Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1949, Seite 117

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949, Seite 117 (GBl. DDR 1949, S. 117); Nr. 16 Ausgabetag: 19. Dezember 1949 117 17. Für die Aufstellung der Versorgungspläne des nächsten Quartals ist der Bedarf bis zum Ende des ersten Monats jedes Quartals der Futtermittelstelle des Ministeriums für Handel und Versorgung der Deutschen Demokratischen Republik, Hauptabteilung Erfassung und Aufkauf, aufzugeben. Die Futtermittelstelle wird bei der Hauptabteilung Versorgung die Futtermittel, die im Versorgungsplan angewiesen werden müssen, bis zum 10. eines jeden zweiten Monats des Quartals anfordern, soweit diese nicht schon in den zentralen Futtermittelfonds fließen. Auf Grund der im Plan bewilligten Futtermittel wird die Futtermittelstelle die Verteilung durchführen und den Landesregierungen mit-teilen, über welche Futtermittel sie verfügen können. D. Versorgung 18. Die Versorgung hat nach folgenden Richtlinien zu erfolgen: a) Pferde. Renn- und Gestütpferde, Serumpferde, Holzabfuhrpferde erhalten nach den Normen die entsprechenden Hafermengen im Einvernehmen mit der Veterinär-Abteilung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft und des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen zugewiesen. Zirkuspferde erhalten Hafer oder Pferdemischfutter. Zur Durchführung der Versorgung der städtischen gewerblichen (nicht landwirtschaftlichen) Pferde werden von den Abteilungen Erfassung und Aufkauf Futtermittelscheine mit 12 Abschnitten in drei Farben (für leichte, mittlere und schwere Pferde) ausgegeben. Die zur Ausgabe kommenden Pferdemischfuttermengen werden monatlich bekanntgegeben. Die Ausgabe erfolgt auf den für diesen Monat aufzurufenden Abschnitt. Für Esel und Maultiere wird ebenfalls Pferdemischfutter ausgegeben. b) Versuch s-undSerumtiere. DieVer-sorgung erfolgt auf Grund der von der Veterinär-Abteilung des Ministeriums fürLand-und Forstwirtschaft und des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen eingegangenen Bedarfsanmeldung durch die Länder. c) Pelztiere. Für Pelztierfelle werden Futterprämien an Getreide, Fleisch und Kartoffeln gegeben. d) Rindvieh. Die nach Rücklieferung an Ölsaaten- und Faserpflanzenanbauer verbleibenden Rückstände aus der Verarbeitung von Ölsaaten, Ölfrüchten oder Sojabohnen werden den Ländern zur Herstellung von Eiweißkonzentrat und Milchviehmischfutter, Rindermastmischfutter und Kälbernährmehl-mischfutter oder unvermischt zur Verteilung zur Verfügung gestellt. e) Schweine. Die Versorgung der für die Gewinnung von Serumstoffen gehaltenen Schweine erfolgt, falls eine ausreichende eigene Futtergrundlage nicht vorhanden ist, durch die zuständigen behördlichen Stellen nach Maßgabe des Bedarfs. Bauern, volkseigene Güter und Industriebetriebe und gewerbliche Mäster, die Mastverträge abgeschlossen haben, erhalten die vertraglich zugesicherten Futtermittel, gegebenenfalls im Austausch nach den bekanntgegebenen Normen. Die an Eiweißkonzentrat, Fischmehl oder anderen tierischen eiweißhaltigen Futtermitteln auszutauschende Menge wird je Schwein auf 15 kg begrenzt. f) Ziegen und Schafe werden in Zukunft, soweit es sich um Vatertiere handelt, mit Futterhafer versorgt werden, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Zur Zeit können nur nasse, abgepreßte oder getrocknete Rübenschnitzel für Wanderschäfer (ohne ausreichende eigene Futtergrundlage) auf Grund von Lieferanweisungen durch die Zuckerfabriken bzw. die Vereinigung volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe geliefert werden. g) Geflügel. Geflügelherdbuchzuchten können nur im Rahmen der im Versorgungsplan festgelegten Futtergetreidemengen versorgt werden, ebenso Betriebe, die Eier für die Impfstoffgewinnung liefern. Die Verteilung erfolgt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. h) Hunde. Hundehalter der wirtschaftlich wichtigen Hundegruppen erhalten auf Futtermittelschein pro Monat je 6 kg pflanzliche Futtermittel oder Hundekuchen-Backmischfutter sowie 6 kg Futterfleisch (gekocht und gefärbt) aus den Tierkörperbeseitigungsanstalten. Soweit es sich um Polizeihunde, Diensthunde der Bahnpolizei, Führhunde blinder oder tauber Personen handelt, können diese Sätze auf 9 bis 12 kg pro Tier ‘und Monat erhöht werden. i) Fische. Den Teichwirtschaften werden für die Aufzucht von Fischbrut im begrenzten Umfange Fischmehl oder andere tierische eiweißhaltige Futtermittel und für Futterzwecke allgemeinFutterhülsenfrüchte (Bitter-Lupinen), Mais und Getreide zugeteilt. E. Inkrafttreten 19. Diese Durchführungsbestimmung tritt mit dem 25. November 1949 in Kraft. Berlin, den 25. November 1949 Ministerium für Handel und Versorgung Dr. Hamann Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949 (GBl. DDR 1949), Regierungskanzlei der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1949. Das Gesetzblatt der DDR im Jahrgang 1949 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Oktober 1949 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 23. Dezember 1949 auf Seite 130. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR von 1949 (GBl. DDR 1949, Nr. 1-18 v. 8.10.-23.12.1949, S. 1-130).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Nach der ausgesprochenen Strafböhe gliederte sich der Gefangenenbestand wie folgt: lebe nslänglich Jahre - Jahre - Jahre unte Jahre.

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