Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, Seite 40

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 40 (GBl. DDR 1949, S. 40); 40 Gesetzblatt Jahrgang 1849 Bekanntmachung der neuen Fassung der Meldeordnung für Ärzte. Vom 1. Oktober 1949 Auf Grund § 4 der Anordnung zur Änderung der Meldeordnung für Ärzte vom 15. August 1949 (ZVOB1. I S. 725) wird nachstehend der Wortlaut der Meldeordnung für Ärzte in der nunmehr geltenden Fassung bekanntgemacht. Berlin, den 1. Oktober 1949 Prof. Dr. Linser Leiter der Hauptverwaltung Gesundheitswesen der Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone Meldeordnung für Ärzte .§ 1 (1) Binnen einer Woche nach Empfang der Bescheinigung über die Ableistung der Pflichtassistentenzeit hat sich der Arzt bei demjenigen Gesundheitsamt, in dessen Bezirk er eine ärztliche Tätigkeit ausübt, mündlich oder schriftlich zu melden. Nimmt er innerhalb eines Monats nach Empfang der Bescheinigung eine ärztliche Tätigkeit nicht auf, so hat er sich am Schlüsse dieses Monats bei dem Gesundheitsamt, in dessen Bezirk er wohnt, mündlich oder schriftlich zu melden. (2) Bei Meldung sind dem Gesundheitsamt einzureichen: 1. die Approbationsurkunde nebst Bescheinigung über die Ableistung der Pflichtassistentenzeit und, falls der Arzt promoviert ist, das Doktordiplom sowie einfache Abschriften dieser Urkunden; das Gesundheitsamt gibt die Urschriften alsbald zurück; 2. ein ausgefüllter Fragebogen in drei Stücken, für den ein Vordruck nach dem Muster der Anlage A*) zu verwenden ist. § 2 (1) Der Arzt, der zur selbständigen Ausübung der Heilkunde berechtigt ist, hat dem Gesundheitsamt binnen einer Woche anzuzeigen: 1. jeden Wechsel seiner Wohnung oder seiner Praxisräume unter Angabe der neuen An- ! schrift; 2. den Beginn jedes Arbeitsverhältnisses, auch ; wenn es sich um eine nebenberufliche oder nichtärztliche Tätigkeit handelt, unter Angabe des Zeitpunktes, der Art der Tätigkeit bei nebenberuflicher Tätigkeit auch der Zahl der auf diese Tätigkeit wöchentlich oder monatlich zu verwendenden Arbeitsstunden , des Namens und der Anschrift des Arbeitgebers sowie die Beendigung jedes Arbeitsverhältnisses unter Angabe des Zeitpunktes; 3. die Aufnahme jeder sonstigen ärztlichen oder nichtärztlichen Tätigkeit unter Angabe des Zeitpunktes und der Art der Tätigkeit, die Beendigung der Tätigkeit unter Angabe des Zeit- *) Die Anlagen A bis D sind hier nicht mit abgedruckt. Sie werden im Amtlichen Teil der Zeitschrift „Das Deutsche Gesundheitswesen“ veröffentlicht. punktes sowie die Aufgabe jeglicher Berufstätigkeit unter Angabe des Grundes; 4. die Teilnahme an ärztlichen Fortbildungskursen nach deren Beendigung unter Angabe der Zeitpunkte des Beginns und der Beendigung, der Art des Kursus sowie des Ortes und des Trägers der Veranstaltung; 5. den Erwerb des Doktordiploms, eines sonstigen akademischen Grades oder eines Titels unter Vorlage der hierüber ausgestellten Urkunde nebst einfacher Abschrift dieser Urkunde; 6. das Bestehen der amtsärztlichen oder einer gleichartigen Prüfung unter Vorlage des Zeugnisses nebst einfacher Abschrift des Zeugnisses; 7. den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit . unter Vorlage der hierüber ausgestellten Urkunde nebst einfacher Abschrift dieser Urkunde; 8. die Änderung des Familiennamens und des Familienstandes unter Angabe des Vorganges, auf dem die Änderung beruht, des Zeitpunktes und der beteiligten Behörde; 9. die Geburt eines Kindes unter Angabe des Tages; 10. den Tod eines minderjährigen Kindes unter Angabe des Tages; 11. die Anerkennung als Schwerbeschädigter unter Angabe des Datums, der anerkennenden Behörde und der Höhe der Erwerbsminderung; 12. die Anerkennung als Opfer des Faschismus unter Angabe des Datums und der anerkennenden Stelle. In den Fällen der Nrn. 5 bis 7 gibt das Gesundheitsamt die Urschriften alsbald zurück. (2) Die Anzeige ist mündlich oder schriftlich dem Gesundheitsamt zu erstatten, in dessen Bezirk der Arzt ärztlich tätig ist oder, falls er eine solche Tätigkeit nicht ausübt, wohnt; ist er in den Bezirken mehrerer Gesundheitsämter ärztlich tätig, so ist die Anzeige demjenigen Amt zu erstatten, in dessen Bezirk er hauptberuflich arbeitet. Nimmt er eine ärztliche Tätigkeit in dem Bezirk eines anderen Gesundheitsamtes auf oder verlegt er seine Wohnung, falls er eine ärztliche Tätigkeit nicht ausübt, in den Bezirk eines anderen Gesundheitsamtes, so hat er die Anzeige auch dem für den neuen Arbeits- oder Wohnort zuständigen Gesundheitsamt zu erstatten. (3) Die Aufnahme und die Beendigung einer Tätigkeit von längstens einer Woche Dauer fallen nicht unter die Vorschriften der Abs. 1 und 2. § 3 (1) Das Gesundheitsamt kann von dem Arzt Auskunft über alle Angelegenheiten verlangen, die seine ärztliche Tätigkeit, seine Berufsausbildung oder Vorgänge betreffen, die der Melde- oder Anzeigepflicht (§§ 1, 2, 9 und 10) unterliegen. In Ausübung dieses Auskunftsrechts’ kann das Gesundheitsamt auch das persönliche Erscheinen des Arztes anordnen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949 (GBl. DDR 1949), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1949 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Oktober 1949 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 23. Dezember 1949 auf Seite 130. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1-18 v. 8.10.-23.12.1949, S. 1-130).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Spezialeinheiten imperialistischer Armeen in der BRD. Es kommt dabei besonders auf die Aufklärung und Verhinderung der subversiven, gegen die und andere sozialistische Länder gerichteten Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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