Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, Seite 21

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 21 (GBl. DDR 1949, S. 21); Nr. 3 Ausgabetag: 3. November 1949 21 (2) Die jeweils vor Inkrafttreten dieser Verordnung gültigen Kleinhandelshöchstpreise für Fleischwaren sind entsprechend Abs. 1 mit der Maßgabe zu erhöhen, daß die Erhöhung nur im Verhältnis der Roheinwage an Fleisch und Fleischwaren berechnet werden darf. § 6 Soweit erforderlich, können die Länder Transportausgleichskassen errichten. Ein Zuschuß zu den Transportausgleichskassen aus öffentlichen Mitteln darf nicht gewährt werden. § 7 (1) Die Finanzministerien der Länder haben die erforderlichen Maßnahmen zur Abschöpfung der Übergewinne, die sich aus den bisher gültigen Preisen und den durch diese Verordnung festgesetzten Preisen ergeben, zu Gunsten der Länderhaushalte durchzuführen. (2) Die Finanzministerien der Länder Landespreisämter erlassen die erforderlichen Ausführungsbestimmungen bezüglich der in den einzelnen Handelsstufen festzusetzenden Höchstpreise. § 8 Diese Preis Verordnung tritt am 10. November 1949 in Kraft. Berlin, den 27. Oktober 1949 Ministerium der Finanzen Dr. Loch Minister Preisverordnung Nr. 2. Verordnung über Preise für Milch, Butter, Quark und Käse. Vom 27. Oktober 1949 Allgemeine Bestimmungen § 1 Mit Wirkung vom 10. November 1949 werden Preisstützungen für Milch und Milcherzeugnisse nicht mehr gewährt. Abschnitt I Regelung des Erzeugerpreises für Milch § 2 (1) Die Milcherfassungsstellen (Molkereien, Milchsammelstellen) haben an den Erzeuger für die angelieferte Milch einen-Preis von mindestens 0,18 DM je kg zu zahlen. (2) Die Preise verstehen sich für Milch in der gemäß den Vorschriften des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 (RGBl. I S. 421) Und seinen Ausführungsbestimmungen und der in der Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über Maßnahmen zur Steigerung der Viehhaltung und Pflichtablieferung von Fleisch, Milch und Eiern vom 19. Januar 1949 (ZVOB1. S. 87) festgelegten Abrechmingsgrundlage von 3,5°/ Fettgehalt. (3) Die Molkerei hat den über dem Mindestpreis liegenden Preis (Leistungspreis) zu zahlen, den sie bei bestmöglicher Verwendung der Milch erreicht. Abschnitt II Regelung des Trinkmilchpreises § 3 Abgabepreis der Molkereien (1) Bei Abgabe an den Kleinhandel dürfen für Trinkmilch, die den Bestimmungen der Ausführungsbestimmungen und Durchführungsverordnungen des Milchgesetzes entspricht, folgende Preise nicht überschritten werden: a) für Vollmilch . , , 0,22 DM je Liter ab Molkerei, 0,22'/s „ je Liter frei Laden; b) für Trinkmager- milch und Buttermilch 0,10 DM je Liter ab Molkerei, 0,10l/s „ je Liter frei Laden. (2) Bei Abgabe von Trinkmilch in Industriezentren und Großstädten können die Landespreisämter differenzierte Preise festsetzen. Abgabepreis des Kleinhandels § 4 . (1) Bei Abgabe von Trinkmilch an den Verbraucher dürfen im Kleinhandel folgende Preise nicht überschritten werden: Liter ab Laden OM a) für Vollmilch i ■ , s , . i ,26 V* 20 Vs ,13 V 4 ,07 b) für Trinkmagermilch und Buttermilch , , 1 ,14 V 4 io -Vs 07 V ,04 Vs -02 (2) § 3 Abs. 2 gilt entsprechend. § 5 (1) Die aus §§ 3 und 4 ersichtlichen Preise gelten nur: a) für Vollmilch, die entsprechend den Bestimmungen der Ersten Verordnung zur Ausführung des Milchgesetzes vom 15. Mai 1931 (RGBl. I S. 150) pasteurisiert ist, b) für Trinkmagermilch, die nach vorangegangener Pasteurisierung und Tiefkühlung zur Abgabe an den Verbraucher gelangt. Für die Pasteurisierung von Trinkmagermilch gelten die entsprechenden für Vollmilch erlassenen milchgesetzlichen Bestimmungen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949 (GBl. DDR 1949), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1949 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Oktober 1949 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 23. Dezember 1949 auf Seite 130. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1-18 v. 8.10.-23.12.1949, S. 1-130).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

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