Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, Seite 29

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 29 (GBl. DDR 1949, S. 29); Nr. 3 Ausgabetag: 3. November 1949 29 Preisverordnung Nr. 10. Verordnung über die Erhebung von Haushaltsaufschlägen auf die Warenbestände der textil-verarbeitenden Betriebe und des Textilhandels zum 4. November 1949. Vom 27. Oktober 1949 § 1 Die nachstehend aufgeführten Textilverarbei-tungs- und Handelsstufen haben in ihren Lieferungen ab 5. November 1949 auf die für sie nach dem Stand vom 4. November 1949 gültigen Verkaufspreise folgende Aufschläge, zuzüglich des auf den jeweiligen Aufschlag entfallenden Umsatzsteueranteils, zu erheben: v 1. Spinnereien und Kunstseidenveredelungsbetriebe auf den anteiligen Rohstoffwert ihrer Verkaufserzeugnisse an Zell wollt locke sowie an Kunstseide einen Aufschlag von 100%, bezogen auf den bisherigen Grundpreis für Zell-woilflocke (2,43 DM je kg für die Normalausführung) bzw. auf die bisherigen Kunstseidenpreise ohne Veredelungs- und Aufmachungszuschläge (Rohkunstseide). 2. Webereien, Wirkereien, Strickereien und alle den Spinnereien und Kunstseidenveredelungsbetrieben nachgeordneten Be- und Verarbeitungbetriebe sowie Handelsstufen, soweit letztere die Erzeugnisse an die Betriebe zur Weiterverarbeitung liefern, einen Aufschlag von 30% für ihre Verkaufserzeugnisse. 3. Die den unter Ziffer 2 aufgeführten Betrieben nachfolgenden Weiterverarbeitungsstufen .(Konfektions-,Strickereibetriebe usw.) undHan-delsstufen, soweit letztere die Erzeugnisse an Betriebe zur Weiterverarbeitung liefern, einen Aufschlag von 20% für ihre Verkaufserzeugnisse. § 2 Großhändler, soweit sie nicht unter die Bestimmungen des § 1 fallen und Textilerzeugnisse abgeben, die für die Versorgung der Bevölkerung bestimmt sind, haben in ihren Lieferungen ab 5. November 1949 auf die für sie nach dem Stand vom 4. November 1949 gültigen Einkaufspreise folgende Aufschläge zu erheben: a) für konfektionierte Oberbekleidung aus Webware einen Aufschlag von 12%, b) für alle übrigen Textilerzeugnisse einen Aufschlag von s . 20%. § 3 (1) Die gemäß §§ 1 und 2 zu erhebenden Aufschläge sind in den Verkaufsrechnungen mit der Kennzeichnung „Haushaltsaufschlag“ gesondert auszuweisen. ' (2) Nachfolgende Verarbeitungsstufen und die unter § 1 fallenden Handelsstufen sind berechtigt, den Haushaltszuschlag zuzüglich des hierauf entfallenden Umsatzsteueranteils im Anhängeverfahren, nachfolgende unter § 2 fallende Großhändler sowie Einzelhändler sind berechtigt, den Haus- haltsaufschlag als Teil ihrer Verkaufspreise vor Aufschlag der nach der Preisanordnung Nr. 188 über die Preise für Spinnstoff waren im Groß- und Einzelhandel vom 1. Dezember 1948 (PrVOBl. 1949 S. 1) zulässigen Handelsaufschläge weiter zu berechnen. Die jeweiligen Aufschläge sind in den Verkaufsrechnungen als „Haushaltsaufschlag“ gesondert auszuweisen. § 4 Alle durch die Bestimmungen der §§ 1 und 2 berührten Verarbeitungs- und Handelsstufen haben ihre Bestände an Roh-, Halbfertig- und Fertigwaren, die nach diesem Zeitpunkt geliefert werden und für die kein Haushaltsaufschlag oder Preisaufschlag in Rechnung gestellt ist, zu erfassen und über das Ergebnis der erweiterten Bestandsaufnahme der zuständigen Steuerbehörde, mengen-und wertmäßig nach Warengruppen getrennt, Mitteilung zu machen. § 5 Die in §§ 1 und 2 genannten Aufschläge sind, nicht zu erheben, soweit seitens der Vorlieferanten ' bereits ein Haushaltsaufschlag gemäß dieser Verordnung in Rechnung gestellt 'ist oder Preisaufschläge gemäß den Preisverordnungen Nr. 8 und 9 vom 27. Oktober 1949 (GBL S. 28) berechnet sind. § 6 Das Ministerium der Finanzen der Republik erläßt Durchführungsbestimmungen über die Abführung des Haushaltsaufschlages gemäß §§ 1 und 2 dieser Verordnung und etwa andere erforderlich werdende Ergänzungs- und Durchführungsbestimmungen. § 7 Diese Verordnung tritt am 5. November 1949 in Kraft. Berlin, den 27. Oktober 1949 Ministerium der Finanzen Dr. Loch Minister * § Preisverordnung Nr. 11. Verordnung über die Regelung der Preise für freie Treibstoffe. Vom 27. Oktober 1949 § 1 (1) Der Preis für freie Treibstoffe beträgt für Autobenzin 1,80 DM je Liter, Dieselkraftstoff . . . 1,64 DM je kg, Treibgas-Flüssig-Gas . 2,60 DM je kg. (2) 50% der zur Verteilung gelangenden Treib-. Stoffe müssen durch das Ministerium für Außenhandel und Materialversorgung der Republik dem freien Verkauf zugeführt werden. (3) 50% der zur Verteilung gelangenden Treibstoffe werden zu Preisen der Preisanordnung Nr. 180 über die Regelung der Preise für Benzin, Dieselkraftstoff und Treibgas vom'22. Dezember 1948 ■ (PrVOBl. S. 271) art Kontingentsträger abgegeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949 (GBl. DDR 1949), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1949 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Oktober 1949 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 23. Dezember 1949 auf Seite 130. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1-18 v. 8.10.-23.12.1949, S. 1-130).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf die Bedingungen des Verteidigungszustandes garantieren. Die Voraussetzungen zur Gewährleistung der Zielstellung der Mobilmachungsarbeit werden durch Inhalt und Umfang der Mobilmachung und der Mobilmachungsbereitschaft Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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