusatzkarte, die ihnen auf Grund ihrer Tätigkeit vor Eintritt in die Gemeinschaftsverpflegung in sinngemäßer Anwendung der Verordnung vom 3. November 1949 zugestanden hätte. Die Ausgabe der Zusatzkarte erfolgt gegen Vorlage einer Bescheinigung der vor Eintritt in die Gemeinschaftsverpflegung zuständigen Kartenstelle über die Gruppe der vom Antragsteller bezogenen Lebensmittelkarten. 4. Die Ausgabe von Punktkarten an die Angehörigen der Eisenbahntransportbrigaden und der Polizei in Gemeinschaftsverpflegung wird besonders geregelt. III. Bezug von punktpflichtigen Textil- und Schuhwaren 1. Die neue Punktkarte darf in Verbindung mit der ersten Ausgabe der Punktkarte verwendet werden. 2. Arbeitsbekleidung und Arbeitsschuhwerk (Position 901 bis 909 des Punktkatalogs II) sind ab sofort punktfrei, jedoch weiterhin gegen Bezugschein abzugeben. Die in der Anlage 2 aufgeführten Waren sind ab 17. November 1949 punktfrei, die in der Anlage 3 auf geführten Waren ab 17. November 1949 zu ermäßigten Punktwerten an die Bevölkerung abzugeben. Für alle übrigen Textil- und Schuhwaren bleibt die Punktbewertung gemäß Punktkatalog II in Kraft. 3. Auf die Punktkarte G 2 mit dem Aufdruck S (Säuglingskarte) dürfen nur Artikel des Säuglingsbedarfs (Meterware und Fertigware) bezogen werden. Auf alle übrigen Punktkarten dürfen Artikel des Säuglingsbedarfs nicht bezogen werden. 4. Strümpfe, Socken und Untertrikotagen dürfen ab 1. Dezember 1949 nur auf Sonderabschnitte der neuen Punktkarte in Verbindung mit der festgelegten Punktzahl abgegeben werden. Windeln dürfen auf die neue Punktkarte (Säuglingskarte) nur auf Sonderabschnitte in Verbindung mit der festgelegten Punktzahl abgegeben werden. Der Aufruf der Sonderabschnitte erfolgt durch die Ministerien Handel und Versorgung der Länder nach besonderer Ermächtigung durch das Ministerium Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Republik. 5. Die Sonderabschnitte der Punktkarte der ersten Ausgabe sind ab 1. Dezember 1949 für den Bezug von Strümpfen, Socken und Untertrikotagen nicht mehr gültig.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949 (GBl. DDR 1949), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1949 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Oktober 1949 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 23. Dezember 1949 auf Seite 130. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1-18 v. 8.10.-23.12.1949, S. 1-130).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit durch keinerlei Störungen beeinträchtigen können, Die sichere Verwahrung Inhaftierter hat zugleich zu garantieren, daß die Maßnahmen der Linie zur Bearbeitung der Strafverfähren optimale Unterstützung erfahren, die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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