Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 27 (GBl. DDR 1949, S. 27); Nr. 3 Ausgabetag: 3. November 1949 27 von Öllein, Faserlein, Rolandfaserlein betragen ausschließl. Sack je 100 kg: Elite und Vorstufen DM ' -Hochzucht DM Anerkannter Nachhau I nnd U DM Handels- saatgut DM Erzeugergrundpreis bzw. Ausgangspreis der Entsamungs-betriebe bei Ablieferung von Stroh mit Samen 52,50 52,50 52,50 52,50 Vermehrerzuschlag 10,- 8- 8,- i Aufbereitungsspanne H- H- 11,- 10- Erlös des Aufbereitungsbetriebes 73,50 71,50 71,50 62,50 Züchteranteil bzw. Lizenz 7,50 7,50 1- ' Züchtungsfonds der DSG 2 2- 2,- 2,- Abgabepreis des Aufbereitungsbetriebes 83 81,- 74,50 64,50 Handelsspanne 2,40 2,40 2,40 2,40 Verbraucherhöchstpreis, waggonfrei Station des Aufbereitungsbetriebes ausschl. Sack 85.40 83,40 76,90 66,90 § 2 Die Finanzministerien der Länder haben die erforderlichen Maßnahmen zur Abschöpfung der Übergewinne, die sich aus den bisher gültigen Preisen und den durch diese Verordnung festgesetzten Preisen ergeben, zu Gunsten der Länderhaushalte durchzuführen. § 3 Die Verordnung tritt am 10. November 1949 in Kraft. Berlin, den 27. Oktober 1949 Ministerium der Finanzen Dr. Loch Minister Preisverordnung Nr. 7. Verordnung über die Änderung der Preisanordnung Nr. 136 über die Preise für Rohbraunkohle und Braunkohlenbriketts. Vom 27. Oktober 1949 ' § 1 Die Preisanordnung Nr. 136 über die Preise für Rohbraunkohle und Braunkohlenbriketts vom 28. Juni 1948 (PrVOBl. S. 181) wird wie folgt ge-, ändert: 1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Preise für Rohbraunkohle aus den Gru- ben der sowjetischen Besatzungszone werden für den Fremdabsatz für Förderkohle . auf 3,51 DM, für Siebkohle „ 4,37 „ , für Stückkohle „ 4,95 ,, je t ab Werk festgesetzt.“ 2. § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(1) Der Preis für Braunkohlenbriketts wird für den Fremdabsatz mit 16,56 DM je t auf jeweiliger Frachtgrundlage festgesetzt.“ 3. § 4 erhält folgende Fassung: „(1) Die Verkaufskontore Leipzig und Senften-berg rechnen mit den Werken zu folgenden Preisen ab: Förderkohle 3,05 DM, Siebkohle .* 3,80 ,, , Stückkohle . 4,30 „ , Braunkohlenbriketts . 14,40 „ , unter Berücksichtigung der sich nach § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 ergebenden Zu- und Abschläge. (2) Die jeweiligen Unterschiedsbeträge zwischen den iii den §§ 1 und 2 festgesetzten Werkabgabepreisen und den im § 4 Abs. 1 festgesetzten Verrechnungspreisen, abzüglich der auf die Unterschiedsbeträge entfallenden Umsatzsteueranteile, sind als Haushaltsaufschlag an das Ministerium der Finanzen der Republik abzuführen. (3) Die Kohlenhandelskontore der Länder sind berechtigt, für die von den Verkaufskontoren bezogenen Lieferungen zur Deckung ihrer Unkosten bei Weitergabe der Brennstoffe einen Aufschlag von (Rohbraunkohle, Trockenbraunkohle, Braunkohlenstaub, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenschwelkoks zu berechnen. (4) Die Landespreisämter werden ermächtigt, die örtlichen Kohlenkleinverkaufspreise aus Anlaß der Änderung der Werksabgabepreise sowie unter Berücksichtigung der mit Wirkung vom 5. November 1949 angeordneten Aufhebung von Ausnahmetarifen neu festzusetzen.“ § 2 Die Durchführungsbestimmungen über die Abführung des Haushaltsaufschlages gemäß § 4 Abs. 2 der Preisanordnung Nr. 136 in vorstehender Fassung und sonstige etwa erforderlich werdende Er-gänzungs- und Durchführungsbestimmungen erläßt das Ministerium der Finanzen der Republik. ✓ § 3 Ab 1. Januar 1950 werden für Rohbraunkohle und Braunkohlenbriketts keine Preisstützungen gewährt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949 (GBl. DDR 1949), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1949 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Oktober 1949 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 23. Dezember 1949 auf Seite 130. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1-18 v. 8.10.-23.12.1949, S. 1-130).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung untergraben oder schwächen wollte. Der Täter braucht nicht den Gesamtumfang der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung erkannt zu haben.

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