Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, Seite 48

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 48 (GBl. DDR 1949, S. 48); 48 Gesetzblatt Jahrgang 1949 Erste Durchführungsbestimmung zur Anordnung über den Verkauf von Düngemitteln an Bauernwirtschaften. Vom 5. Oktober 1949 Auf Grund § 6 der Anordnung über den Verkauf von Düngemitteln an Bauernwirtschaften vom 5. Oktober 1949 (ZVOB1. I S. 761) wird zur Durchführung dieser Anordnung bestimmt: Zu § 1 "*■ 1. Als Grundmengen sind die unter § 3 der Durchführungsbestimmung zur Anordnung über die Versorgung der Landwirtschaft mit Düngemitteln im Düngejahr 1949/50 vom 6. Juli 1949 (ZVOB1.1 S. 722, Ber. 742) festgesetzten Bezugsnormen für die Acker- und Grünlandflächen zu verstehen. 2. Bauernwirtschaften, die nicht in der Lage sind, die Prozentzahlen nach § 1 Abs. 2 Buchst, a und b der Anordnung vom 5. Oktober 1949 in einer bestimmten Getreideart voll zu erbringen, können in Kilogramm an Stelle von ]ÖO kg Weizen Roggen oder Gemengevon Weizen und Roggen Gerste Hafer oder Gemenge von Hafer und Gerste Weizen 100 110 120 180 Koggen oder Gemenge von Roggen und Weizen 95 100 115 165 Gerste 85 90 100 145 Hafer oder Gemenge von Hafer und Gerste 65 70 75 100 verkaufen. Die Getreideerzeugnisse haben den Grundbedingungen (Feuchtigkeit und Schwarzbesatz) der Anordnung vom 4. Mai 1949 (ZVOB1. I S. 397) zu entsprechen. 3. Bauernwirtschaften, die nach Feststellung der Schadenkommission („Zu § 2“ Ziffer 2) nicht über freie Spitzen in einer bestimmten Getreideart verfügen, können an Stelle von 100 kg Weizen = 400 kg Speisekartoffeln, an Stelle von 100 kg Roggen = 380 kg Speisekartoffeln, an Stelle von 100 kg Gerste = 340 kg Speisekartoffeln, an Stelle von 100 kg Hafer = 260 kg Speisekartoffeln" verkaufen. 4. Für die 15% übersteigende Menge an Getreidewerten können zusätzlich je 1 kg Weizen oder entsprechende Mengen Austauscherzeugnisse nach Ziffer 2 und 3 = P/2 kg Stickstoffdüngemittel (Ware) zu Normalpreisen bezogen werden. 5. Die Aufkaufbetriebe der VVEAB haben den im § 1 der Anordnung vom 5. Oktober 1949 be-zeichneten Bauernwirtschaften eine Bescheini- gung auszustellen, die folgende Angaben enthalten muß: a) Name und Wohnort des Verkäufers und b) das prozentuale Verhältnis der verkauften freien Spitzen zum Ablieferungssoll. Sofern die freien Spitzen 15°/* übersteigen, ist die über 15°/ hinausgehende Menge, umgerechnet in kg-Weizenwerten, anzugeben. Zu § Z 1. Unter Bauernwirtschaften bis- zu 5 ha sind landwirtschaftliche Betriebe bis einschl. 5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zu verstehen. Bauernwirtschaften bis zu 5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und die im § 13 Buchst, a der Anordnung vom 4. Mai 1949 (ZVOB1. I S. 397) genannten Betriebe können ihre Grundmengen an Düngemitteln ohne Vorlage einer Sonderbescheinigung auf Grund der Bezugsrechtsbescheinigung für Düngemittel zu Normalpreisen laufend beziehen. 2. Die Schadenkommission setzt sich nach der Vorschrift „Zu 4“ Buchst, a der Durchführungsbestimmung vom 16. September 1949 zur Anordnung über die Einrichtung eines Naturalhilfsfonds (ZVOB1.1 S. 748) wie folgt zusammen: 3 Vertreter der VdgB (in Gemeinden mit Neubauernwirtschaften mindestens 2 Neubauern), der Bürgermeister und 1 Vertreter des FDGB - IG 10. 3'. Den Bauernwirtschaften, die nicht über freie Spitzen verfügen, hat die Schadenkommission auf Antrag eine Bescheinigung zum Bezug von Düngemitteln zum Normalpreis auszustellen. Anträge sind bei der Schadenkommission bis zum 15. November 1949 zu stellen. Die Schadenkommission hat über die Anträge bis spätestens 1. Dezember 1949 ihre Entscheidung, zu treffen. Vor Ausstellung dieser Bescheinigung hat sich die Schadenkommission ah Ort und Stelle über die Ernte und die vorhandenen Vorräte zu überzeugen. 4. Bei Beurteilung des Vorhandenseins von freien Spitzen ist der innerwirtschaftliche Bedarf der Bauernwirtschaft zu berücksichtigen. Zu § 3 * §§ Bauernwirtschaften, die dem Düngemittel-Kleinverteiler weder eine Bescheinigung über den Verkauf von freien Spitzen nach § 1 Abs. 2 Buchst, a und b der Anordnung vom 5. Oktober 1949, noch eine Bescheinigung der Schadenkommission vorlegen, können die Grundmengen an Düngemitteln nur zu erhöhten Preisen gemäß Preisanordnung Nr. 271/49 erhalten Die den Bauernwirtschaften bisher gelieferten Düngemittel werden auf ihren Anspruch an Zusatz- und Sondermengen gemäß §§ 4 bis 8 der Durchführungsbestimmung vom 6. Juli 1949 (ZVOB1. I S. 722) zur Anordnung vom 6. Juli 1949 (ZVOB1. I S. 721) angerechnet. Soweit im Einzelfalle die bisher bezogenen Düngemittel diese Mengen überschreiten, verbleibt es bei der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949 (GBl. DDR 1949), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1949 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Oktober 1949 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 23. Dezember 1949 auf Seite 130. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1-18 v. 8.10.-23.12.1949, S. 1-130).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anlage Xi;s v- aus den Festlegungen eines einheitlichen Meldeweges zur Organisation der Brandbekämpfung im Dienstobjekt des Leiters der Hauptabteilung vom.

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